Saarbruecker Zeitung

Wenn Corona für den Baustopp sorgt

Wegen der Pandemie kann es auch beim Hausbau zu Verzögerun­gen kommen. Doch Bauherren sollten aufpassen, dass die Krise nicht nur ein Vorwand ist.

- VON FALK ZIELKE

(dpa) Die Wohnung ist gekündigt, die Kisten sind gepackt. Der Einzug ins neue Haus steht kurz bevor. Doch das neue Haus ist nicht fertig. Denn die Corona-Krise hat auch auf vielen Baustellen mittlerwei­le ihre Spuren hinterlass­en.

Zwar gelingt es den Baufirmen größtentei­ls, den Baustellen­betrieb aufrechtzu­erhalten. Bauherren müssen aber mit Verzögerun­gen rechnen. Das zeigt eine Umfrage des Zentralver­bands Deutsches Baugewerbe (ZDB). Demnach registrier­en derzeit 80 Prozent der Firmen Störungen in den Abläufen. Fast die Hälfte der befragten Unternehme­n berichtet von Lieferengp­ässen (43 Prozent).

Aber es ruckelt nicht überall: Rohbauten sind nicht so häufig betroffen. „Vor allem beim Ausbau gibt es Verzögerun­gen“, sagt Erik Stange vom Bauherren-Schutzbund. Der Grund: Heizungs-, Elektro- und Lüftungsin­stallation­stechnik kommen oft aus Asien. Hier gebe es häufig Lieferverz­ögerungen.

Stange kennt noch ein Problem: „Firmen gehen jetzt oft mit pauschalen Schreiben auf die Bauherren zu.“In diesen Briefen werden Verzögerun­gen oft allgemein auf die Corona-Krise geschoben. „Das passiert mitunter aber auch, wenn es vorher schon Probleme gegeben hat.“

So einfach dürfen es sich Firmen nicht machen. „Der Unternehme­r muss schon ein paar Worte darüber verlieren, was sich warum verzögert“, erklärt Lars Markmann, Rechtsanwa­lt in der Arbeitsgem­einschaft Bau- und Immobilien­recht im Deutschen Anwaltvere­in.

Kann eine Firma die vertraglic­h vereinbart­e Leistung nicht erbringen, muss ein Bauherr eine sogenannte Behinderun­gsanzeige bekommen. Ist diese für Bauherren nicht verständli­ch, sollten sie sich an das Unternehme­n wenden und um Aufklärung bitten.

Liegen die Arbeiten auf der Baustelle brach, sollten Bauherren das Unternehme­n schriftlic­h auffordern, diese fortzusetz­en. „Dafür sollten Sie eine Frist setzen“, rät Stange.

Zwei Wochen reichten in der Regel als angemessen­e Frist aus. Dann werde wahrschein­lich nicht sofort weitergeba­ut, aber Bauherren seien später handlungsf­ähig.

Rechtsanwa­lt Markmann rät, alles gut zu dokumentie­ren. Wer zum Beispiel Zeugen einbezieht, kann später leichter nachweisen, dass ein Schreiben zur Fristsetzu­ng tatsächlic­h aufgesetzt und zugestellt wurde.

Bauherren sollten sich mit dem Bauunterne­hmer in Verbindung setzen. „Der Dialog ist meist der beste Weg“, sagt Markmann. Wer zum Beispiel auf nicht lieferbare Fliesen warte, könne jetzt nach Alternativ­en suchen. „Allerdings muss man jetzt auch nicht an jeder Stelle Kompromiss­e machen“, sagt Stange. Zudem sei wichtig, dass Bauherren nur das zahlen, was vertraglic­h geregelt ist und nur tatsächlic­h erbrachte Leistungen honorieren.

Wenn durch die Verzögerun­gen der Termin der Fertigstel­lung nicht eingehalte­n werden kann, verschiebt sich auch der Umzug. Die Haftungsfr­age sei in einem solchen Fall meist nicht einfach zu beantworte­n, erklärt der Verband Privater Bauherren (VPB). Denn Schadenser­satzansprü­che setzen immer Verschulde­n voraus.

Angesichts der Corona-Pandemie sei das Führen eines Entlastung­sbeweises im Einzelfall gut denkbar, erklärt der VPB. Bei Bauvorhabe­n, die vor dem Ausbruch des Virus begonnen haben, wird oftmals höhere Gewalt vorliegen. Auch deshalb sollten Bauherren besser etwas mehr Zeit einplanen.

„Firmen gehen jetzt oft mit pauschalen Schreiben auf die

Bauherren zu.“

Erik Stange

Rechtsanwa­lt

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FOTO: KAI REMMERS/ DPA Kommen die Arbeiten auf der Baustelle in Verzug, müssen Bauunterne­hmen dafür einen Grund nennen. Ein pauschales Schreiben reicht nicht aus.
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