200 Euro Buße bei Verstoß im Saarland
(SZ) Verstöße gegen die Corona-Ausgangsregeln im Saarland werden jetzt mit empfindlichen Bußgeldern geahndet. Das Verlassen der Wohnung ohne Grund kann mit 200 Euro Bußgeld belegt werden. Dasselbe wird bei Aufenthalt in der Öffentlichkeit mit mehr als einer Person eines anderen Haushalts fällig. Das sieht ein Maßnahmenkatalog des Landes vor, der gestern in Kraft trat. Ein Gericht wies einen Eilantrag gegen die Ausgangsregeln ab.
Im Kampf gegen das Coronavirus macht die Saar-Regierung ernst. Verstöße gegen die Ausgangsbeschränkungen, die erst am Montag verlängert wurden (wir berichteten), werden ab sofort teuer. Laut „Corona-Bußgeldkatalog“, den das Innenministerium am Dienstag veröffentlichte, kostet ein Verlassen der Wohnung ohne triftigen Grund bis zu 200 Euro – ebenso wie der Aufenthalt in der Öffentlichkeit mit mehr als einer nicht im Haushalt lebenden Person. Eine Versammlung in der Öffentlichkeit kostet jeden Beteiligten 200 bis 400 Euro. Der Betrieb von Gaststätten oder Geschäften trotz Verbots wird mit 1000 bis 4000 Euro geahndet. Diese Sätze sollen bei folgenden Verstößen jeweils verdoppelt werden. Die Obergrenze liegt dann bei 25 000 Euro.
Bei lediglich fahrlässigen Verstößen könne auch ein geringeres Bußgeld verhängt oder von einer Ahndung ganz abgesehen werden, hieß es. Dennoch wollte Innenminister Klaus Boullion (CDU) keinen Zweifel daran aufkommen lassen, dass er es ernst meint: „Mit diesem Maßnahmenkatalog treten wir jetzt den Unbelehrbaren entgegen, die die Zeichen der Zeit immer noch nicht erkannt haben und mit ihrem Verhalten die Gesundheit von uns allen aufs Spiel setzen.“
Die Verlängerung der Ausgangsbeschränkungen um immerhin 17 Tage war am Montag mit einer schlichten Pressemitteilung verkündet worden: „In Anbetracht der Entwicklungen halten wir eine Verlängerung der Maßnahmen im Geleitzug der anderen Bundesländer für dringend erforderlich“, teilte Ministerpräsident Tobias Hans (CDU) darin mit. „Durch die heutige Entscheidung sorgen wir über den 3. April hinaus für Planungssicherheit“– bis zu diesem Tage war die bisher geltende Allgemeinverfügung
befristet.
Nun gelten die Regeln bis einschließlich 20. April – einem Montag. Warum gerade dieses Datum? „Beim 20. April handelte es sich um das ursprünglich bundesweit abgestimmte Enddatum der Maßnahmen“, teilte Regierungssprecher Alexander Zeyer mit. Allerdings: Schaut man sich die Umsetzung durch die anderen Länder an, so zeigt sich ein höchst uneinheitliches Bild. Bayern verlängerte seine Beschränkungen am Montag nur bis zum 19. April, ebenso Brandenburg am Dienstag. Sachsen verlängerte die Maßnahmen wie das Saarland bis zum 20. April. Andere Länder wie Bremen Schleswig-Holstein oder Hessen wählten von vornherein den 19. April, Niedersachsen dagegen den 18. April. In Nordrhein-Westfalen treten die Beschränkungen „am 20. April 2020 außer Kraft“. Bei anderen Ländern wie Hamburg, Berlin und Sachsen-Anhalt laufen die Kontaktverbote in den kommenden Tagen aus und dürften demnächst ebenfalls verlängert werden. Inhaltlich gibt es in keinem Land so scharfe Maßnahmen wie in Bayern und im Saarland, wo neben Kontaktverboten auch Ausgangsbeschränkungen gelten.
Im Saarland sind die Regelungen jetzt nicht mehr in Form einer Allgemeinverfügung sondern als Rechtsverordnung festgeschrieben. Diese schaffe „Rechtsklarheit“und vereine alle bisherigen Allgemeinverfügungen, so Zeyer.
Bestätigt wurde die Vorgehensweise der Landesregierung am Montag durch eine Entscheidung des Verwaltungsgerichtes in Saarlouis: Die Richter wiesen laut Mitteilung vom Dienstag einen Eilantrag gegen die bisherige Allgemeinverfügung zurück. Der Kläger hatte eine fehlende Rechtsgrundlage bemängelt und die Maßnahmen als „unverhältnismäßig“bezeichnet. Das Gericht sieht sie jedoch als rechtmäßig an: Das private Interesse des Antragstellers habe hinter dem öffentlichen Interesse an einem wirksamen Gesundheitsschutz der Bevölkerung zurückzutreten.