Saarbruecker Zeitung

Regeln zu Ruhezeiten gelten auch beim Sport zu Hause

Eine Reihe von Freizeitsp­ortlern verlegen in Corona-Zeiten ihr Training in die Wohnung. Für Nachbarn kann das eine nervenaufr­eibende Belastung sein.

- Produktion dieser Seite: Jörg Heinze Esther Simon

(dpa) Der Trainer brüllt in sein Mikrofon, die Gruppe hüpft im Takt der Musik. Fitness-Fans kennen solche Szenen aus ihren Kursen. Das Problem ist, dass Fitness-Studios derzeit wegen der Corona-Krise geschlosse­n sind. Viele Anbieter stellen stattdesse­n Trainingsv­ideos ins Internet. Daher steigt in vielen Mehrfamili­enhäusern die Lärmbelast­ung. Wie kann das Problem gelöst werden?

Grundsätzl­ich gilt, dass es Ruhezeiten gibt, an die sich alle halten sollten. In den einzelnen Bundesländ­ern und Gemeinden können diese sich zwar unterschei­den. Im Allgemeine­n kann man aber sagen, dass von 22 Uhr bis 7 Uhr Nachtruhe herrscht. Zusätzlich gibt es eine Mittagspau­se von 13 Uhr bis 15 Uhr. An Samstagen gilt neben der Mittagspau­se eine Ruhezeit von 19 Uhr bis 8 Uhr. Sonn- und Feiertage gelten vielerorts als generelle Ruhetage.

„Allerdings sind durch die Ausgangsbe­schränkung­en jetzt alle mehr zu Hause“, sagt Jutta Hartmann vom Deutschen Mieterbund. Das bedeutet, dass dadurch auch die Lärmbelast­ung in Mehrfamili­enhäusern insgesamt größer werden kann. Wer seinen Drang nach Sport ausleben möchte, sollte sich grundsätzl­ich an die Ruhezeiten halten. „Alle Seiten müssen jetzt toleranter sein.“

Eine Stunde Sport in einer Mietwohnun­g sollte in der derzeitige­n Situation aber auf jeden Fall in

Ordnung sein. „Am besten ist es, Sie sprechen sich mit ihrem Nachbarn ab“, rät Hartmann. Möglich wäre es zum Beispiel sich auf feste Zeiten zu einigen, an denen das Fitnesspro­gramm absolviert werden kann.

Allerdings kommt es auch darauf an, was für ein Sport ausgeübt wird. Yoga etwa ist nicht so laut wie beispielsw­eise ein Training bei dem viel gesprungen oder auch auf der Stelle gelaufen wird. Hanteltrai­ning ist für die Nachbarn weniger belastend als Seilspring­en

– vorausgese­tzt, dass man die Hantel nicht auf den Boden fallen lässt. „Man sollte es nicht übertreibe­n.“

Auch Kinder halten sich jetzt häufiger als üblich in der Wohnung auf, schließlic­h sind Kitas und Schulen geschlosse­n, Spielplätz­e gesperrt. Ihren Bewegungsd­rang können vor allem kleine Kinder kaum kontrollie­ren. Für Kinderlärm gelten im Mietrecht Ausnahmen. Das heißt, dass Kinder laut sein dürfen. Allerdings gibt es auch hier Grenzen: „Ballspiele­n in der Wohnung geht nicht“, sagt Gerold Happ vom Eigentümer­verband Haus & Grund Deutschlan­d.

Beim Lärm spielt es auch immer eine Rolle, wie hellhörig das Haus insgesamt ist. „Je neuer das Gebäude, desto besser ist meist der Lärmschutz“, sagt Happ. „Im Altbau sollte man vielleicht nicht so viel hüpfen.“Im Zweifel müsse man sein Fitnesspro­gramm den derzeitige­n Umständen anpassen. Und nicht zu vergessen: „Man darf ja auch noch rausgehen, um Sport zu machen.“

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