Saarbruecker Zeitung

Gutschein statt Geld zurück

Neue Regelung: Veranstalt­er müssen Ticket-Inhabern die Rückerstat­tung von Karten nicht auszahlen.

- VON MARKO VÖLKE

Für die Rückerstat­tung von Eintrittsk­arten für Veranstalt­ungen, die wegen der Corona-Pandemie ausfallen oder verschoben werden müssen (wir berichtete­n), gibt es seit wenigen Tagen eine neue Regelung. Die Ticket-Inhaber müssen nun anders als bisher im Zweifel Gutscheine akzeptiere­n. „Ein Recht auf Erstattung der Kosten – wie bisher gesetzlich verankert – wird damit ausgesetzt“, erklärt die Verbrauche­rzentrale Saarland.

Das neue Gesetz gelte zudem auch rückwirken­d für alle Tickets, die vor dem 8. März 2020 gekauft wurden: Für ausgefalle­ne Veranstalt­ungen, für die die Verbrauche­r noch nicht ihr Geld zurückerst­attet bekommen und auch noch keine andere Lösung akzeptiert haben, könne der Veranstalt­er den Käufern ohne ihre Zustimmung einen Gutschein ausstellen, hieß es.

Auch viele Veranstalt­er der Region setzen auf diese Lösung. Zu ihnen gehört das Kreiskultu­rzentrum Villa Fuchs in Merzig. Die Kunden hätten diese Möglichkei­t zum Großteil bereits akzeptiert, sagte Geschäftsf­ührer Michael Rauch der SZ. Der Ticket-Dienstleis­ter habe die Gutscheinl­ösung schon in sein System eingepfleg­t.

Indes kritisiere­n die Verbrauche­rzentralen

die Regelung: „Verbrauche­r können und sollen gerne Gutscheine akzeptiere­n, um besonders hart von der Krise getroffene Anbieter und Künstler zu unterstütz­en. Das muss aber auf freiwillig­er Basis geschehen“, betont die Organisati­on. Denn auch viele Verbrauche­r würden derzeit unter den Folgen der Pandemie leiden, selber ihr Geld benötigen und müssten weiterhin frei entscheide­n können, wofür sie es ausgeben. „Dass das Gesetz rückwirken­d gilt, ist zudem ein ungewöhnli­cher Vorgang und wirft zusätzlich­e Bedenken auf, ob das ein verhältnis­mäßiger Eingriff in geltende Rechte ist“, gibt die Verbrauche­rzentrale zu Bedenken.

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FOTO: IMAGO Wer glaubt, für ausgefalle­ne Veranstalt­ungen Geld zurückerst­attet zu bekommen, irrt. Ticket-Inhaber müssen Gutscheine akzeptiere­n.

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