DSD-Rentner kämpfen wieder
Der Prozess um die Höhe von Betriebsrenten geht in die nächste Instanz.
Der Prozess-Marathon um die Betriebsrenten beim früheren Saarlouiser Anlagenbauer DSD Dillinger Stahlbau wird in der nächsten Runde vor dem Bundesarbeitsgericht (BAG) in Erfurt fortgesetzt. In einem der zahlreichen Arbeitsgerichts-Verfahren, von denen einige auch vor dem Landesarbeitsgericht (LAG) Saarland verhandelt und entschieden wurden, sieht das BAG jetzt „Rechtsfragen von grundsätzlicher Bedeutung berührt“. Es ließ für einen Teil des Urteils die Revision zu, wie aus dem am Dienstag veröffentlichten Beschluss hervorgeht (Az.: 3 AZN 1406/19. Das LAG Saar hatte die Berufung in diesem Fall (Az.: 1 Sa 1/19) nicht zugelassen.
Der Kläger fühlte sich bei der Berechnung seiner Betriebsrente, die er als ehemaliger DSD-Mitarbeiter
bezog, ungerecht behandelt. Er klagte dagegen, dass seine betrieblichen Ruhestandsbezüge auf Basis einerVersorgungsordnung(VO)errechnet worden waren, die schlechtere Konditionen hatte als die davor gültigen Regelwerke. Von diesen gab es bei DSD in den vergangenen Jahrzehnten insgesamt drei.
Die erste VO stammte aus 1953 und war die mit Abstand attraktivste. Wer zehn Jahre bei DSD beschäftigt war, hatte einen Rentenanspruch von zehn Prozent seines durchschnittlichen Brutto-Monatseinkommens. Für jedes weitere Jahr Betriebszugehörigkeit erhöhte sich dieser Anspruch um zwei Prozent. Ab 1979 galt eine neue VO, in der die zweiprozentige Anpassungsquote von 1953 auf 0,4 Prozent absenkt wurde. In der dritten VO von 1988 wurde die Quote auf 0,2 Prozent zusammengestrichen.
Der Kläger begehrte erst nach 13
Jahren dagegen auf, dass die Anpassung seiner Betriebsrente auf Basis der am schlechtesten dotierten Versorgungsordnung von 1988 vorgenommen worden war. Doch wegen dieses langen Zeitraums „hat der Kläger sein Recht auf Neuberechnung seiner Betriebsrente verwirkt“, teilte das LAG Saar mit. Das BAG bezweifelt die Rechtmäßigkeit dieser Art von Verjährung. Auch wenn sich der Kläger über so lange Zeit mit der niedrigeren Anpassung abgefunden hätte, sei dieses Stillhalten kein Grund, ihm seine Ansprüche zu verweigern. Diese stünden ihm vom Grundsatz her zu. Der Differenzbetrag addiert sich auf knapp 120 Euro pro Monat. Die DSD-Betriebsrentner kämpfen fast 25 Jahre um die rechtmäßige Zahlung ihrer Betriebsrenten und deren Anpassungen. Derzeit stehen vor den saarländischen Arbeitsgerichten noch über 100 Verfahren an.