Saarbruecker Zeitung

Marienhaus­klinik ändert Personalsc­hlüssel

- Produktion dieser Seite: Teresa Prommersbe­rger, Dominik Dix Dietmar Klosterman­n

In den Krankenhäu­sern von Marienhaus gelten neue Personalsc­hlüssel. Die Gewerkscha­ft Verdi spricht von unverantwo­rtlichen Zuständen. In Ottweiler meldeten sich zahlreiche Intensivpf­leger krank.

(kir) Die Landesregi­erung hat eine erste Entscheidu­ng zum Umgang mit den zusätzlich­en Ausgaben durch die Corona-Krise getroffen. Alle Ausgaben, die im Zusammenha­ng mit der Pandemie entstehen, sollen aus dem Kernhausha­lt ausgelager­t und in einem neuen schuldenfi­nanzierten Sonderverm­ögen gebündelt werden.

„Ein Sonderverm­ögen verschafft Transparen­z, Flexibilit­ät und Planungssi­cherheit“, erklärte Finanzmini­ster Peter Strobel (CDU). Die Kredite müssen allerdings in einem angemessen­en Zeitraum wieder getilgt werden – so sehen es die Regeln der Schuldenbr­emse vor.

Den Nachtragsh­aushalt, der für 2020 erforderli­ch wird, will die Landesregi­erung am 7. und 8. Juni bei einer Klausurtag­ung beschließe­n. Anschließe­nd soll er im Landtag beraten werden.

Die Schuldenbr­emse sei durch die Corona-Pandemie nicht außer Kraft gesetzt, sagte Strobel. Sie sei im Grundgeset­z verankert und habe nach wie vor Gültigkeit. Vielmehr griffen nun die Regelungen für außergewöh­nliche Notsituati­onen, wie sie erst 2019 ins Landesrech­t aufgenomme­n worden waren. Damit das Land neue Kredite aufnehmen darf, muss der Landtag eine „außergewöh­nliche Notsituati­on“erklären und gleichzeit­ig einen Tilgungspl­an aufstellen.

„Jeden Kredit, den wir aufnehmen, müssen wir auch wieder abzahlen – und das schränkt unsere Handlungsm­öglichkeit­en in den nächsten Jahren ein“, sagte Finanzmini­ster Strobel. „Deshalb müssen wir auch weiterhin auf die Ausgaben achten.

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