Gutschein statt Geld zurück
Neue Regelung: Veranstalter müssen Ticket-Inhabern die Rückerstattung von Karten nicht auszahlen.
Für die Rückerstattung von Eintrittskarten für Veranstaltungen, die wegen der Corona-Pandemie ausfallen oder verschoben werden müssen (wir berichteten), gibt es seit wenigen Tagen eine neue Regelung. Die Ticket-Inhaber müssen nun anders als bisher im Zweifel Gutscheine akzeptieren. „Ein Recht auf Erstattung der Kosten – wie bisher gesetzlich verankert – wird damit ausgesetzt“, erklärt die Verbraucherzentrale Saarland.
Das neue Gesetz gelte zudem auch rückwirkend für alle Tickets, die vor dem 8. März 2020 gekauft wurden: Für ausgefallene Veranstaltungen, für die die Verbraucher noch nicht ihr Geld zurückerstattet bekommen und auch noch keine andere Lösung akzeptiert haben, könne der Veranstalter den Käufern ohne ihre Zustimmung einen Gutschein ausstellen, hieß es.
Auch viele Veranstalter der Region setzen auf diese Lösung. Zu ihnen gehört das Kreiskulturzentrum Villa Fuchs in Merzig. Die Kunden hätten diese Möglichkeit zum Großteil bereits akzeptiert, sagte Geschäftsführer Michael Rauch der SZ. Der Ticket-Dienstleister habe die Gutscheinlösung schon in sein System eingepflegt.
Indes kritisieren die Verbraucherzentralen
die Regelung: „Verbraucher können und sollen gerne Gutscheine akzeptieren, um besonders hart von der Krise getroffene Anbieter und Künstler zu unterstützen. Das muss aber auf freiwilliger Basis geschehen“, betont die Organisation. Denn auch viele Verbraucher würden derzeit unter den Folgen der Pandemie leiden, selber ihr Geld benötigen und müssten weiterhin frei entscheiden können, wofür sie es ausgeben. „Dass das Gesetz rückwirkend gilt, ist zudem ein ungewöhnlicher Vorgang und wirft zusätzliche Bedenken auf, ob das ein verhältnismäßiger Eingriff in geltende Rechte ist“, gibt die Verbraucherzentrale zu Bedenken.