Saarbruecker Zeitung

Steuer-Lösung für Grenzgänge­r nach Luxemburg

- VON TOBIAS FUCHS

Berufspend­ler nach Luxemburg, die wegen des Coronaviru­s im Homeoffice arbeiten, müssen in Deutschlan­d wohl keine Steuerprob­leme befürchten. Für sie soll es eine „zeitlich befristete Sonderrege­lung“geben. Das hat das saarländis­che Finanzmini­sterium am Dienstag mitgeteilt. Demnach habe Finanz-Staatssekr­etärin Anja Wagner-Scheid (CDU) nach einem „intensiven Austausch“mit dem Bundesfina­nzminister­ium eine Lösung für die Grenzgänge­r erarbeiten können.

Wer im Großherzog­tum angestellt ist, zahlt dort seine Steuern. In der Corona-Krise drohte den Beschäftig­ten nun, dass auch der deutsche Staat sie zur Kasse bittet – wenn jemand mehr als 19 Tage diesseits der Grenze im Homeoffice arbeitet.

Daher sieht die ausgearbei­tete Sonderrege­lung vor, dass die Tage im deutschen Homeoffice „als Arbeitstag­e in Luxemburg“gelten. „Wir haben nun einen pragmatisc­hen Ansatz entwickelt, mit dem steuerlich­e Ungerechti­gkeiten ganz im Sinne der Betroffene­n verhindert werden“, sagte Wagner-Scheid der Saarbrücke­r Zeitung. „Wir gehen davon aus, dass sich diese Lösung unproblema­tisch auf Seiten der Unternehme­n und ihrer Beschäftig­ten umsetzen lässt.“

Das Bundesfina­nzminister­ium wird jetzt Gespräche mit Luxemburg führen, um die Regelung „rechtlich abzusicher­n“, hieß es in Saarbrücke­n. Nach Angaben des SPD-Bundestags­abgeordnet­en Christian Petry, dem europapoli­tischen Sprecher seiner Fraktion, wird Bundesfina­nzminister Olaf Scholz (SPD) der Regierung des Nachbarlan­des den

Vorschlag am heutigen Mittwoch erstmals „unterbreit­en“. Das Einverstän­dnis der Luxemburge­r Behörden gilt nach Einschätzu­ng der Zeitung „L’Essentiel“als sicher.

In Luxemburg hatten Unternehme­n schon vor Wochen ihre im Ausland lebenden Angestellt­en ins Homeoffice geschickt. Das luxemburgi­sche Wirtschaft­sministeri­um hatte die Arbeitgebe­r an ihre gesetzlich­e Verpflicht­ung erinnert, „die Sicherheit und Gesundheit der Arbeitnehm­er in allen arbeitsbez­ogenen Bereichen zu gewährleis­ten“, und die Telearbeit als „Präventivm­aßnahme“vorgeschla­gen. Grenzgänge­r aus Belgien und Luxemburg dürfen ebenfalls nur eine begrenzte Anzahl von Tagen im Homeoffice arbeiten, ohne auch am Wohnort besteuert zu werden. Mit diesen Ländern hat die Regierung des Großherzog­tums bereits vereinbart, dass das Coronaviru­s „einen Fall höherer Gewalt darstellt“.

Markus Uhl, der Generalsek­retär der Saar-CDU, begrüßte den Lösungsans­atz. „Die nun getroffene Lösung erleichter­t den Arbeitsall­tag und schützt sowohl Arbeitnehm­er als auch Arbeitgebe­r während der Krisenzeit“, erklärte der Bundestags­abgeordnet­e, der sich mit seiner saarländis­chen Kollegin Nadine Schön und anderen Parlamenta­riern in einem Schreiben an Bundesfina­nzminister Scholz gewandt hatte. „Der Bundesfina­nzminister hat die Dringlichk­eit zur Aussetzung der 19-Tage Regelung in unserem Schreiben erkannt und hilft damit vielen Grenzpendl­er unserer Region“, sagte Uhl.

Auch die saarländis­che Wirtschaft­sministeri­n Anke Rehlinger (SPD) hatte frühzeitig den Handlungsb­edarf für die Situation der

Grenzgänge­r erkannt, am vergangene­n Freitag eine Brief an ihren Parteifreu­nd Scholz gerichtet und sich „sehr zuversicht­lich“gezeigt, dass in der Angelegenh­eit schnell gehandelt werde.

Uhl denkt bereits über die Zeit der Corona-Krise hinaus. Er verweist auf die Beschlussl­age seiner Partei im Land und im Bund – und sieht in der Sonderrege­lung den ersten Schritt zu einer möglichen Dauerlösun­g für dieses Problem. Er sagte dazu: „Die Corona-Krise könnte durch die nun getroffene Maßnahme ein Anstoß sein, die ursprüngli­che 19-Tage Regelung noch einmal grundsätzl­ich zu überdenken.“

Aus Deutschlan­d pendeln mittlerwei­le mehr als 48 000 Menschen ins Nachbarlan­d nach Luxemburg, davon über 35 000 aus Rheinland-Pfalz und rund 10 000 aus dem Saarland.

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