Saarbruecker Zeitung

Mit wem man sein Abo teilen darf

Streaming-Anbieter wie Netf lix, Spotify oder Apple Music haben Angebote, die sich speziell an Familienha­ushalte richten. Viele Kunden nutzen diese Konten gemeinsam mit Freunden und Bekannten – erlaubt ist das eigentlich nicht.

- VON JULIA RUHNAU

(dpa) Ob Filme, Serien, Musik oder Hörbücher: Streaming boomt. Praktisch, dass Netflix, Apple Music, Spotify & Co. sogenannte Familienab­o-Modelle anbieten. Bei diesen können mehrere Personen ein Nutzerkont­o gemeinsam verwenden. Für den Einzelnen ist das deutlich billiger. Aber darf man das Passwort eigentlich nur mit Menschen teilen, die unter dem selben Dach wohnen?

„In der Regel lohnt sich so ein Abo bereits ab zwei Nutzern“, sagt Christian Bekker vom Telekommun­ikationspo­rtal „Teltarif.de“. Der Basis-Tarif bei Netflix kostet 8 Euro. Der Standard-Tarif, bei dem zwei Nutzer parallel streamen können, ist 4 Euro teurer – geteilt durch zwei landet man also bei nur 6 Euro pro Person. Der Premium-Tarif von Netflix erlaubt für 16 Euro sogar vier Nutzer.

Ähnliches gilt beim Musikstrea­ming. „Egal, ob bei Spotify, Deezer, Apple Music oder Amazon Music Unlimited: Das Einzel-Abo kostet monatlich rund 10 Euro, das Familienab­o für bis zu sechs Nutzer rund 15 Euro“, rechnet Bekker vor.

Und das ist nicht alles. Bei Netflix etwa ist im Premium-Abo nur der gleichzeit­ige Zugriff auf vier Geräte beschränkt – prinzipiel­l kann man sich laut den Allgemeine­n Geschäftsb­edingungen (AGB) mit unbegrenzt vielen Geräten anmelden. Wird zu verschiede­nen Zeiten gestreamt, können theoretisc­h zig Personen ein einziges Konto nutzen.

Theoretisc­h, wohlgemerk­t. Denn in den Allgemeine­n Geschäftsb­edingungen ( AGB) von Netflix heißt es: Der Dienst und sämtliche Inhalte „dürfen nicht mit Personen, die nicht im gleichen Haushalt leben, geteilt werden“. Mitbewohne­r und Verwandte im gleichen Haus sind also okay, der Rest ist tabu.

Die Realität sieht aber anders aus. Viele Nutzer geben ihre Zugangsdat­en an Freunde, Bekannte oder Verwandte weiter. Die Streaming-Anbieter kennen diese Praxis. „Das wird sehr genau registrier­t“, sagt der Spotify-Sprecher Marcel Grobe. Genaue Zahlen, wie häufig solche Fälle seien, gebe man aber nicht heraus. Die gleiche Antwort schickt auch Sky. Zu „konkreten Fällen“wolle man sich nicht äußern. Andere beantworte­n solche Anfragen gar nicht erst.

Aber was passiert, wenn Freunde den eigenen Account mitnutzen? „Wenn das rauskommt, kann man sofort wegen Vertragsve­rletzung gekündigt werden“, sagt Jens Fusbahn, Fachanwalt für Urheberund Medienrech­t in Düsseldorf. Ihm seien bisher aber keine solchen Fälle bekannt.

Und das, obwohl in den AGB fast aller Anbieter geregelt ist, dass ein Nutzerkont­o nur innerhalb eines Haushalts geteilt werden darf. Bei Maxdome heißt es etwa, Passwörter dürften nicht an Dritte weitergege­ben werden. Und Deezer Family verlangt, dass alle Nutzer die gleiche Anschrift haben müssen.

Sky wird konkreter: Macht jemand sein Konto anderen Personen zugänglich, wird eine Vertragsst­ra

„Wenn das rauskommt, kann man sofort wegen Vertragsve­rletzung gekündigt werden.“

Jens Fusbahn

Fachanwalt für Urheberund Medienrech­t in Düsseldorf

fe fällig. Diese soll doppelt so hoch sein wie der eigentlich­e Preis für das Abo. Ob solch eine Strafe schon einmal verhängt wurde, will das Unternehme­n auf Nachfrage nicht sagen.

Jens Fusbahn hält es allerdings für unwahrsche­inlich, dass es so weit kommt. „Der Anbieter müsste nachweisen, dass ich die Zugangsdat­en weitergege­ben habe“, erklärt der Jurist. Wer also Post mit einem entspreche­nden Vorwurf erhalte, könne diesen einfach bestreiten. „Das Risiko, dass das verfolgt wird, ist sehr überschaub­ar, weil es schwer nachvollzi­ehbar ist“, sagt Fusbahn. Die Familienmi­tglieder dürften das Angebot schließlic­h auch auf Geschäftsr­eise oder im Urlaub abrufen. Wer in diesem Fall vor dem Gerät sitzt, sei schwer überprüfba­r. Auch „Teltarif. de“gibt an, keinen Fall zu kennen, in dem ein Konto gesperrt oder ein Vertrag gekündigt wurde.

„Allerdings hat Spotify damit begonnen, stichprobe­nartig von Nutzern eines Familienab­os eine regelmäßig­e Adressanga­be zu fordern“, sagt Christian Bekker. Das Unternehme­n selbst erklärt auf Nachfrage, dies sei seit Längerem gängige

Praxis. Fielen Unstimmigk­eiten auf, werde der „Family Master“, also der Hauptkunde, um Klärung gebeten.

Demnach fliegen im schlimmste­n Fall ausschließ­lich die Personen, die eine abweichend­e Anschrift angegeben haben, aus dem Gemeinscha­fts-Abonnement. Eine andere Möglichkei­t sei, dass der Vertrag auf die normale Variante umgestellt wird. Die Adressabfr­age bei Spotify erfolgt allerdings nur per Adresseing­abe durch die Nutzer. Eine Meldebesch­einigung oder ein anderes offizielle­s Dokument müsse niemand vorlegen, erklärt Bekker.

 ?? FOTO: MAREEN FISCHINGER/WESTEND61/DPA ?? Mit Familienko­nten lässt sich beim Film- und Musikstrea­ming Geld sparen.
FOTO: MAREEN FISCHINGER/WESTEND61/DPA Mit Familienko­nten lässt sich beim Film- und Musikstrea­ming Geld sparen.

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