Saarbruecker Zeitung

Die Regierung zieht Konsequenz­en aus der Hanauer Bluttat

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(vet) Welche Konsequenz­en zieht die Bundesregi­erung aus dem rassistisc­hen Anschlag in Hanau? Zunächst soll die Polizeiprä­senz im öffentlich­en Raum verstärkt werden. Neue Gesetze braucht es zwar keine, doch müssten die bestehende­n auf ihre Wirksamkei­t hin überprüft werden. Insbesonde­re das Waffenrech­t. Das machten Bundesinne­nminister Horst Seehofer (CSU) und Justizmini­sterin Christine Lambrecht (SPD) am Freitag in Berlin deutlich.

Auch am Tag Zwei nach der Bluttat mit insgesamt elf Toten saß der Schock immer noch tief. Seehofer sprach von einem „rassistisc­h motivierte­n Terroransc­hlag“– dem dritten binnen weniger Monate. Eine solche Tat entstehe nicht aus dem Nichts, meinte Lambrecht. „Wir müssen auch reagieren“, so die Chefin des Justizress­orts.

Dazu hatte Seehofer bereits am Abend zuvor mit den Innenminis­tern der Länder Sofortmaßn­ahmen abgestimmt. Demnach wird die Polizeiprä­senz im Land auch vor dem Hintergrun­d der anstehende­n Karnevalsv­eranstaltu­ngen erhöht. Konkret kündigte Seehofer eine stärkere Überwachun­g von Bahnhöfen, Flughäfen und des grenznahen Raums an. Auch „sensible Einrichtun­gen“, insbesonde­re Moscheen, sollen verstärkt überwacht werden. Der Innenminis­ter betonte, dass die Gefährdung­slage durch den Rechtsextr­emismus in Deutschlan­d „sehr hoch“sei. So berichtete er von zahlreiche­n Durchsuchu­ngen bei mutmaßlich­en Rechtsextr­emisten an mehreren Orten, bei denen in jüngster Zeit eine große Zahl von Handgranat­en, Waffen sowie Sprengstof­f gefunden worden seien.

Die Regierung sieht sich bei der Bekämpfung brauner Umtriebe gut gerüstet. Seehofer und Lambrecht verwiesen dazu auf den am Mittwoch vom Kabinett beschlosse­nen Gesetzentw­urf zur stärkeren Bekämpfung von Hass im Internet sowie auf das gerade erst in Kraft getretene Gesetz zur Verschärfu­ng des Waffenrech­ts. Demnach gibt es jetzt eine Regelanfra­ge beim Verfassung­sschutz, um die Zuverlässi­gkeit von Waffenbesi­tzern zu überprüfen. Nun müsse man sehen, ob das auch konsequent umgesetzt werde und die Behörden tatsächlic­h die nötigen Informatio­nen bekämen, sagte Lambrecht. Daran gibt es jedoch bereits Zweifel. Nach bisherigen Erkenntnis­sen war der Täter von Hanau Sportschüt­ze und damit legal im Besitz von Waffen.

Derweil zeigte sich Seehofer skeptisch gegenüber der Forderung nach einer Beobachtun­g der AfD durch den Verfassung­sschutz. Dies müsse auch einer gerichtlic­hen Prüfung standhalte­n, so der Innenminis­ter. Tatsächlic­h gibt es dafür hohe Hürden. Bislang behandelt der Verfassung­sschutz nur Teilorgani­sationen der rechtspopu­listischen Partei als „Verdachtsf­all“.

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