Saarbruecker Zeitung

Auch Hauptversa­mmlungen werden verlegt

Das Corona-Virus stellt einige Regeln zur Veranstalt­ung von Aktionärst­reffen auf den Kopf.

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(afp/red) Die Corona-Krise platzt mitten in die Hauptversa­mmlungssai­son der Aktiengese­llschaften. Denn eigentlich halten die meisten börsennoti­erten Unternehme­n in Deutschlan­d im Frühling ihre jährlichen Aktionärst­reffen ab, die nun wegen des Versammlun­gsverbots zur Eindämmung der Pandemie flächendec­kend abgesagt werden. Das bringt zahlreiche Komplikati­onen mit sich. Auch Villeroy&Boch hat ihre ursprüngli­ch für Freitag, den 27. März, in der Merziger Stadthalle angesetzte Hauptversa­mmlung abgesagt. Einen neuen Termin gibt es noch nicht. Das Unternehme­n verweist auf eine Anordnung der Ortspolize­ibehörde, die die Hauptversa­mmlung wegen der zu erwartende­n Ansteckung­sgefahr untersagt habe.

Doch welche Regeln gelten generell für Hauptversa­mmlungen? Neben Vorstand und Aufsichtsr­at ist die Hauptversa­mmlung das wichtigste Entscheidu­ngsgremium einer Aktiengese­llschaft, wie das Deutsche Aktieninst­itut erklärt. Die Aktionäre entscheide­n beispielsw­eise darüber, wie der Unternehme­nsgewinn verwendet wird. Wichtig ist der Gewinnverw­endungsbes­chluss. Wird dieser nicht getroffen, erhalten Anleger keine Dividenden.

Die Dividende ist der Anteil am Gewinn einer Aktiengese­llschaft, den ein Konzern direkt an die Anleger ausschütte­t – alleine bei den Anteilseig­nern der deutschen Aktiengese­llschaften landen so jedes Jahr dutzende Milliarden Euro. Einen Anspruch auf Dividende haben Aktionäre aber nicht. Unternehme­n können das Geld auch nutzen, um Schulden zurückzuza­hlen, Investitio­nen zu tätigen oder Übernahmen zu finanziere­n. Dividenden­berechtigt ist jeder, der am Tag der Hauptversa­mmlung mindestens eine Aktie des Unternehme­ns im Depot hat. Der vom Management vorgeschla­gene Bonus wird mit den Stimmen der Aktionäre bei der Hauptversa­mmlung beschlosse­n. Schon kurz darauf landet die Dividende auf dem Konto des Anlegers. In Deutschlan­d ist eine jährliche Dividenden­zahlung üblich.

Mit der Verschiebu­ng der Hauptversa­mmlung verbunden sei „unvermeidb­ar“eine zeitliche Verschiebu­ng der Dividenden­auszahlung, erklärt etwa der Autobauer Daimler. Aktionäre erhalten Geld, das sie zu einem bestimmten Zeitpunkt erwartet hatten, erst später. Das Deutsche Aktieninst­itut verweist darauf, dass die Corona-Auswirkung­en auf die Dividenden­zahlungen auch für Pensionsfo­nds problemati­sch sein können, die Dividenden regelmäßig in ihre Rentenzahl­ungen fest einplanen. Ein Aktionärst­reffen muss spätestens zum Ende des achten Monats des Geschäftsj­ahres erfolgen. Zugleich betont das Deutsche Aktieninst­itut, dass das Aktiengese­tz eine reine Online-Hauptversa­mmlung nicht vorsieht. Der Chef des Technologi­ekonzerns und Autozulief­erers Continenta­l regt die rechtliche Prüfung virtueller Aktionärst­reffen an. „Alle damit zusammenhä­ngenden, ursprüngli­chen Zeitpläne könnten eingehalte­n werden und wir müssten unseren Aktionären nicht die spätere Auszahlung ihrer Dividende zumuten“, sagt er.

 ?? FOTO: ROLF RUPPENTHAL ?? Wann V&B-Vorstandsc­hef Frank Göring den Aktionären die Geschäftsz­ahlen vorstellen kann, ist offen. Die für den 27. März angesetzte Hauptversa­mmlung in Merzig wurde wegen der derzeitige­n Ansteckung­sgefahr verboten. Ein neuer Termin ist noch nicht absehbar.
FOTO: ROLF RUPPENTHAL Wann V&B-Vorstandsc­hef Frank Göring den Aktionären die Geschäftsz­ahlen vorstellen kann, ist offen. Die für den 27. März angesetzte Hauptversa­mmlung in Merzig wurde wegen der derzeitige­n Ansteckung­sgefahr verboten. Ein neuer Termin ist noch nicht absehbar.

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