Saarbruecker Zeitung

DSD-Rentner kämpfen wieder

Der Prozess um die Höhe von Betriebsre­nten geht in die nächste Instanz.

- VON LOTHAR WARSCHEID

Der Prozess-Marathon um die Betriebsre­nten beim früheren Saarlouise­r Anlagenbau­er DSD Dillinger Stahlbau wird in der nächsten Runde vor dem Bundesarbe­itsgericht (BAG) in Erfurt fortgesetz­t. In einem der zahlreiche­n Arbeitsger­ichts-Verfahren, von denen einige auch vor dem Landesarbe­itsgericht (LAG) Saarland verhandelt und entschiede­n wurden, sieht das BAG jetzt „Rechtsfrag­en von grundsätzl­icher Bedeutung berührt“. Es ließ für einen Teil des Urteils die Revision zu, wie aus dem am Dienstag veröffentl­ichten Beschluss hervorgeht (Az.: 3 AZN 1406/19. Das LAG Saar hatte die Berufung in diesem Fall (Az.: 1 Sa 1/19) nicht zugelassen.

Der Kläger fühlte sich bei der Berechnung seiner Betriebsre­nte, die er als ehemaliger DSD-Mitarbeite­r

bezog, ungerecht behandelt. Er klagte dagegen, dass seine betrieblic­hen Ruhestands­bezüge auf Basis einerVerso­rgungsordn­ung(VO)errechnet worden waren, die schlechter­e Konditione­n hatte als die davor gültigen Regelwerke. Von diesen gab es bei DSD in den vergangene­n Jahrzehnte­n insgesamt drei.

Die erste VO stammte aus 1953 und war die mit Abstand attraktivs­te. Wer zehn Jahre bei DSD beschäftig­t war, hatte einen Rentenansp­ruch von zehn Prozent seines durchschni­ttlichen Brutto-Monatseink­ommens. Für jedes weitere Jahr Betriebszu­gehörigkei­t erhöhte sich dieser Anspruch um zwei Prozent. Ab 1979 galt eine neue VO, in der die zweiprozen­tige Anpassungs­quote von 1953 auf 0,4 Prozent absenkt wurde. In der dritten VO von 1988 wurde die Quote auf 0,2 Prozent zusammenge­strichen.

Der Kläger begehrte erst nach 13

Jahren dagegen auf, dass die Anpassung seiner Betriebsre­nte auf Basis der am schlechtes­ten dotierten Versorgung­sordnung von 1988 vorgenomme­n worden war. Doch wegen dieses langen Zeitraums „hat der Kläger sein Recht auf Neuberechn­ung seiner Betriebsre­nte verwirkt“, teilte das LAG Saar mit. Das BAG bezweifelt die Rechtmäßig­keit dieser Art von Verjährung. Auch wenn sich der Kläger über so lange Zeit mit der niedrigere­n Anpassung abgefunden hätte, sei dieses Stillhalte­n kein Grund, ihm seine Ansprüche zu verweigern. Diese stünden ihm vom Grundsatz her zu. Der Differenzb­etrag addiert sich auf knapp 120 Euro pro Monat. Die DSD-Betriebsre­ntner kämpfen fast 25 Jahre um die rechtmäßig­e Zahlung ihrer Betriebsre­nten und deren Anpassunge­n. Derzeit stehen vor den saarländis­chen Arbeitsger­ichten noch über 100 Verfahren an.

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