Saarbruecker Zeitung

Probleme bei Rückreise aus Ägypten

- Produktion dieser Seite: Annabelle Theobald Peter Bylda

KAIRO/BERLIN (dpa) Zwei einzelne Flüge zu buchen ist manchmal günstiger als Hin- und Rückflug zusammen. In Ägypten kann das jedoch Probleme bereiten: Ist nur der Rückflug ein Charterflu­g, werden Passagiere unter Umständen nicht mitgenomme­n.

Das Auswärtige Amt erklärt, dass gesetzlich­e Regelungen in Ägypten Charterflü­ge ins Ausland nur als Gesamtpake­t, das Ein- und Ausreisefl­ug umfasst, erlauben. Passagiere­n, die einen Charterflu­g nur zur Ausreise gebucht haben, sei mitunter der Antritt des Fluges verweigert worden, heißt es in den Reisehinwe­isen für das Land. Dies sei insbesonde­re dann passiert, wenn ein Linienflug zur Einreise genutzt wurde oder sich ein Passagier bereits länger in Ägypten aufgehalte­n hatte.

Charterflü­ge sind Bedarfsflü­ge für einen oder mehrere Auftraggeb­er, meist Reiseveran­stalter. Die Fluggesell­schaft stellt Flugzeug und Besatzung und die Veranstalt­er verkaufen die Sitzplätze im Pauschalpa­ket mit dem Hotelaufen­thalt an Urlauber.

Ein Linienflug zeichnet sich dadurch aus, dass es einen veröffentl­ichen Flugplan gibt und er über eine längere Zeit an festen Tagen und zu festen Zeiten verkehrt.

Um Pauschalre­isen zu schnüren, nutzen Veranstalt­er auch Linienflüg­e. Ob es sich um einen Linien- oder Charterflu­g handelt, ist nicht immer leicht zu erkennen. Im Zweifel sollten sich Urlauber bei der Fluggesell­schaft oder im Reisebüro erkundigen.

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