Land will ab Herbst neue Ausbildung zum Pflegeassistenten anbieten
(kir) Das Saarland will von 1. Oktober an als erstes Bundesland flächendeckend die zweijährige Ausbildung zum Pflegeassistenten/ zur Pflegeassistentin anbieten. Eine entsprechende Gesetzesinitiative hat die Landesregierung am Dienstag auf den Weg gebracht, wie Sozialministerin Monika Bachmann (CDU) mitteilte. Die neue Ausbildung für junge Menschen mit Hauptschulabschluss löst die bisherigen Ausbildungen zum Alten- und Krankenpflegehelfer ab und ermöglicht auch den späteren Aufstieg zur Pflegefachkraft.
Das neue Berufsbild wird im Zuge einer Reform der Pflegeberufe eingeführt. Die bislang getrennten, jeweils dreijährigen Ausbildungen zum Krankenpfleger, Kinderkrankenpfleger und Altenpfleger sind ab 2020 in einer sogenannten generalistischen Pflegeausbildung zusammengefasst (Abschluss: Pflegefachmann/-frau). Ebenfalls generalistisch ausgerichtet ist der Pflegeassistent – „ein modernes und qualitativ hochwertigeres Berufsbild, das den Einstieg und Umstieg in den Pflegeberuf verbessern soll“, wie das Sozialministerium erklärte. „Durch die Ausbildung werden mehr Kompetenzen erlangt und eine größere Verantwortung zugeteilt“, sagte Bachmann.
In der 23-monatigen Pflegeassistenz-Ausbildung, für die mehrere hundert Plätze in Kliniken, Pflegeheimen und bei ambulanten Diensten zur Verfügung stehen sollen, werden die gleichen Kompetenzen vermittelt wie im ersten Jahr der Ausbildung zur Pflegefachkraft. Danach ist ein Einstieg in das zweite Jahr der Pflegefachkraftausbildung möglich.
Besonders die Betreiber von Pflege-Einrichtungen
hatten sich für den neuen Beruf starkgemacht. „Der Pflegeassistent ist ein unverzichtbarer Baustein, um den Pflegenotstand abzuwenden“, sagte der Geschäftsführer der Saarländischen Pflegegesellschaft, Jürgen Stenger. Auch der Branchenverband bpa äußerte sich zustimmend. Gerade in der Altenpflege waren bisher zahlreiche spätere Pflegefachkräfte über die einjährige Helfer-Ausbildung eingestiegen, die nun nicht mehr existiert. Ihnen steht nun der Weg über die Pflegeassistenz offen.
Die künftigen Auszubildenden müssen ein vierwöchiges Vorpraktikum in einer Pflegeeinrichtung, einem ambulanten Pflegedienst oder einem Krankenhaus absolvieren – akzeptiert werden auch ein Freiwilliges Soziales Jahr, die Pflege von Angehörigen zu Hause oder Zeiten für die Erziehung von Kindern. Wer über den Mittleren Bildungsabschluss verfügt, muss kein Vorpraktikum nachweisen.