Saarbruecker Zeitung

Meyer tritt Posten bei der Landesmedi­enanstalt an

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Am Montag tritt die CDU-Politikeri­n Ruth Meyer (54) ihren neuen Job als Chefin der Landesmedi­enanstalt an. Mit der SZ sprach sie im Interview auch über die Kritik am Verfahren ihrer Wahl.

(kir) Die Entscheidu­ng des Verwaltung­sgerichts zur Direktoren­wahl bei der Landesmedi­enanstalt (LMS) stößt in Teilen der Fachwelt auf Unverständ­nis. Der Direktor des Instituts für Medienrech­t und Kommunikat­ionsrecht an der Universitä­t Köln, Professor Karl-Eberhard Hain, bemängelt in einem Aufsatz in der aktuellen Ausgabe der Fachzeitsc­hrift „Medienkorr­espondenz“, die Richter hätten in ihrem Beschluss vom 2. April „grundlegen­de Fragen“unbeantwor­tet gelassen. Die Richter hatten im Eilverfahr­en eine Klage des unterlegen­en Bewerbers Jörg Ukrow zurückgewi­esen und die Wahl der CDU-Abgeordnet­en Ruth Meyer zur LMS-Direktorin für rechtmäßig erklärt.

Hain hält die Einschätzu­ng der Richter zum Grundsatz der Staatsfern­e für „erstaunlic­h“. „Hätte sich dem Verwaltung­sgericht . . . nicht vielmehr die Frage aufdrängen müssen, ob nach den klaren Worten des Bundesverf­assungsger­ichts im Urteil zum ZDF-Staatsvert­rag eine zu 100 Prozent von Staatsvert­retern dominierte Wahl sehr wohl verfassung­swidrig sein könnte?“, fragt er.

Hain zufolge weise bereits der Ausschreib­ungstext für die Stelle Mängel auf. Angesichts der darin angeführte­n zahlreiche­n medienspez­ifischen Aufgaben der LMS sowie der gewichtige­n Rolle des Direktors sei es „schon bemerkensw­ert“, dass Bewerber Medien- und Verwaltung­serfahrung lediglich haben sollten, aber nicht müssen. Für eine „erstaunlic­he Sicht der Dinge“hält Hain auch die Ansicht des Gerichts, das in der Festlegung der CDU-Fraktion auf Meyer noch vor Beginn der Ausschreib­ung kein Problem sah.

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