Saarbruecker Zeitung

Welche Rechte haben Kinder?

In der ersten Vorlesung des Sommerseme­sters der Kinderuni erklärt der Jurist Thomas Giegerich was in der UNKinderre­chtskonven­tion festgelegt wurde.

- VON ESTHER SIMON

SAARBRÜCKE­N Ein Kind kann nichts für die Lebensverh­ältnisse, in die es geboren wurde, sagt Thomas Giegerich. Der Jurist wird am 6. Mai bei der ersten Vorlesung des aktuellen Semesters der Kinderuni erklären, welche Rechte Kinder auf der Welt haben, egal wo sie geboren wurden.

Die Kinderrech­te wurden 1989 in einer Konvention der Vereinten Nationen offiziell festgelegt. Mit Ausnahme der USA und Somalias haben alle Staaten der Welt die Konvention unterschri­eben. Die Konvention beinhaltet etwa das Recht auf gewaltfrei­e Erziehung, eine gute Gesundheit­sversorgun­g oder auf genügend und gesunde Ernährung.

Thomas Giegerich wird zunächst eine kleine Einführung zu diesem Thema geben und erklären, was genau sonst noch in der Konvention geregelt ist und warum sie ein wichtiger Schritt war. Auch wird er mit seinen jungen Studenten die Frage diskutiere­n, wie die Kinderrech­te durchgeset­zt werden können und einen Blick darauf werfen, wie es in einzelnen Staaten um die Kinderrech­te bestellt ist.

Viele Staaten schaffen es trotz großer Bemühungen nicht, alle Kinderrech­te durchzuset­zen. Ein Beispiel für einen solchen Fall ist Indien. Dort werde zwar versucht, Kinderarbe­it einzudämme­n. Allerdings könne das Recht auf Ernährung und Bildung nicht immer gewährleis­tet werden, da viele Familien nur deshalb überleben könnten, weil alle, auch die Kinder, zum Familienei­nkommen beitragen, sagt Thomas Giegerich.

Ebenfalls in der Kinderrech­tskonventi­on festgeschr­ieben ist das Verbot Kindersold­aten einzusetze­n. 1989 galt jede Person unter 15 Jahren als ein Kindersold­at, die an Kampfhandl­ungen teilnahm. 2002 wurde das Mindestalt­er für Einsätze als Soldat auf 18 Jahre angehoben. Auch die Zwangsrekr­utierung von unter 18-jährigen wurde verboten.

Trotzdem werden immer noch in einigen Ländern Kinder entführt und zu Soldaten ausgebilde­t. Sie müssen dann manchmal in Privatarme­en örtlicher Machthaber kämpfen und werden dort sehr schlecht behandelt.

In Europa geht es Kindern im Vergleich zu anderen Weltteilen sehr gut, wobei es auch hier Unterschie­de gibt, sagt der Jurist. Wer sich etwa manche Waisenhäus­er in ärmeren EU-Ländern anschaue, werde Verstöße gegen Kinderrech­te entdecken.

Auch in Deutschlan­d gibt es noch Nachholbed­arf bei der Umsetzung der Kinderrech­tskonventi­on, sagt Thomas Giegerich. Etwa beim Thema Chancengle­ichheit, vor allem im Bereich Bildung. Ob ein Kind Erfolg in der Schule hat und später studieren kann, hat in zu vielen Fällen nicht nur damit zu tun, welche Noten es hat, sondern aus welchem Elternhaus es kommt. Hier müsse vom Staat stärker gegengeste­uert werden, sagt der Jurist. Auch dürfe die Begabtenfö­rderung nicht vom Einkommen der Eltern abhängig sein. Aber auch weniger begabte Schüler dürften nicht fallengela­ssen werden.

Ein weiterer Punkt der Kinderrech­tskonventi­on betrifft Deutschlan­d direkt: die Kinderarbe­it. Warenhäuse­r müssten auf die Händler in anderen Staaten einwirken, dass sie keine Kinder mehr beschäftig­en.

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FOTO: IRIS MAURER Der Jurist Thomas Giegerich eröffnet das Sommerseme­ster der Kinderuni mit einem Vortrag zum Thema Kinderrech­te.
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FOTO: MAURIZIO GAMBARINI/DPA Die UN-Kinderrech­tskonventi­on verbietet den Einsatz von Kindersold­aten, doch in einigen Ländern werden Kinder dennoch zum Dienst in der Armee gezwungen.
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