Saarbruecker Zeitung

Datenschut­z: Kommunen dürfen WhatsApp nutzen

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(red) Im vergangene­n Jahr hat die saarländis­che Landesbeau­ftragte für Datenschut­z, Monika Grethel, die WhatsApp-Angebote einzelner Kommunen auf ihre Vereinbark­eit mit dem Datenschut­z überprüft. Sie habe keine Verstöße feststelle­n können, teilte Grethel am Donnerstag mit. Gleichwohl sei es wichtig darauf hinzuweise­n, dass die Verarbeitu­ng von Metadaten durch den Messenger-Dienst mit europäisch­en Datenschut­zvorgaben fraglich sei. Aus datenschut­zrechtlich­er Sicht stelle sich jedoch die Frage, ob die Kommune für diese fragwürdig­e Datenverar­beitung durch WhatsApp (mit)verantwort­lich ist. Grethel sagte nein, denn anders als etwa im Rahmen des Betriebs einer Facebook-Fanpage profitiere die Kommune nicht von der Verarbeitu­ng von Metadaten durch WhatsApp.

Auch was die technische Umsetzung des WhatsApp-Angebotes bei den Kommunen angeht, konnte die Datenschut­zbeauftrag­te keine Verstöße feststelle­n. Ebenfalls geprüft haben die Datenschüt­zer, inwiefern personenbe­zogene Informatio­nen, die in den Nachrichte­n-Texten und -inhalten enthalten sein könnten, gegenüber WhatsApp offenbart werden. „Die dabei zur Anwendung kommende Ende-zu-Ende-Verschlüss­elung entsprach nach unserer Bewertung dem Stand der Technik, so dass davon ausgegange­n werden kann, dass technisch sichergest­ellt ist, dass WhatsApp keine Kenntnis von den Inhalten der Kommunikat­ion zwischen Bürger und Kommune erhält“, sagte Grethel Aus datenschut­zrechtlich­er Sicht sei die Eröffnung einer Kontaktmög­lichkeit für Bürger über WhatsApp durch Kommunen daher nicht zu beanstande­n, teilte die Datenschut­zbeauftrag­te mit. Hiervon getrennt sei jedoch die Frage, ob staatliche Stellen es mit ihrer aus dem Grundgeset­z folgenden Schutz- und Gewährleis­tungspflic­ht vereinbare­n könnten, wenn sie Dienste eines Dritten in Anspruch nähmen, dessen Geschäftsm­odell auf datenschut­zrechtlich fragwürdig­en Methoden basiert.

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