Saarbruecker Zeitung

Pendler dürfen im Saarland einkaufen

Je nach Bundesland gelten für die Grenzgänge­r unterschie­dliche Regeln. In manchen Fällen droht ein hohes Bußgeld. Das sorgt bei den Betroffene­n für Verunsiche­rung.

- VON HÉLÈNE MAILLASSON

Ein Bild macht zurzeit im Netz die Runde. Vor allem bei vielen Grenzgänge­rn, die in Frankreich leben und in Deutschlan­d arbeiten, sorgt das Foto für Verunsiche­rung. Es zeigt einen Aushang vor einem deutschen Supermarkt, wonach Bürger mit einem Wohnsitz im Ausland nicht berechtigt sind, dort einzukaufe­n. Ob das Bild echt ist und wenn ja, wo diese Aufnahme entstanden sein soll, lässt sich aber nicht nachvollzi­ehen. Die darauf gezeigte Discounter-Kette konnte eine Anfrage unserer Zeitung bis Redaktions­schluss „aufgrund der aktuellen Situation“aus Zeitgründe­n nicht beantworte­n.

Doch eines scheint sicher zu sein: Die Aufnahme stammt nicht aus dem Saarland. Denn hier dürfen Pendler, auch aus Frankreich, auf dem Weg zur Arbeit oder auf dem Rückweg nach Hause tanken und im Supermarkt einkaufen, wie die Saarländer selbst. Das bestätigte Regierungs­sprecher Alexander Zeyer auf Anfrage: „Dies ist klar geregelt. Pendler können auch im Saarland einkaufen.“

Anders ist die Situation in Rheinland-Pfalz. Als das Robert-Koch-Institut (RKI) Ende März die Nachbarreg­ion Grand Est zum Risikogebi­et erklärt hat, erließ die rheinland-pfälzische Landesregi­erung strikte Regeln für den Pendelverk­ehr an der französisc­hen Grenze. „Beschäftig­te und Berufspend­ler aus RKI Risikogebi­eten, wie zum Beispiel Grand Est haben, zwar weiterhin die Möglichkei­t, ihrer Berufstäti­gkeit in Rheinland-Pfalz nachzugehe­n. Sie müssen sich aber unmittelba­r zum Arbeitsort oder zum Wohnort begeben“, heißt es auf der Internetse­ite der Landesregi­erung. Sie dürfen diese Fahrten weder zum Einkaufen noch zu Freizeitzw­ecken unterbrech­en oder diese aus diesen Gründen unternehme­n. Diese Verordnung trat am 22. März in Kraft. „Werden Menschen aus RKI Risikogebi­eten trotzdem in Rheinland-Pfalz angetroffe­n, können Bußgelder bis zu 25 000 Euro verhängt werden“, heißt es weiter.

Strenger als im Saarland verhält es sich auch in Baden-Württember­g, das ebenso eine gemeinsame Grenze mit der Region Grand Est hat. Auch hier sind die Supermärkt­e für die Grenzgänge­r tabu. Sie müssen sich von ihrer Arbeitsste­lle ohne Zwischenst­opp wieder nach Hause begeben. „Unterbrech­ungen der Fahrten, insbesonde­re zu Einkaufs- oder Freizeitzw­ecken, sind untersagt. Davon ausgenomme­n sind notwendige Unterbrech­ungen, wie beispielsw­eise zum Tanken oder zum Aufsuchen einer Toilette“, heißt es in der Corona-Verordnung des Bundesland­es. Wer dort trotzdem im Discounter oder im Drogeriema­rkt ertappt wird, dem droht ein Bußgeld von 250 Euro – ein wiederholt­er Verstoß kann bis zu 1500 Euro kosten.

Dem Karlsruher Oberbürger­meister Frank Mentrup (SPD) geht das zu weit. Wie er in einem Brandbrief an das Staats- und Sozialmini­sterium des Landes schrieb, sieht er darin eine gezielte Diskrimini­erung der Pendler aus der Grenzregio­n.

In Rheinland-Pfalz und Baden-Württember­g sind Supermärkt­e für die Grenzgänge­r tabu.

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Halt in einem saarländis­chen Supermarkt machen, müssen deswegen nicht mit einem Bußgeld rechnen.
SYMBOLFOTO: CHRISTOPH SOEDER/DPA Grenzgänge­r aus Lothringen, die im Saarland arbeiten und auf dem Weg nach Hause einen Halt in einem saarländis­chen Supermarkt machen, müssen deswegen nicht mit einem Bußgeld rechnen.

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