Das müssen Gastronomen und ihre Gäste beachten
REGIONALVERBAND (mak) Das schreibt der Hygiene-Plan der saarländischen Landesregierung für Gaststätten unter anderem vor:
Reservierung: Es gibt keine freie Tischwahl. Gäste sollen reservieren. Möglich ist aber auch die Zuweisung von Tischen durch das Personal. Sperrstunde ist um 22 Uhr.
Verbote: Buffets, Thekenbetrieb, Aufenthalt an der Theke und Stehplätze sind nicht erlaubt.
Dokumentation: Name, Erreichbarkeit und Wohnort einer der Personen an einem Tisch sowie der Zeitraum des Besuchs müssen dokumentiert und einen Monat aufbewahrt werden, um eine etwaige Infektionskette nachvollziehen zu
können. Gleiches gilt fürs Personal.
Mindestabstand: Der Mindestabstand zwischen Plätzen an einem Tisch sowie zum Nachbartisch und dessen Plätzen beträgt 1,50 Meter. Es können aber auch Trennwände benutzt werden. Die Anzahl der Gäste an einem Tisch richtet sich nach dem Mindestabstand und den Kontaktbeschränkungen – also ob zum Beispiel Angehörige desselben Hausstands an einem Tisch sitzen. Auch in Aufzügen und Sanitäreinrichtungen gilt der Mindestabstand.
Bedienung: Der Mindestabstand von 1,50 Meter zwischen Personal und Gästen ist einzuhalten. Es muss am Tisch bedient werden. Gästekontakt ist bei Platzzuweisung, Bestellung, Servieren, Kassieren und
Abräumen auf ein Minimum zu begrenzen. Musik darf nur so laut sein, dass Kommunikation zwischen Personal und Gast bei Einhaltung des Mindestabstands möglich ist.
Zahlung: Es sollte kontaktlos bezahlt werden. Alternativ kann eine Regelung zur Geldübergabe getroffen (Ablage, Tablett) oder ein Kassenarbeitsplatz mit Hygiene-Vorkehrungen eingerichtet werden.
Mund-Nasen-Bedeckung (MNB): Personal mit Gästekontakt muss eine MNB tragen. Auch bei Zubereitung von Speisen und Getränken gilt dies. Gesichtsvisiere sind kein Ersatz. Arbeitgeber müssen Personal die MNB zur Verfügung stellen. Gäste dürfen ihre eigene MNB nur an ihrem Tisch abnehmen.
Geschirr: Benutztes Geschirr, insbesondere Gläser und Besteck, müssen mit Seifenlauge und bei einer Mindesttemperatur von 60 Grad Celsius gespült werden. Die Benutzung einer Spülmaschine, die die Temperatur sicherstellt, wird empfohlen.
Hygiene und Desinfektion: Nach jedem Gastwechsel müssen berührte Flächen wie Tische oder Armlehnen gereinigt werden. Für besonders frequentierte Bereiche wie Eingang und Sanitärräume sind Reinigungsintervalle festzulegen. Für die regelmäßige persönliche Hände-Hygiene des Personals sowie die Reinigung und Desinfektion von Arbeitsgeräten muss es einen verbindlichen Hygiene-/Reinigungsplan geben. Nach jedem Abräumvorgang muss das Personal seine Hände desinfizieren. Das Tragen von Handschuhen ist kein Ersatz für die Hand-Hygiene.
Lüften: Alle Räume sind regelmäßig zu lüften. Insbesondere in Gasträumen ist auf einen kontinuierlichen Luftaustausch zu achten.
Schutz der Gäste: Im Eingangsbereich sind Hinweisschilder (Hygiene-Regel, Mindestabstand, Service, Bezahlmodalitäten usw.) und Desinfektionsmittel aufzustellen. Gleiches gilt für die Toiletten. Warteschlangen sind zu vermeiden. Gäste müssen auf die Einhaltung der Kontaktbeschränkungen untereinander hingewiesen werden.