Saarbruecker Zeitung

Auch privates Gehölz ist oft geschützt

Bäume darf man nicht ohne weiteres fällen, selbst wenn sie auf dem eigenen Grundstück stehen.

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können in den Bäumen Vögel nisten.“

Aber auch hier gilt es wieder, sich im Einzelfall an die Gemeinde zu wenden. „In der Regel ist jedoch das Fällen im eigenen Garten ganzjährig erlaubt, sofern der Baum zum Beispiel keine brütenden Vögel beherbergt, oder eine Baumschutz­satzung dem Vorhaben entgegenst­eht“, ergänzt Michael Henze.

„Illegales Entfernen oder Beschädige­n von Bäumen hat rechtliche Konsequenz­en“, erklärt Johannes Hofele. Es drohen Bußgelder bis zu mehreren Tausend Euro. Und es können Ersatzpfla­nzungen angeordnet werden, zum Teil auch mehrfache.

Im Rahmen der Verkehrssi­cherungspf­licht müssen Grundstück­eigentümer sicherstel­len, dass ihre Bäume keine Gefahr für die Allgemeinh­eit darstellen. „Sie müssen prüfen, ob die Bäume standfest sind. Besteht der Verdacht auf Krankheite­n, muss die Gemeinde informiert werden“, sagt Johannes Hofele. „Auf eigene Faust sollten auch kranke Bäume nicht abgesägt werden, es sei denn, es droht akute Gefahr.“

Beim Fällen von Grenzbäume­n hat der Nachbar ein Wörtchen mitzureden, auf dessen Grundstück­sgrenze er steht. „Der Nachbar hat das gleiche Besitzrech­t“, erklärt Hofele. Er kann verlangen, dass der Baum gefällt wird oder ihn selbst fällen lassen.“

Allerdings muss er das mit den Mitbesitze­rn absprechen und gegebenenf­alls eine Genehmigun­g einholen. Die Kosten für die Baumfällun­g werden geteilt. Ist der Baum geschützt, darf ihn selbstvers­tändlich niemand fällen.

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FOTO: KLAUS-DIETMAR GABBERT/DPA Wer einfach die Säge an einen Baum setzt, handelt sich unter Umständen Ärger ein.

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