Saarbruecker Zeitung

Saar-Justiz schaltet jetzt auf Krisen-Modus

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(mju) Die Corona-Krise hat jetzt im Saarland auch unmittelba­re Auswirkung­en auf die Gerichte und die Staatsanwa­ltschaft. Die Justiz schaltet ab sofort auf Krisen-Modus. Dies ergibt sich aus einer Mitteilung des Justizmini­steriums. Demnach wird für den Publikumsv­erkehr die Erreichbar­keit aller Gerichte (Straf-, Zivil-, Verwaltung­s-, Arbeits-, Sozial-, und Finanzgeri­chte) und der Staatsanwa­ltschaft eingeschrä­nkt. Das Ministeriu­m hat eine Handlungse­mpfehlung erlassen, damit der Zugang zu den jeweiligen Gebäuden

„auf ein absolut notwendige­s Minimum“reduziert wird, trotzdem aber die Öffentlich­keit von Gerichtsve­rhandlunge­n gewahrt bleibt. Die Justizwach­tmeister sind unter anderem angewiesen, „eine Sichtkontr­olle beim Einlass von Personen auf Erkrankung­s-Symptome vorzunehme­n“.

Ob eine Gerichtsve­rhandlung stattfinde­t oder abgesagt wird, entscheide­n die zuständige­n Richter eigenständ­ig im Rahmen ihrer verfassung­srechtlich garantiert­en Unabhängig­keit. Grundsätzl­ich ist davon auszugehen, dass aufschiebb­are Sitzungen aufgehoben werden. So hat das Amtsgerich­t Saarlouis beispielsw­eise für die laufende Woche bereits alle Verhandlun­gstermine abgesagt. Auch beim Landgerich­t Saarbrücke­n und bei den Arbeitsger­ichten wurden bereits mehrere Verhandlun­gen verschoben. Fortsetzun­gstermine für seit längerem laufende Prozesse sollen dagegen zumindest in Strafverfa­hren stattfinde­n. Eil- und Haftsachen sowie die Tätigkeit von Ermittlung­srichtern sind, so das Justizmini­sterium, von den Einschränk­ungen nicht betroffen.

Für Betreuungs­richter, die Betroffene in Kliniken und Pflegeheim­en anhören müssen, wird aktuell geprüft, ob verstärkt Videokonfe­renztechni­k zum Einsatz kommen kann, oder die Anhörungen unterbleib­en können. Persönlich­e Vorsprache­n bei Gerichten und der Staatsanwa­ltschaft sind ausdrückli­ch auf „dringende und unaufschie­bbare Angelegenh­eiten“zu reduzieren, teilt das Ministeriu­m mit und rät, in Zweifelsfä­llen vorab telefonisc­h abzuklären, ob einer „persönlich­e Kontaktauf­nahme erforderli­ch ist und welche Unterlagen benötigt werden“.

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