D ie Grüngutsammelstelle wird umgebaut
Die Gemeinde Heusweiler muss rund 290 000 Euro investieren. Die Preise fürs Abgeben von Grünschnitt bleiben unverändert.
(dg) Im Jahre 2014 wurde im Rahmen der Novelle des Saarländischen Abfallwirtschaftsgesetzes (SAWG) und des Gesetzes über den Entsorgungsverband Saar die Zuständigkeit für die Verwertung von Grüngut landesweit dem Entsorgungsverband Saar (EVS) übertragen. Für die Erfassung der Materialien sind aber weiterhin die Kommunen verantwortlich.
Für 31 saarländische Kommunen trat die Neuregelung bereits in Kraft, die restlichen 21 Kommunen hatten von der Option zur Verlängerung der Übergangsfrist bis zum 31. Dezember 2019 Gebrauch gemacht – so auch Heusweiler.
„Wir wollten unter anderem wissen, ob diese Neuregelung Vorteile oder Nachteile für die Gemeinde mit sich bringt. Das wird sich noch herausstellen“, sagt Peter Paulus, der
Sachgebietsleiter für Umweltschutz und Grünanlagen bei der Gemeinde Heusweiler.
Ein Vorteil sei es, dass die Gemeinde sich nicht mehr um die Weiterverarbeitung des angelieferten Grünschnitts kümmern muss. „Eine
Kompostierung findet dann vor Ort nicht mehr statt“, betont Paulus.
Nachteile: Es gibt nun keinen Heusweiler Naturkompost mehr, und die Kosten für die Verwertung des Grüngutes über den EVS haben sich in etwa verdoppelt gegenüber den Kosten, die für die Weiterarbeitung auf der Anlage bisher angefallen sind. „Trotz Subvention über die graue Tonne“, ergänzt Paulus.
Wegen dieser Neuregelung des SAWG muss die Grüngutsammelstelle Heusweiler baulich verändert werden. So muss eine „Flüssigkeitsdichten-Lagerfläche“zur Sammlung des Grüngutes hergerichtet werden. Diese Fläche muss mit einem Rundbord umrandet werden, um das Regen- und Sickerwasser zu sammeln sowie Fremdwasser abzuhalten. Ein Kanalbau und ein Anschluss an die Ortskanalisation sind notwendig, um das anfallende und gesammelte Sickerwasser von der Lagerfläche abzuleiten.
Die Toranlage muss erneuert sowie ein Bürocontainer als Kassenhäuschen mit Toilettenanlage errichtet werden. Auch hierfür sind Anschlüsse an Kanal und Wasserleitung vorgeschrieben. Außerdem muss die Gemeinde einen Netzanschluss mit Zähleranschlusskasten herrichten.
Die Gesamtkosten für Planung,
Vermessung, Stromanschluss und Bauausführung mit Bürocontainer und Toranlage sind mit 290 000 Euro veranschlagt, rechnet Paulus vor. Allerdings gibt es eine Bedarfszuweisung des Landes, die in der Regel bei 50 Prozent liegt. Für den Bürger, der sein Grüngut anliefert, ändert sich nichts.
Die Öffnungszeiten mittwochs von 13 bis 17 Uhr und samstags von acht bis 14 Uhr sind gleichgeblieben. Auch die Gebühr hat sich im Wesentlichen nicht geändert. Für 1000 Liter, beziehungsweise für einen Raummeter Grüngut wird wie bisher ein Betrag von 10 Euro verlangt, kleinere Mengen werden auf dieser Basis in 100 Liter Schritten verrechnet, das heißt pro 100 Liter einen Euro.