„Wenn Gerichte einschreiten, läuft etwas falsch“
(kip) Die Parteien im Saarland begrüßen den Beschluss des Verfassungsgerichtshofes vom vergangenen Dienstag, dass sich die Saarländer trotz Corona wieder draußen aufhalten und ihre Familie besuchen dürfen. Weniger gut an kam bei den Parteien die Videobotschaft von Ministerpräsident Tobias Hans (CDU) an, in der er den Saarländern empfiehlt, sich trotz des Urteils noch nicht mit ihren Familien zu treffen.
„Die Landesregierung hat die Verfassung gebrochen, angesichts dieses historischen Urteils kann man nicht einfach zur Tagesordnung übergehen, als wäre nichts gewesen“, betont Oliver Luksic, Landesvorsitzender der Saar-FDP. Seiner Meinung nach war es „ein schwerer Fehler“der Landesregierung, Bayerns Ministerpräsident Markus Söder zu kopieren.
Oskar Lafontaine, Chef der Linksfraktion im Saar-Landtag, sagte: „Die Verfassungsrichter mahnen zu Recht an, dass auch in Ausnahmesituationen die Verhältnismäßigkeit von getroffenen Maßnahmen regelmäßig überprüft werden muss. Dieses Urteil belegt: Unsere Demokratie fußt auf Gewaltenteilung. Daher ist auch in Ausnahmesituationen wie der Corona-Krise die parlamentarische Kontrolle der Regierung unabdingbar.“
Auch AfD-Fraktionschef Josef Dörr findet es „hervorragend, wie der Verfassungsgerichtshof über die Aufregungen der Zeit hinaus fachlich urteilt. Man kann die Leute ja nicht einsperren“, erklärte Dörr. Hans solle es den Bürgern überlassen, im Rahmen der Gesetze, das zu machen, was sie für richtig halten.
Dagegen fordert Grünen-Landeschef Markus Tressel die Landesregierung auf, die verhängten Grundrechtseingriffe ständig auf die Verhältnismäßigkeit hin zu überprüfen. Wenn Gerichte einschreiten müssten, laufe etwas offensichtlich falsch.
Selbst Hans‘ CDU-Fraktion findet Positives in dem Urteil. „Es bestätigt zunächst den Kurs der Landesregierung der letzten Wochen. Die Abwägung zwischen Grundrechtsund Gesundheitsschutz wird in dieser Form auch stetig von der Landesregierung vorgenommen. Die Maßnahmen müssen jeden Tag aufs Neue überprüft werden. Hier hat das Gericht nun eine wichtige Korrektur vorgenommen, die so auch in weiten Teilen für die nächsten Tage von der Landesregierung geplant war“, erklärte Alexander Funk, Fraktionschef der CDU.