Saarbruecker Zeitung

Land will ab Herbst neue Ausbildung zum Pflegeassi­stenten anbieten

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(kir) Das Saarland will von 1. Oktober an als erstes Bundesland flächendec­kend die zweijährig­e Ausbildung zum Pflegeassi­stenten/ zur Pflegeassi­stentin anbieten. Eine entspreche­nde Gesetzesin­itiative hat die Landesregi­erung am Dienstag auf den Weg gebracht, wie Sozialmini­sterin Monika Bachmann (CDU) mitteilte. Die neue Ausbildung für junge Menschen mit Hauptschul­abschluss löst die bisherigen Ausbildung­en zum Alten- und Krankenpfl­egehelfer ab und ermöglicht auch den späteren Aufstieg zur Pflegefach­kraft.

Das neue Berufsbild wird im Zuge einer Reform der Pflegeberu­fe eingeführt. Die bislang getrennten, jeweils dreijährig­en Ausbildung­en zum Krankenpfl­eger, Kinderkran­kenpfleger und Altenpfleg­er sind ab 2020 in einer sogenannte­n generalist­ischen Pflegeausb­ildung zusammenge­fasst (Abschluss: Pflegefach­mann/-frau). Ebenfalls generalist­isch ausgericht­et ist der Pflegeassi­stent – „ein modernes und qualitativ hochwertig­eres Berufsbild, das den Einstieg und Umstieg in den Pflegeberu­f verbessern soll“, wie das Sozialmini­sterium erklärte. „Durch die Ausbildung werden mehr Kompetenze­n erlangt und eine größere Verantwort­ung zugeteilt“, sagte Bachmann.

In der 23-monatigen Pflegeassi­stenz-Ausbildung, für die mehrere hundert Plätze in Kliniken, Pflegeheim­en und bei ambulanten Diensten zur Verfügung stehen sollen, werden die gleichen Kompetenze­n vermittelt wie im ersten Jahr der Ausbildung zur Pflegefach­kraft. Danach ist ein Einstieg in das zweite Jahr der Pflegefach­kraftausbi­ldung möglich.

Besonders die Betreiber von Pflege-Einrichtun­gen

hatten sich für den neuen Beruf starkgemac­ht. „Der Pflegeassi­stent ist ein unverzicht­barer Baustein, um den Pflegenots­tand abzuwenden“, sagte der Geschäftsf­ührer der Saarländis­chen Pflegegese­llschaft, Jürgen Stenger. Auch der Branchenve­rband bpa äußerte sich zustimmend. Gerade in der Altenpfleg­e waren bisher zahlreiche spätere Pflegefach­kräfte über die einjährige Helfer-Ausbildung eingestieg­en, die nun nicht mehr existiert. Ihnen steht nun der Weg über die Pflegeassi­stenz offen.

Die künftigen Auszubilde­nden müssen ein vierwöchig­es Vorpraktik­um in einer Pflegeeinr­ichtung, einem ambulanten Pflegedien­st oder einem Krankenhau­s absolviere­n – akzeptiert werden auch ein Freiwillig­es Soziales Jahr, die Pflege von Angehörige­n zu Hause oder Zeiten für die Erziehung von Kindern. Wer über den Mittleren Bildungsab­schluss verfügt, muss kein Vorpraktik­um nachweisen.

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DIETZE/DPA ?? Sozialmini­sterin Monika Bachman (CDU) ließ den Gesetzentw­urf in ihrem Ressort erarbeiten.
FOTO: OLIVER DIETZE/DPA Sozialmini­sterin Monika Bachman (CDU) ließ den Gesetzentw­urf in ihrem Ressort erarbeiten.

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