Welche Rechte haben Kinder?
In der ersten Vorlesung des Sommersemesters der Kinderuni erklärt der Jurist Thomas Giegerich was in der UNKinderrechtskonvention festgelegt wurde.
SAARBRÜCKEN Ein Kind kann nichts für die Lebensverhältnisse, in die es geboren wurde, sagt Thomas Giegerich. Der Jurist wird am 6. Mai bei der ersten Vorlesung des aktuellen Semesters der Kinderuni erklären, welche Rechte Kinder auf der Welt haben, egal wo sie geboren wurden.
Die Kinderrechte wurden 1989 in einer Konvention der Vereinten Nationen offiziell festgelegt. Mit Ausnahme der USA und Somalias haben alle Staaten der Welt die Konvention unterschrieben. Die Konvention beinhaltet etwa das Recht auf gewaltfreie Erziehung, eine gute Gesundheitsversorgung oder auf genügend und gesunde Ernährung.
Thomas Giegerich wird zunächst eine kleine Einführung zu diesem Thema geben und erklären, was genau sonst noch in der Konvention geregelt ist und warum sie ein wichtiger Schritt war. Auch wird er mit seinen jungen Studenten die Frage diskutieren, wie die Kinderrechte durchgesetzt werden können und einen Blick darauf werfen, wie es in einzelnen Staaten um die Kinderrechte bestellt ist.
Viele Staaten schaffen es trotz großer Bemühungen nicht, alle Kinderrechte durchzusetzen. Ein Beispiel für einen solchen Fall ist Indien. Dort werde zwar versucht, Kinderarbeit einzudämmen. Allerdings könne das Recht auf Ernährung und Bildung nicht immer gewährleistet werden, da viele Familien nur deshalb überleben könnten, weil alle, auch die Kinder, zum Familieneinkommen beitragen, sagt Thomas Giegerich.
Ebenfalls in der Kinderrechtskonvention festgeschrieben ist das Verbot Kindersoldaten einzusetzen. 1989 galt jede Person unter 15 Jahren als ein Kindersoldat, die an Kampfhandlungen teilnahm. 2002 wurde das Mindestalter für Einsätze als Soldat auf 18 Jahre angehoben. Auch die Zwangsrekrutierung von unter 18-jährigen wurde verboten.
Trotzdem werden immer noch in einigen Ländern Kinder entführt und zu Soldaten ausgebildet. Sie müssen dann manchmal in Privatarmeen örtlicher Machthaber kämpfen und werden dort sehr schlecht behandelt.
In Europa geht es Kindern im Vergleich zu anderen Weltteilen sehr gut, wobei es auch hier Unterschiede gibt, sagt der Jurist. Wer sich etwa manche Waisenhäuser in ärmeren EU-Ländern anschaue, werde Verstöße gegen Kinderrechte entdecken.
Auch in Deutschland gibt es noch Nachholbedarf bei der Umsetzung der Kinderrechtskonvention, sagt Thomas Giegerich. Etwa beim Thema Chancengleichheit, vor allem im Bereich Bildung. Ob ein Kind Erfolg in der Schule hat und später studieren kann, hat in zu vielen Fällen nicht nur damit zu tun, welche Noten es hat, sondern aus welchem Elternhaus es kommt. Hier müsse vom Staat stärker gegengesteuert werden, sagt der Jurist. Auch dürfe die Begabtenförderung nicht vom Einkommen der Eltern abhängig sein. Aber auch weniger begabte Schüler dürften nicht fallengelassen werden.
Ein weiterer Punkt der Kinderrechtskonvention betrifft Deutschland direkt: die Kinderarbeit. Warenhäuser müssten auf die Händler in anderen Staaten einwirken, dass sie keine Kinder mehr beschäftigen.