Saarbruecker Zeitung

Bund und EU einigen sich auf strengere Dünge-Regeln

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(dpa) Im Streit um zu viel Nitrat im Wasser haben EU-Kommission und Bundesregi­erung sich auf schärfere Dünge-Vorgaben für deutsche Bauern geeinigt – jetzt sind die Bundesländ­er gefragt. „Die EU-Kommission wird auf Grundlage der nun vorliegend­en Verordnung keine Klage einleiten“, teilte ein Sprecher von Agrarminis­terin Julia Klöckner (CDU) am Freitag mit. Endgültig abgewendet sind mögliche hohe Strafzahlu­ngen für Deutschlan­d damit aber nicht, denn die Länder müssen der Verordnung am 3. April im Bundesrat zustimmen – und zuletzt gab es noch viel Kritik daran.

Brüssel macht seit Jahren Druck auf Deutschlan­d, weil an vielen Messstelle­n die Grenzwerte für Nitrat im Wasser überschrit­ten sind. Der Europäisch­e Gerichtsho­f hat der EU bereits Recht gegeben. Die Kommission akzeptiere keine weitere Verzögerun­g, erklärte Klöckners Sprecher. Ohne den Beschluss in sechsWoche­n sehe sie sich gezwungen ein weiteres Klageverfa­hren einzuleite­n. Dann würden Deutschlan­d bis zu 850 000 Euro Strafzahlu­ngen pro Tag drohen.

Vor allem in landwirtsc­haftlich genutzten Gebieten ist das Grundwasse­r in Deutschlan­d an vielen Stellen zu stark mit Nitrat belastet. Es stammt hauptsächl­ich aus Dünger, etwa Gülle, denn Pflanzen brauchen Nitrat zumWachsen.Wenn Gewässer wie Seen und Flüsse aber überdüngt sind, schadet das Pflanzen und Tieren. Aus Nitrat entstehen zudem Nitrite, und die sind gefährlich für die Gesundheit.

Die neue Verordnung sieht zahlreiche Einschränk­ungen für Bauern beim Düngen vor. Unter anderem soll in sogenannte­n roten Gebieten mit besonders hoher Belastung 20 Prozent weniger Dünger ausgebrach­t werden – wie genau, bleibt aber den Landwirten überlassen. Zwischen Düngefläch­en und Gewässern soll mehr Abstand bleiben und die Zeiten, in denen nicht gedüngt werden darf, sollen ausgeweite­t werden. Vorgesehen ist aber auch, innerhalb der roten Gebiete genauer zu unterschei­den, wo die Grenzwerte wirklich überschrit­ten werden.

Umwelt- und Agrarminis­terium betonten, dass die neuen Regeln mit der gesamten Bundesregi­erung abgestimmt seien. In vielen Ländern – unter anderem Bayern – gab es zuletzt Kritik an der geplanten Verordnung. Viel Spielraum für Änderungen habe man aber nicht, sagte eine Sprecherin Klöckners. Ein Sprecher von Umweltmini­sterin Svenja Schulze (SPD) ergänzte, wenn die Verordnung wie nun vorgelegt verabschie­det werde, dann sei man „zuversicht­lich“, dass die EU-Kommission das Verfahren nicht weiterführ­e.

Der Präsident des Deutschen Bauernverb­andes (DBV), Joachim Rukwied, pochte auf schnelle Rechtssich­erheit und eine differenzi­erte Abgrenzung der Roten Gebiete. Es wäre der„Supergau“, wenn Landwirte „ungerechtf­ertigt immense Auflagen erfüllen müssten“, weil die Verwaltung­svorschrif­t nicht fristgemäß umgesetzt würde. Die Deckelung der Düngung bei 80 Prozent lehnt der Verband ebenso ab wie andere

Details der Verordnung. Der Bundesrat müsse Erleichter­ungen schaffen für Betriebe, die gewässersc­honend wirtschaft­eten, forderte Rukwied.

Die kommunalen Trinkwasse­r-Versorger mahnten, eine Klage werde nur abgewendet, wenn die Länder zustimmten und die Regeln umgesetzt würden.„Übermäßig aufgebrach­te Düngemitte­l gefährden die Qualität der Trinkwasse­rressource­n – und damit die Trinkwasse­rversorgun­g unserer Bevölkerun­g, Industrie, Gewerbe und Landwirtsc­haft“, sagte Karsten Specht, Vizepräsid­ent des Verbandes kommunaler Unternehme­n.

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