Pendler dürfen im Saarland einkaufen
Je nach Bundesland gelten für die Grenzgänger unterschiedliche Regeln. In manchen Fällen droht ein hohes Bußgeld. Das sorgt bei den Betroffenen für Verunsicherung.
Ein Bild macht zurzeit im Netz die Runde. Vor allem bei vielen Grenzgängern, die in Frankreich leben und in Deutschland arbeiten, sorgt das Foto für Verunsicherung. Es zeigt einen Aushang vor einem deutschen Supermarkt, wonach Bürger mit einem Wohnsitz im Ausland nicht berechtigt sind, dort einzukaufen. Ob das Bild echt ist und wenn ja, wo diese Aufnahme entstanden sein soll, lässt sich aber nicht nachvollziehen. Die darauf gezeigte Discounter-Kette konnte eine Anfrage unserer Zeitung bis Redaktionsschluss „aufgrund der aktuellen Situation“aus Zeitgründen nicht beantworten.
Doch eines scheint sicher zu sein: Die Aufnahme stammt nicht aus dem Saarland. Denn hier dürfen Pendler, auch aus Frankreich, auf dem Weg zur Arbeit oder auf dem Rückweg nach Hause tanken und im Supermarkt einkaufen, wie die Saarländer selbst. Das bestätigte Regierungssprecher Alexander Zeyer auf Anfrage: „Dies ist klar geregelt. Pendler können auch im Saarland einkaufen.“
Anders ist die Situation in Rheinland-Pfalz. Als das Robert-Koch-Institut (RKI) Ende März die Nachbarregion Grand Est zum Risikogebiet erklärt hat, erließ die rheinland-pfälzische Landesregierung strikte Regeln für den Pendelverkehr an der französischen Grenze. „Beschäftigte und Berufspendler aus RKI Risikogebieten, wie zum Beispiel Grand Est haben, zwar weiterhin die Möglichkeit, ihrer Berufstätigkeit in Rheinland-Pfalz nachzugehen. Sie müssen sich aber unmittelbar zum Arbeitsort oder zum Wohnort begeben“, heißt es auf der Internetseite der Landesregierung. Sie dürfen diese Fahrten weder zum Einkaufen noch zu Freizeitzwecken unterbrechen oder diese aus diesen Gründen unternehmen. Diese Verordnung trat am 22. März in Kraft. „Werden Menschen aus RKI Risikogebieten trotzdem in Rheinland-Pfalz angetroffen, können Bußgelder bis zu 25 000 Euro verhängt werden“, heißt es weiter.
Strenger als im Saarland verhält es sich auch in Baden-Württemberg, das ebenso eine gemeinsame Grenze mit der Region Grand Est hat. Auch hier sind die Supermärkte für die Grenzgänger tabu. Sie müssen sich von ihrer Arbeitsstelle ohne Zwischenstopp wieder nach Hause begeben. „Unterbrechungen der Fahrten, insbesondere zu Einkaufs- oder Freizeitzwecken, sind untersagt. Davon ausgenommen sind notwendige Unterbrechungen, wie beispielsweise zum Tanken oder zum Aufsuchen einer Toilette“, heißt es in der Corona-Verordnung des Bundeslandes. Wer dort trotzdem im Discounter oder im Drogeriemarkt ertappt wird, dem droht ein Bußgeld von 250 Euro – ein wiederholter Verstoß kann bis zu 1500 Euro kosten.
Dem Karlsruher Oberbürgermeister Frank Mentrup (SPD) geht das zu weit. Wie er in einem Brandbrief an das Staats- und Sozialministerium des Landes schrieb, sieht er darin eine gezielte Diskriminierung der Pendler aus der Grenzregion.
In Rheinland-Pfalz und Baden-Württemberg sind Supermärkte für die Grenzgänger tabu.