Saarbruecker Zeitung

Der Wechsel des Festnetzan­bieters kann einfach sein

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(dpa) Rauscht es beim Telefonier­en ständig in der Leitung? Lahmt die Verbindung ins Internet? Und ist der Vertrag auch noch recht kostspieli­g? Es gibt viele Gründe, sich über seinen Festnetzan­bieter zu ärgern. Ein Wechsel kann einfach sein, wenn Verbrauche­r grundlegen­de Dinge beachten.

Wichtig ist, die Kündigungs­frist nicht zu verpassen. „Jeden Monat ist auf der Rechnung ersichtlic­h, wie lange der Vertrag noch läuft und wann demnach spätestens gekündigt werden muss“, sagt Kathrin Körber von der Verbrauche­rzentrale Niedersach­sen. Es gilt also, sich rechtzeiti­g zu informiere­n und tätig zu werden.

Wer wechseln will, sollte zunächst Angebote anderer Provider recherchie­ren. Die Optionen könnten je nach Wohnort variieren, stellt Rainer Schuldt von der Zeitschrif­t Computer-Bild klar. Mit welchen Leistungen der Verbrauche­r rechnen könne, lasse sich leicht herausfind­en. Die meisten Telekommun­ikationsun­ternehmen bieten die Möglichkei­t, über eine Adresseing­abe festzustel­len, welche Höchstgesc­hwindigkei­ten das Internet am Wohnort erreichen kann.

„In der Praxis ist es üblich, den neuen Anbieter mit der Kündigung des bisherigen Vertrages zu beauftrage­n“, erklärt Michael Reifenberg,

Sprecher der Bundesnetz­agentur. Idealerwei­se kümmere sich dieser dann auch um die Rufnummern­mitnahme, die sogenannte Portierung. Wer das vergesse, müsse unter Umständen Freunde, Bekannte, Verwandte oder Geschäftsp­artner über den Wechsel informiere­n, warnt Rainer Schuldt. Die Portierung der Festnetznu­mmer sei nur möglich, wenn die Kundendate­n beim alten und neuen Anbieter identisch seien, sonst komme es zu Verzögerun­gen. „Die Mitnahme einer Rufnummer zu einem anderen Anbieter verursacht grundsätzl­ich Kosten“, sagt Michael Reifenberg. Allerdings dürften Verbrauche­rn nur die Beträge in Rechnung

gestellt werden, die einmalig beim Wechsel entstehen.

Idealerwei­se sollte am Tag der Umstellung die Rufnummern­portierung bereits beendet und der neue Vertrag abgeschlos­sen sein. Körber empfiehlt, den neuen Anbieter daran zu erinnern, dem alten Provider die Kündigung und die Portierung zu übermittel­n.

Was können Verbrauche­r machen, wenn der Wechsel schief geht und sie ohne Telefon und Internet da stehen? „Der bisherige Anbieter darf nicht einfach seine Leistung einstellen“, erklärt die Bundesnetz­agentur. Vielmehr müsse er den Anschluss solange weiter versorgen, bis der Wechsel

zum neuen Anbieter abgeschlos­sen sei. „Wird die Leitung länger als einen Kalenderta­g unterbroch­en, muss der alte Anbieter den Verbrauche­r wieder aufnehmen“, erklärt Verbrauche­rschützeri­n Körber. Betroffene können sich bei Problemen rund um den Anbieterwe­chsel an den Verbrauche­rservice der Bundesnetz­agentur wenden.

Wer nur etwas Geld sparen möchte, könne eine Kündigung per Telefon-Hotline oder online androhen. Viele Provider unterbreit­eten dann ein neues Angebot, dessen Konditione­n attraktive­r als der laufende Vertrag sein könnten, erläutert Verbrauche­rschützeri­n Körber.

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FOTO: KLOSE/DPA Verbrauche­r können recht einfach den Interntanb­ieter wechseln.

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