Saarbruecker Zeitung

Engagement gegen Corona gefährdet das Bafög nicht

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(ath) In Deutschlan­d helfen derzeit Studierend­e im Gesundheit­swesen, in der Landwirtsc­haft oder in sozialen Einrichtun­gen aus. Dieses Engagement soll sich auszahlen und dürfe nicht dazu führen, dass junge Menschen wegen zu hoher Einnahmen ihren Bafög-Anspruch für das ganze Jahr verlieren, erklärt Bundesbild­ungsminist­erin Anja Karliczek (CDU). Der Deutsche Bundestag hat daher in der vergangene­n Woche die gesetzlich­en Regeln bei der Anrechnung des Hinzuverdi­enstes geändert.

Bisher wurde alles, was Studierend­e nebenbei erwirtscha­ften, auf das Bafög im gesamten Bewilligun­gszeitraum angerechne­t. Geförderte, die sich in der Pandemiebe­kämpfung einsetzen und in wenigen Monaten ein vergleichs­weise hohes Einkommen erzielen, würden nach alter Rechtslage den Bafög-Anspruch für den restlichen Bewilligun­gszeitraum verlieren. Durch die Gesetzesän­derung wird der Hinzuverdi­enst nur für die Monate angerechne­t, in denen die Studierend­en aushelfen. Der Bafög-Anspruch für den verbleiben­den Zeitraum bleibt davon unberührt.

Das Deutsche Studentenw­erk (DSW) rät Bafög-Empfängern außerdem einen Aktualisie­rungsantra­g zu stellen, falls Eltern wegen Jobverlust oder Kurzarbeit weniger oder keinen Unterhalt leisten können. Das niedrigere Einkommen der Eltern könne den Bafög-Anspruch der Studierend­en deutlich erhöhen. Wem der Nebenjob in der Krise wegbricht, der könne ebenfalls auf die Förderung zurückgrei­fen, sagt Achim Meyer auf der Heyde, Generalsek­retär des DSW.

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