Regeln zu Ruhezeiten gelten auch beim Sport zu Hause
Eine Reihe von Freizeitsportlern verlegen in Corona-Zeiten ihr Training in die Wohnung. Für Nachbarn kann das eine nervenaufreibende Belastung sein.
(dpa) Der Trainer brüllt in sein Mikrofon, die Gruppe hüpft im Takt der Musik. Fitness-Fans kennen solche Szenen aus ihren Kursen. Das Problem ist, dass Fitness-Studios derzeit wegen der Corona-Krise geschlossen sind. Viele Anbieter stellen stattdessen Trainingsvideos ins Internet. Daher steigt in vielen Mehrfamilienhäusern die Lärmbelastung. Wie kann das Problem gelöst werden?
Grundsätzlich gilt, dass es Ruhezeiten gibt, an die sich alle halten sollten. In den einzelnen Bundesländern und Gemeinden können diese sich zwar unterscheiden. Im Allgemeinen kann man aber sagen, dass von 22 Uhr bis 7 Uhr Nachtruhe herrscht. Zusätzlich gibt es eine Mittagspause von 13 Uhr bis 15 Uhr. An Samstagen gilt neben der Mittagspause eine Ruhezeit von 19 Uhr bis 8 Uhr. Sonn- und Feiertage gelten vielerorts als generelle Ruhetage.
„Allerdings sind durch die Ausgangsbeschränkungen jetzt alle mehr zu Hause“, sagt Jutta Hartmann vom Deutschen Mieterbund. Das bedeutet, dass dadurch auch die Lärmbelastung in Mehrfamilienhäusern insgesamt größer werden kann. Wer seinen Drang nach Sport ausleben möchte, sollte sich grundsätzlich an die Ruhezeiten halten. „Alle Seiten müssen jetzt toleranter sein.“
Eine Stunde Sport in einer Mietwohnung sollte in der derzeitigen Situation aber auf jeden Fall in
Ordnung sein. „Am besten ist es, Sie sprechen sich mit ihrem Nachbarn ab“, rät Hartmann. Möglich wäre es zum Beispiel sich auf feste Zeiten zu einigen, an denen das Fitnessprogramm absolviert werden kann.
Allerdings kommt es auch darauf an, was für ein Sport ausgeübt wird. Yoga etwa ist nicht so laut wie beispielsweise ein Training bei dem viel gesprungen oder auch auf der Stelle gelaufen wird. Hanteltraining ist für die Nachbarn weniger belastend als Seilspringen
– vorausgesetzt, dass man die Hantel nicht auf den Boden fallen lässt. „Man sollte es nicht übertreiben.“
Auch Kinder halten sich jetzt häufiger als üblich in der Wohnung auf, schließlich sind Kitas und Schulen geschlossen, Spielplätze gesperrt. Ihren Bewegungsdrang können vor allem kleine Kinder kaum kontrollieren. Für Kinderlärm gelten im Mietrecht Ausnahmen. Das heißt, dass Kinder laut sein dürfen. Allerdings gibt es auch hier Grenzen: „Ballspielen in der Wohnung geht nicht“, sagt Gerold Happ vom Eigentümerverband Haus & Grund Deutschland.
Beim Lärm spielt es auch immer eine Rolle, wie hellhörig das Haus insgesamt ist. „Je neuer das Gebäude, desto besser ist meist der Lärmschutz“, sagt Happ. „Im Altbau sollte man vielleicht nicht so viel hüpfen.“Im Zweifel müsse man sein Fitnessprogramm den derzeitigen Umständen anpassen. Und nicht zu vergessen: „Man darf ja auch noch rausgehen, um Sport zu machen.“