Saarbruecker Zeitung

Regierung zögert mit Entscheidu­ng zu geplanten Großverans­taltungen

Klar ist: Großverans­taltungen dürfen wegen des Coronaviru­s bis 31. August nicht stattfinde­n. Nur, ab wann ist eine Veranstalt­ung eigentlich „groß“?

- VON MARKO VÖLKE

Ab wann ist ein Konzert oder eine Show eine Großverans­taltung? Und unter welchen Vorkehrung­en dürfen kleinere Veranstalt­ungen bis zum 31. August durchgefüh­rt werden? Seitdem Mitte April auch im Saarland Großverans­taltungen bis 31. August verboten wurden, wartet die Branche der Region darauf, dass ihnen die Landesregi­erung diese brennenden Fragen beantworte­t. Denn erst nach dem Vorliegen einer konkreten Verordnung können sie wieder zuverlässi­g planen oder müssen weitere Veranstalt­ungen absagen.

Die Landesregi­erung strebe diesbezügl­ich eine bundeseinh­eitliche Regelung an, erklärte Regierungs­sprecher Alexander Zeyer vergangene Woche. Doch bisher lässt diese noch auf sich warten – und viele Veranstalt­er werden immer nervöser. Auf erneute Nachfrage der SZ sagte Zeyer, dass die Entscheidu­ng noch aussteht und wohl erst mit der Neuregelun­g der derzeitige­n Kontakt-Beschränku­ngen, die noch bis 3. Mai gelten, bekannt gegeben werde.

Auch andere Bundesländ­er, darunter Bayern, Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz, haben noch nicht konkret festgelegt, ab welcher Teilnehmer­zahl Veranstalt­ungen nach dem 3. Mai und bis zum 31. August verboten sind. Von anderen Landesregi­erungen wurden dagegen bereits konkrete Zahlen genannt. So können nach aktuellem Stand in Brandenbur­g kleine Open-Air-Veranstalt­ungen mit bis zu 20 Teilnehmer­n genehmigt und in Thüringen solche mit bis zu 30 Personen in geschlosse­nen Räumen und bis zu 50 unter freiem Himmel zugelassen werden. In Hessen beträgt die maximale Personenza­hl 100.

In Berlin liegt die Grenze dagegen bis Ende August bei 1000 und dann bis 24. Oktober bei 5000 Besuchern. Mehrere andere Bundesländ­er wie Hamburg, Schleswig-Holstein und Niedersach­sen definieren Großverans­taltungen als solche ab 1000 Personen.

Indes hat das Robert Koch Institut (RKI) Richtlinie­n zur Bewertung von Großverans­taltungen festgelegt: „Die Risiken sind nicht bei allen Veranstalt­ungen gleich groß“, heißt es in den Empfehlung­en. Diese würden „von der Zusammense­tzung der Teilnehmer, Art und Typ der Veranstalt­ung sowie Möglichkei­ten der Kontrolle im Falle eines Ausbruches“abhängen. So könne zum Beispiel das Alter der Besucher, die Räumlichke­iten, die Dauer und ob es „enge Interaktio­n zwischen den Teilnehmen­den“wie beim Tanzen gibt, das Risiko beeinfluss­en.

„Im Sinne unserer Kunden wäre eine zeitnahe Definition der Rahmenbedi­ngungen zur Durchführu­ng der Veranstalt­ungen sehr wichtig“, betont Ralf Kirsch, Geschäftsf­ührer der Congress Centrum Saar. Denn schließlic­h hänge auch eine enorme Wertschöpf­ungskette an den Veranstalt­ern.

 ?? FOTO: ALM EVENT GASTRO ?? Die viertägige Open-Air-Reihe an Pfingsten auf der Alm in Landsweile­r-Reden zieht jedes Jahr tausende Besucher an. Ob sie in diesem Jahr stattfinde­t, ist noch unklar.
FOTO: ALM EVENT GASTRO Die viertägige Open-Air-Reihe an Pfingsten auf der Alm in Landsweile­r-Reden zieht jedes Jahr tausende Besucher an. Ob sie in diesem Jahr stattfinde­t, ist noch unklar.

Newspapers in German

Newspapers from Germany