Meyer tritt Posten bei der Landesmedienanstalt an
Am Montag tritt die CDU-Politikerin Ruth Meyer (54) ihren neuen Job als Chefin der Landesmedienanstalt an. Mit der SZ sprach sie im Interview auch über die Kritik am Verfahren ihrer Wahl.
(kir) Die Entscheidung des Verwaltungsgerichts zur Direktorenwahl bei der Landesmedienanstalt (LMS) stößt in Teilen der Fachwelt auf Unverständnis. Der Direktor des Instituts für Medienrecht und Kommunikationsrecht an der Universität Köln, Professor Karl-Eberhard Hain, bemängelt in einem Aufsatz in der aktuellen Ausgabe der Fachzeitschrift „Medienkorrespondenz“, die Richter hätten in ihrem Beschluss vom 2. April „grundlegende Fragen“unbeantwortet gelassen. Die Richter hatten im Eilverfahren eine Klage des unterlegenen Bewerbers Jörg Ukrow zurückgewiesen und die Wahl der CDU-Abgeordneten Ruth Meyer zur LMS-Direktorin für rechtmäßig erklärt.
Hain hält die Einschätzung der Richter zum Grundsatz der Staatsferne für „erstaunlich“. „Hätte sich dem Verwaltungsgericht . . . nicht vielmehr die Frage aufdrängen müssen, ob nach den klaren Worten des Bundesverfassungsgerichts im Urteil zum ZDF-Staatsvertrag eine zu 100 Prozent von Staatsvertretern dominierte Wahl sehr wohl verfassungswidrig sein könnte?“, fragt er.
Hain zufolge weise bereits der Ausschreibungstext für die Stelle Mängel auf. Angesichts der darin angeführten zahlreichen medienspezifischen Aufgaben der LMS sowie der gewichtigen Rolle des Direktors sei es „schon bemerkenswert“, dass Bewerber Medien- und Verwaltungserfahrung lediglich haben sollten, aber nicht müssen. Für eine „erstaunliche Sicht der Dinge“hält Hain auch die Ansicht des Gerichts, das in der Festlegung der CDU-Fraktion auf Meyer noch vor Beginn der Ausschreibung kein Problem sah.