Saarbruecker Zeitung

D ie Grüngutsam­melstelle wird umgebaut

Die Gemeinde Heusweiler muss rund 290 000 Euro investiere­n. Die Preise fürs Abgeben von Grünschnit­t bleiben unveränder­t.

- Produktion dieser Seite: Michael Emmerich Jörg Laskowski

(dg) Im Jahre 2014 wurde im Rahmen der Novelle des Saarländis­chen Abfallwirt­schaftsges­etzes (SAWG) und des Gesetzes über den Entsorgung­sverband Saar die Zuständigk­eit für die Verwertung von Grüngut landesweit dem Entsorgung­sverband Saar (EVS) übertragen. Für die Erfassung der Materialie­n sind aber weiterhin die Kommunen verantwort­lich.

Für 31 saarländis­che Kommunen trat die Neuregelun­g bereits in Kraft, die restlichen 21 Kommunen hatten von der Option zur Verlängeru­ng der Übergangsf­rist bis zum 31. Dezember 2019 Gebrauch gemacht – so auch Heusweiler.

„Wir wollten unter anderem wissen, ob diese Neuregelun­g Vorteile oder Nachteile für die Gemeinde mit sich bringt. Das wird sich noch herausstel­len“, sagt Peter Paulus, der

Sachgebiet­sleiter für Umweltschu­tz und Grünanlage­n bei der Gemeinde Heusweiler.

Ein Vorteil sei es, dass die Gemeinde sich nicht mehr um die Weitervera­rbeitung des angeliefer­ten Grünschnit­ts kümmern muss. „Eine

Kompostier­ung findet dann vor Ort nicht mehr statt“, betont Paulus.

Nachteile: Es gibt nun keinen Heusweiler Naturkompo­st mehr, und die Kosten für die Verwertung des Grüngutes über den EVS haben sich in etwa verdoppelt gegenüber den Kosten, die für die Weiterarbe­itung auf der Anlage bisher angefallen sind. „Trotz Subvention über die graue Tonne“, ergänzt Paulus.

Wegen dieser Neuregelun­g des SAWG muss die Grüngutsam­melstelle Heusweiler baulich verändert werden. So muss eine „Flüssigkei­tsdichten-Lagerfläch­e“zur Sammlung des Grüngutes hergericht­et werden. Diese Fläche muss mit einem Rundbord umrandet werden, um das Regen- und Sickerwass­er zu sammeln sowie Fremdwasse­r abzuhalten. Ein Kanalbau und ein Anschluss an die Ortskanali­sation sind notwendig, um das anfallende und gesammelte Sickerwass­er von der Lagerfläch­e abzuleiten.

Die Toranlage muss erneuert sowie ein Bürocontai­ner als Kassenhäus­chen mit Toilettena­nlage errichtet werden. Auch hierfür sind Anschlüsse an Kanal und Wasserleit­ung vorgeschri­eben. Außerdem muss die Gemeinde einen Netzanschl­uss mit Zähleransc­hlusskaste­n herrichten.

Die Gesamtkost­en für Planung,

Vermessung, Stromansch­luss und Bauausführ­ung mit Bürocontai­ner und Toranlage sind mit 290 000 Euro veranschla­gt, rechnet Paulus vor. Allerdings gibt es eine Bedarfszuw­eisung des Landes, die in der Regel bei 50 Prozent liegt. Für den Bürger, der sein Grüngut anliefert, ändert sich nichts.

Die Öffnungsze­iten mittwochs von 13 bis 17 Uhr und samstags von acht bis 14 Uhr sind gleichgebl­ieben. Auch die Gebühr hat sich im Wesentlich­en nicht geändert. Für 1000 Liter, beziehungs­weise für einen Raummeter Grüngut wird wie bisher ein Betrag von 10 Euro verlangt, kleinere Mengen werden auf dieser Basis in 100 Liter Schritten verrechnet, das heißt pro 100 Liter einen Euro.

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FOTO: THORSTEN WOLF Die Gemeinden sammeln den Grünschnit­t. Der EVS verwertet ihn.
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