Regierung zögert mit Entscheidung zu geplanten Großveranstaltungen
Klar ist: Großveranstaltungen dürfen wegen des Coronavirus bis 31. August nicht stattfinden. Nur, ab wann ist eine Veranstaltung eigentlich „groß“?
Ab wann ist ein Konzert oder eine Show eine Großveranstaltung? Und unter welchen Vorkehrungen dürfen kleinere Veranstaltungen bis zum 31. August durchgeführt werden? Seitdem Mitte April auch im Saarland Großveranstaltungen bis 31. August verboten wurden, wartet die Branche der Region darauf, dass ihnen die Landesregierung diese brennenden Fragen beantwortet. Denn erst nach dem Vorliegen einer konkreten Verordnung können sie wieder zuverlässig planen oder müssen weitere Veranstaltungen absagen.
Die Landesregierung strebe diesbezüglich eine bundeseinheitliche Regelung an, erklärte Regierungssprecher Alexander Zeyer vergangene Woche. Doch bisher lässt diese noch auf sich warten – und viele Veranstalter werden immer nervöser. Auf erneute Nachfrage der SZ sagte Zeyer, dass die Entscheidung noch aussteht und wohl erst mit der Neuregelung der derzeitigen Kontakt-Beschränkungen, die noch bis 3. Mai gelten, bekannt gegeben werde.
Auch andere Bundesländer, darunter Bayern, Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz, haben noch nicht konkret festgelegt, ab welcher Teilnehmerzahl Veranstaltungen nach dem 3. Mai und bis zum 31. August verboten sind. Von anderen Landesregierungen wurden dagegen bereits konkrete Zahlen genannt. So können nach aktuellem Stand in Brandenburg kleine Open-Air-Veranstaltungen mit bis zu 20 Teilnehmern genehmigt und in Thüringen solche mit bis zu 30 Personen in geschlossenen Räumen und bis zu 50 unter freiem Himmel zugelassen werden. In Hessen beträgt die maximale Personenzahl 100.
In Berlin liegt die Grenze dagegen bis Ende August bei 1000 und dann bis 24. Oktober bei 5000 Besuchern. Mehrere andere Bundesländer wie Hamburg, Schleswig-Holstein und Niedersachsen definieren Großveranstaltungen als solche ab 1000 Personen.
Indes hat das Robert Koch Institut (RKI) Richtlinien zur Bewertung von Großveranstaltungen festgelegt: „Die Risiken sind nicht bei allen Veranstaltungen gleich groß“, heißt es in den Empfehlungen. Diese würden „von der Zusammensetzung der Teilnehmer, Art und Typ der Veranstaltung sowie Möglichkeiten der Kontrolle im Falle eines Ausbruches“abhängen. So könne zum Beispiel das Alter der Besucher, die Räumlichkeiten, die Dauer und ob es „enge Interaktion zwischen den Teilnehmenden“wie beim Tanzen gibt, das Risiko beeinflussen.
„Im Sinne unserer Kunden wäre eine zeitnahe Definition der Rahmenbedingungen zur Durchführung der Veranstaltungen sehr wichtig“, betont Ralf Kirsch, Geschäftsführer der Congress Centrum Saar. Denn schließlich hänge auch eine enorme Wertschöpfungskette an den Veranstaltern.