Saar-Richter kippen Ausgangsbeschränkung
Ab sofort sind die Corona-Regeln im Land gelockert. Die Regierung plant eine weitere Überarbeitung.
Der Verfassungsgerichtshof des Saarlandes hat gestern weite Teile der Corona-Ausgangsbeschränkungen im Saarland gekippt. Er kam damit zum Teil der Landesregierung zuvor: Diese hatte am Nachmittag angekündigt, erst ab Beginn kommender Woche auf die grundsätzliche Ausgangsbeschränkung mit Ausnahmen für „triftige Gründe“zu verzichten, Kontaktbeschränkungen aber aufrechtzuerhalten.
Das Verfassungsgericht gab einem Antragsteller Recht, der sich durch das Verbot des Verlassens der eigenen Wohnung in seinem Grundrecht der Freiheit der Person verletzt sah. Das Verweilen im Freien ist damit wieder grundsätzlich erlaubt. Die Richter entschieden, dass auch mit Blick auf die Praxis in anderen Bundesländern „aktuell keine belastbaren Gründe für die uneingeschränkte Fortdauer der strengen saarländischen Regelung des Verbots des Verlassens der Wohnung mehr bestehen“. Konkret entschied das Gericht auch, dass ab sofort Treffen auch mit engen Verwandten, die nicht im eigenen Haushalt leben, sowie „zuzüglich maximal einer weiteren Person“erlaubt sind, und das ausdrücklich auch „im privaten Raum“. Voraussetzung ist die Einhaltung der Abstandsregeln.
Wenige Stunden vor Bekanntgabe des Urteils hatte die Landesregierung angekündigt, saarländische Regelungen grundsätzlich zu überarbeiten. Ab Montag werde es statt der Ausgangsbeschränkung „Einzelverbote für Handlungen“geben, sagte Ministerpräsident Tobias Hans (CDU). Ab Montag werden im Saarland aller Voraussicht nach Museen, Zoos und einzelne Sportstätten wieder öffnen dürfen, ebenso Friseure. Auch Gottesdienste sollten wieder möglich sein, da es da bereits Schutzkonzepte der Kirchen gebe, sagte Hans. „Was wir genau regeln werden, das hängt auch davon ab, was die Ministerpräsidenten und die Bundeskanzlerin am Donnerstag besprechen werden.“
Die Ausgangsbeschränkungen im Saarland sind nahezu vorbei. Und das ab sofort. Auch die Kontaktsperre in der engeren Familie ist passé. Das hat am Dienstagabend der saarländische Verfassungsgerichtshof verkündet. Erlaubt sind demnach Begegnungen in Familien sowie das Verweilen im Freien – „jeweils unter Wahrung der notwendigen Abstände und unter Beachtung der Kontaktreduzierung“, teilte das Gericht mit. „Konkret bedeutet die heutige Entscheidung, dass Treffen von Eheleuten, Lebenspartnerinnen und Lebenspartnern, Verwandten in gerader Linie sowie Geschwistern und Geschwisterkindern oder in häuslicher Gemeinschaft miteinander lebenden Personen zuzüglich maximal einer weiteren Person“möglich sind, teilte das Gericht mit.
Damit entschied es so, wie es Saar-SPD-Fraktionschef Ulrich Commerçon am Montag empfohlen hatte. Der warnte: Die bisherigen Verordnungen zur Eindämmung des Coronavirus stünden auf verfassungsrechtlich „wackeligen Beinen“. Er schlug daher vor, statt einer „Verbotsverordnung mit Erlaubnisvorbehalt eine Erlaubnisverordnung mit Verbotsvorbehalt“zu schaffen. Das heißt: „Alles ist erlaubt, was nicht verboten ist.“Diesen Vorschlag wollten Ministerpräsident Tobias Hans (CDU) und Wirtschaftsministerin Anke Rehlinger (SPD) umsetzen, das kündigten beide mittags an. Bisher war es im Saarland umgekehrt: Nichts ist erlaubt, außer es gibt einen „triftigen
Grund“. Die Ankündigung der Regierung haben auch die Richter gewürdigt. Eine Stellungnahme der Landesregierung lag bis Redaktionsschluss nicht vor.
Am Dienstagmittag hatten Hans (CDU) und Rehlinger (SPD) auf einer Pressekonferenz das Ende der Ausgangsbeschränkung für Montag, 4. Mai, angekündigt. Allerdings mit weniger Freiheiten, als die, die das Gericht nun anordnet. Das Verfassungsgericht erlaubt zum Beispiel Treffen in der Familie, das wollte die Regierung vor dem Urteil noch nicht: „Die Menschen wollen sich ja nicht auf Abstand vor den Türen treffen. Wir haben selbst Kinder. Wir kennen das aus der Praxis“, sagte Hans. „Wenn da die Großeltern kommen, kann ich den Kindern natürlich nicht erklären, dass es da eine Kontaktbeschränkung gibt, da laufen die Kinder hin. Und es gibt auch kaum eine Oma, die sagt, das geht jetzt gar nicht. Deshalb bleibt es bei diesen strengen Regeln.“Das sieht der Verfassungsgerichtshof offenbar anders. Das heißt für die Regierung: Sie muss sich jetzt neu sortieren, neue Regeln für den Aufenthalt draußen formulieren. Hans sagte bereits mittags: „Wir werden einen Katalog mit Einzelverboten entwickeln.“Was darf man draußen, was nicht? Rehlinger (SPD) betonte: „Es gilt weiterhin der Grundsatz: Abstand halten und Kontakt vermeiden.“Welche Verbote nun in die neue Rechtsverordnung kommen sollen, dazu konnten beide nur wenig sagen. „Was wir genau regeln werden, das hängt auch davon ab, was die Ministerpräsidenten und die Bundeskanzlerin am Donnerstag besprechen werden“, sagte Hans. Der Beschluss des Verfassungsgerichtshofes war da noch nicht verkündet. Der wird nun auch in die Entscheidung einfließen müssen.
Auf einer Parkbank für längere Zeit ein Buch zu lesen, wollte die Regierung ab Montag eh wieder erlauben. Auch „Tierparks und Zoos werden wir wohl öffnen“, sagte Hans. „Auch Gottesdienste können wohl wieder stattfinden, weil es für Kirchen inzwischen entsprechende Schutzkonzepte gibt.“Alles vorbehaltlich einiger Abstimmungen, die noch zu treffen seien.
Darüber hinaus deuten sich weitere „wirtschaftliche Lockerungsübungen“an, wie sie Rehlinger nannte. Möbelhäuser und Sportgeschäfte werden ab Montag wohl wieder öffnen. Auch Friseure. Auch dem Hotel- und Gaststättengewerbe will die Landesregierung eine Perspektive aufzeigen. „Ob das ein Start über die Außengastronomie ist, wird noch zu besprechen sein. Wichtig ist, dass die Leute eine Perspektive haben. Daran arbeiten wir hart und intensiv. Das ist einer der nächsten Schritte, die wir zu gehen haben.“Dazu sei für die Zukunft angezeigt, „die Lockerungen nicht an einzelnen Branchen oder Produkten festzumachen, sondern vielmehr auf allgemeine Kriterien abzustellen“, sagte Rehlinger.