Weitere Bundesländer wollen wieder Gottesdienste erlauben
(epd) Immer mehr Bundesländer wollen zumindest schon bald wieder Gottesdienste erlauben, während die Bundesregierung eigentlich noch an Konzepten dafür arbeitet. Am Freitag entschieden Bayern und Brandenburg, Religionsgemeinschaften ab 4. Mai wieder Versammlungen unter Infektionsschutzauflagen zu erlauben. Damit sind in sechs Bundesländern Gottesdienste bereits jetzt oder schon bald wieder möglich. In Brandenburg dürfen maximal 50 Personen an den Versammlungen teilnehmen. Die Veranstalter müssten dabei sicherstellen, dass die Hygienestandards eingehalten werden, sagte Ministerpräsident Dietmar Woidke (SPD). Sein Bundesland hat damit dieselbe Regelung erlassen wie zuvor schon Berlin.
Glaube und Gemeinschaft stärke die Menschen, begründete Bayerns Staatsminister Florian Herrmann (CSU) die Entscheidung, die er nach einer Telefonkonferenz mit dem Staatssekretär im Bundesinnenministerium, Markus Kerber, und den Chefs der Staats- und Senatskanzleien der Länder bekanntgab.
Dort wurden die Konzepte über Gottesdienste während der Corona-Pandemie beraten, die die Religionsgemeinschaften in dieser Woche beim Innenministerium eingereicht hatten. Ziel ist, diese Empfehlungen im Corona-Kabinett und dann bei den Beratungen der Regierungschefs von Bund und Ländern zu beraten, um ein möglichst einheitliches Vorgehen zu ermöglichen.
Schon jetzt gibt es aber einen Flickenteppich: In Nordrhein-Westfalen sollen religiöse Versammlungen ab dem 1. Mai wieder möglich sein. In Sachsen können schon seit Montag unter Einhaltung von Abstandsund Hygieneregeln Gottesdienste gefeiert werden, allerdings nur mit maximal 15 Teilnehmern. In Thüringen sind religiöse Versammlungen ab diesem Wochenende möglich. Überall gelten dafür Schutzmaßnahmen.
Die Konzepte der Religionsgemeinschaften selbst sehen vor allem Abstands- und Hygieneregeln vor.