Abschied vom Einwegplastik ist besiegelt
Ein ganzes Paket neuer Regeln hat der Bundestag beschlossen, damit weniger Abfall entsteht und mehr wiederverwertet wird.
(dpa) Spätestens im kommenden Sommer sollen sie aus den Supermarkt-Regalen verschwinden: die Plastikteller und -gabeln, die Wattestäbchen und die Strohhalme aus Kunststoff genauso.
Das EU-weite Verbot für bestimmte Wegwerfprodukte stand am Donnerstag ebenso auf der Tagesordnung des Bundestages wie Maßnahmen gegen die Vernichtung zurückgeschickter Kleidung oder Vorgaben für staatliche Behörden, umweltfreundlicher einzukaufen. Das Ziel: In Deutschland soll weniger Müll entstehen, und was nicht mehr genutzt wird, soll vermehrt wiederverwertet werden, statt in der Müllverbrennung zu landen. Der Bundesrat muss den vom Bundestag beschlossenen Gesetzen allerdings noch zustimmen.
Einwegplastik Wegwerfprodukte, für die es gute Alternativen gibt, sollen ab 3. Juli 2021 nicht mehr verkauft werden dürfen. Tabu sind dann Besteck, Teller, Trinkhalme, Rührstäbchen, Wattestäbchen und Luftballonstäbe aus Plastik, außerdem Becher und Behälter für Essen aus Styropor. Ziel ist, dass weniger Plastikmüll an Stränden und im Meer landet.
Retouren-Vernichtung Mit einer neuen „Obhutspflicht“bekommt der Staat eine rechtliche Handhabe gegen die Vernichtung von Neuware oder Retouren im Handel. Es gibt damit grundsätzlich eine Pflicht, dafür zu sorgen, dass die Waren gebrauchstauglich bleiben und nicht zu Abfall werden. Für wen und welche Waren das genau gilt und welche Sanktionen drohen, muss noch geregelt werden – ebenso wie eine neue Transparenzpflicht, wonach Händler und Hersteller besser dokumentieren müssen, was mit Waren passiert.
Hersteller zahlen für Reinigung Wer etwa Einwegbecher oder Zigaretten in Verkehr bringt, kann künftig an den Kosten beteiligt werden, die für die Entsorgung anfallen. Das wird erst einmal nur ermöglicht, Details sind noch zu klären. Ziel ist es, die Hersteller dazu zu bringen, auf Mehrweg-Verpackungen zu setzen.
Staat kauft umweltfreundlich Der Bund, seine Behörden und Unternehmen werden verpflichtet, bei der Auftragsvergabe Produkte zu bevorzugen, die umweltfreundlich und ressourcenschonend sind – die also etwa aus recyceltem Material hergestellt werden. Das soll den Absatzmarkt für solche Produkte vergrößern. Auch wie gut sich Dinge reparieren lassen oder ob sie Schadstoffe enthalten, kann dabei eine Rolle spielen, solange nicht zu hohe Mehrkosten entstehen.
Wegwerfprodukte,
für die es gute Alternativen gibt, sollen ab 3. Juli 2021 nicht mehr verkauft
werden dürfen.
Batteriegesetz Das Gesetz regelt vor allem den Wettbewerb zwischen den Rücknahmesystemen. Die Sammelquote
für Batterien wird von 45 auf 50 Prozent erhöht – allerdings lag sie in der Praxis zuletzt schon bei gut 52 Prozent.
Rückgabe Elektrogeräte Es soll für die Verbraucher leichter werden, Elektroschrott loszuwerden. Umweltministerin Svenja Schulze (SPD) schlägt vor, dass große Supermärkte, die öfter Elektroartikel im Sortiment haben, alte Geräte zurücknehmen müssen, wenn diese eine Kantenlänge bis 50 Zentimeter haben. Bisher waren dazu nur Läden mit einer Verkaufsfläche für Elektrogeräte von mindestens 400 Quadratmetern verpflichtet, die Grenze lag bei 25 Zentimetern. Größere Geräte müssen bisher und auch künftig nur zurückgenommen werden, wenn der Kunde auch ein neues kauft. Der Gesetzentwurf wird nun innerhalb der Regierung abgestimmt.