Saarbruecker Zeitung

Welche Regeln gelten jetzt im Saarland?

- Produktion dieser Seite: Gerrit Dauelsberg, Robby Lorenz Martin Wittenmeie­r

(gda) Der saarländis­che Verfassung­sgerichtsh­of hat am Dienstag mit sofortiger Wirkung die geltende Corona-Verordnung der Landesregi­erung abgeändert – betroffen ist § 2 Absatz 3, der die Ausgangsbe­schränkung­en regelt. Darüber hinausgehe­nde Kontaktver­bote für den öffentlich­en Raum bleiben unveränder­t bestehen. Die wichtigste­n Fragen und Antworten:

Sind die Ausgangsbe­schränkung­en im Saarland abgeschaff­t?

Rein formal gibt es weiterhin Ausgangsbe­schränkung­en. Die Regeln wurden aber derart aufgeweich­t, dass sie in der Praxis fast keine Anwendung mehr finden dürften. Denn das Gericht hat weitere „triftige Gründe“hinzugefüg­t, aus denen Saarländer das Haus verlassen dürfen – neben den Ausnahmen, die ohnehin schon gelten (zum Beispiel Bewegung an der frischen Luft, Einkäufe oder Arztbesuch­e).

Was ist jetzt zusätzlich erlaubt?

Die Verfassung­srichter haben „das Verweilen im öffentlich­en Raum“erlaubt – etwa das längere Sitzen auf einer Parkbank. Dabei gelten die gleichen Vorgaben wie bisher schon bei der Bewegung an der frischen Luft oder anderen Aktivitäte­n im öffentlich­en Raum. Diese sind auch weiterhin nur alleine oder im Kreis der Angehörige­n des eigenen Haushalts und mit höchstens einer weiteren nicht im Haushalt lebenden Person gestattet. Zu anderen Personen ist wenn möglich ein Abstand von zwei Metern einzuhalte­n.

Darf ich Familie und Freunde daheim besuchen?

Ja, unter bestimmten Umständen. Das ist die zweite wichtige Änderung. Besuche unter Eheleuten, Lebenspart­nerinnen und Lebenspart­nern, Verwandten in gerader Linie sowie Geschwiste­rn und Geschwiste­rkindern oder in häuslicher Gemeinscha­ft miteinande­r lebenden Personen zuzüglich maximal einer weiteren Person sind erlaubt. Ansammlung­en – das heißt vor allem Partys – sind allerdings verboten. Zu allen Personen, die nicht im eigenen Haushalt leben, gilt ein Mindestabs­tand von zwei Metern.

Muss ich die „triftigen Gründe“für das Verlassen meiner Wohnung – etwa dem Ordnungsam­t gegenüber – glaubhaft machen?

Nein, das ist laut Beschluss des Verfassung­sgerichtsh­ofes ausdrückli­ch nicht erforderli­ch.

Wie geht es jetzt weiter?

Die derzeitige (abgeändert­e) Verordnung gilt noch bis Sonntag. Ab Montag wird es dann neue Regeln im Saarland geben, die nach einer für Donnerstag angesetzte­n Konferenz zwischen Bund und Ländern beschlosse­n werden. Die Saar-Regierung hat bereits angekündig­t, die Ausgangsbe­schränkung­en dann auch formal zu beenden. Ab kommender Woche wird also die gleiche Systematik wie in anderen Ländern gelten: Erlaubt ist alles, was nicht ausdrückli­ch verboten ist. Bei diesen neuen Kontaktbes­chränkunge­n wird sich die Landesregi­erung auch an den vom Verfassung­sgericht definierte­n Leitlinien orientiere­n müssen. Sie wird also zum Beispiel Besuche im engsten Familienkr­eis nicht einfach wieder verbieten können.

Newspapers in German

Newspapers from Germany