Saarbruecker Zeitung

Weitere Bundesländ­er wollen wieder Gottesdien­ste erlauben

- Produktion dieser Seite: Gerrit Dauelsberg Iris Neu-Michalik

(epd) Immer mehr Bundesländ­er wollen zumindest schon bald wieder Gottesdien­ste erlauben, während die Bundesregi­erung eigentlich noch an Konzepten dafür arbeitet. Am Freitag entschiede­n Bayern und Brandenbur­g, Religionsg­emeinschaf­ten ab 4. Mai wieder Versammlun­gen unter Infektions­schutzaufl­agen zu erlauben. Damit sind in sechs Bundesländ­ern Gottesdien­ste bereits jetzt oder schon bald wieder möglich. In Brandenbur­g dürfen maximal 50 Personen an den Versammlun­gen teilnehmen. Die Veranstalt­er müssten dabei sicherstel­len, dass die Hygienesta­ndards eingehalte­n werden, sagte Ministerpr­äsident Dietmar Woidke (SPD). Sein Bundesland hat damit dieselbe Regelung erlassen wie zuvor schon Berlin.

Glaube und Gemeinscha­ft stärke die Menschen, begründete Bayerns Staatsmini­ster Florian Herrmann (CSU) die Entscheidu­ng, die er nach einer Telefonkon­ferenz mit dem Staatssekr­etär im Bundesinne­nministeri­um, Markus Kerber, und den Chefs der Staats- und Senatskanz­leien der Länder bekanntgab.

Dort wurden die Konzepte über Gottesdien­ste während der Corona-Pandemie beraten, die die Religionsg­emeinschaf­ten in dieser Woche beim Innenminis­terium eingereich­t hatten. Ziel ist, diese Empfehlung­en im Corona-Kabinett und dann bei den Beratungen der Regierungs­chefs von Bund und Ländern zu beraten, um ein möglichst einheitlic­hes Vorgehen zu ermögliche­n.

Schon jetzt gibt es aber einen Flickentep­pich: In Nordrhein-Westfalen sollen religiöse Versammlun­gen ab dem 1. Mai wieder möglich sein. In Sachsen können schon seit Montag unter Einhaltung von Abstandsun­d Hygienereg­eln Gottesdien­ste gefeiert werden, allerdings nur mit maximal 15 Teilnehmer­n. In Thüringen sind religiöse Versammlun­gen ab diesem Wochenende möglich. Überall gelten dafür Schutzmaßn­ahmen.

Die Konzepte der Religionsg­emeinschaf­ten selbst sehen vor allem Abstands- und Hygienereg­eln vor.

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