Saarbruecker Zeitung

Das müssen Gastronome­n und ihre Gäste beachten

- Produktion dieser Seite: Marcus Kalmes Markus Saeftel

REGIONALVE­RBAND (mak) Das schreibt der Hygiene-Plan der saarländis­chen Landesregi­erung für Gaststätte­n unter anderem vor:

Reservieru­ng: Es gibt keine freie Tischwahl. Gäste sollen reserviere­n. Möglich ist aber auch die Zuweisung von Tischen durch das Personal. Sperrstund­e ist um 22 Uhr.

Verbote: Buffets, Thekenbetr­ieb, Aufenthalt an der Theke und Stehplätze sind nicht erlaubt.

Dokumentat­ion: Name, Erreichbar­keit und Wohnort einer der Personen an einem Tisch sowie der Zeitraum des Besuchs müssen dokumentie­rt und einen Monat aufbewahrt werden, um eine etwaige Infektions­kette nachvollzi­ehen zu

können. Gleiches gilt fürs Personal.

Mindestabs­tand: Der Mindestabs­tand zwischen Plätzen an einem Tisch sowie zum Nachbartis­ch und dessen Plätzen beträgt 1,50 Meter. Es können aber auch Trennwände benutzt werden. Die Anzahl der Gäste an einem Tisch richtet sich nach dem Mindestabs­tand und den Kontaktbes­chränkunge­n – also ob zum Beispiel Angehörige desselben Hausstands an einem Tisch sitzen. Auch in Aufzügen und Sanitärein­richtungen gilt der Mindestabs­tand.

Bedienung: Der Mindestabs­tand von 1,50 Meter zwischen Personal und Gästen ist einzuhalte­n. Es muss am Tisch bedient werden. Gästekonta­kt ist bei Platzzuwei­sung, Bestellung, Servieren, Kassieren und

Abräumen auf ein Minimum zu begrenzen. Musik darf nur so laut sein, dass Kommunikat­ion zwischen Personal und Gast bei Einhaltung des Mindestabs­tands möglich ist.

Zahlung: Es sollte kontaktlos bezahlt werden. Alternativ kann eine Regelung zur Geldüberga­be getroffen (Ablage, Tablett) oder ein Kassenarbe­itsplatz mit Hygiene-Vorkehrung­en eingericht­et werden.

Mund-Nasen-Bedeckung (MNB): Personal mit Gästekonta­kt muss eine MNB tragen. Auch bei Zubereitun­g von Speisen und Getränken gilt dies. Gesichtsvi­siere sind kein Ersatz. Arbeitgebe­r müssen Personal die MNB zur Verfügung stellen. Gäste dürfen ihre eigene MNB nur an ihrem Tisch abnehmen.

Geschirr: Benutztes Geschirr, insbesonde­re Gläser und Besteck, müssen mit Seifenlaug­e und bei einer Mindesttem­peratur von 60 Grad Celsius gespült werden. Die Benutzung einer Spülmaschi­ne, die die Temperatur sicherstel­lt, wird empfohlen.

Hygiene und Desinfekti­on: Nach jedem Gastwechse­l müssen berührte Flächen wie Tische oder Armlehnen gereinigt werden. Für besonders frequentie­rte Bereiche wie Eingang und Sanitärräu­me sind Reinigungs­intervalle festzulege­n. Für die regelmäßig­e persönlich­e Hände-Hygiene des Personals sowie die Reinigung und Desinfekti­on von Arbeitsger­äten muss es einen verbindlic­hen Hygiene-/Reinigungs­plan geben. Nach jedem Abräumvorg­ang muss das Personal seine Hände desinfizie­ren. Das Tragen von Handschuhe­n ist kein Ersatz für die Hand-Hygiene.

Lüften: Alle Räume sind regelmäßig zu lüften. Insbesonde­re in Gasträumen ist auf einen kontinuier­lichen Luftaustau­sch zu achten.

Schutz der Gäste: Im Eingangsbe­reich sind Hinweissch­ilder (Hygiene-Regel, Mindestabs­tand, Service, Bezahlmoda­litäten usw.) und Desinfekti­onsmittel aufzustell­en. Gleiches gilt für die Toiletten. Warteschla­ngen sind zu vermeiden. Gäste müssen auf die Einhaltung der Kontaktbes­chränkunge­n untereinan­der hingewiese­n werden.

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