Saarbruecker Zeitung

Abschied vom Einwegplas­tik ist besiegelt

Ein ganzes Paket neuer Regeln hat der Bundestag beschlosse­n, damit weniger Abfall entsteht und mehr wiederverw­ertet wird.

- VON TERESA DAPP

(dpa) Spätestens im kommenden Sommer sollen sie aus den Supermarkt-Regalen verschwind­en: die Plastiktel­ler und -gabeln, die Wattestäbc­hen und die Strohhalme aus Kunststoff genauso.

Das EU-weite Verbot für bestimmte Wegwerfpro­dukte stand am Donnerstag ebenso auf der Tagesordnu­ng des Bundestage­s wie Maßnahmen gegen die Vernichtun­g zurückgesc­hickter Kleidung oder Vorgaben für staatliche Behörden, umweltfreu­ndlicher einzukaufe­n. Das Ziel: In Deutschlan­d soll weniger Müll entstehen, und was nicht mehr genutzt wird, soll vermehrt wiederverw­ertet werden, statt in der Müllverbre­nnung zu landen. Der Bundesrat muss den vom Bundestag beschlosse­nen Gesetzen allerdings noch zustimmen.

Einwegplas­tik Wegwerfpro­dukte, für die es gute Alternativ­en gibt, sollen ab 3. Juli 2021 nicht mehr verkauft werden dürfen. Tabu sind dann Besteck, Teller, Trinkhalme, Rührstäbch­en, Wattestäbc­hen und Luftballon­stäbe aus Plastik, außerdem Becher und Behälter für Essen aus Styropor. Ziel ist, dass weniger Plastikmül­l an Stränden und im Meer landet.

Retouren-Vernichtun­g Mit einer neuen „Obhutspfli­cht“bekommt der Staat eine rechtliche Handhabe gegen die Vernichtun­g von Neuware oder Retouren im Handel. Es gibt damit grundsätzl­ich eine Pflicht, dafür zu sorgen, dass die Waren gebrauchst­auglich bleiben und nicht zu Abfall werden. Für wen und welche Waren das genau gilt und welche Sanktionen drohen, muss noch geregelt werden – ebenso wie eine neue Transparen­zpflicht, wonach Händler und Hersteller besser dokumentie­ren müssen, was mit Waren passiert.

Hersteller zahlen für Reinigung Wer etwa Einwegbech­er oder Zigaretten in Verkehr bringt, kann künftig an den Kosten beteiligt werden, die für die Entsorgung anfallen. Das wird erst einmal nur ermöglicht, Details sind noch zu klären. Ziel ist es, die Hersteller dazu zu bringen, auf Mehrweg-Verpackung­en zu setzen.

Staat kauft umweltfreu­ndlich Der Bund, seine Behörden und Unternehme­n werden verpflicht­et, bei der Auftragsve­rgabe Produkte zu bevorzugen, die umweltfreu­ndlich und ressourcen­schonend sind – die also etwa aus recyceltem Material hergestell­t werden. Das soll den Absatzmark­t für solche Produkte vergrößern. Auch wie gut sich Dinge reparieren lassen oder ob sie Schadstoff­e enthalten, kann dabei eine Rolle spielen, solange nicht zu hohe Mehrkosten entstehen.

Wegwerfpro­dukte,

für die es gute Alternativ­en gibt, sollen ab 3. Juli 2021 nicht mehr verkauft

werden dürfen.

Batteriege­setz Das Gesetz regelt vor allem den Wettbewerb zwischen den Rücknahmes­ystemen. Die Sammelquot­e

für Batterien wird von 45 auf 50 Prozent erhöht – allerdings lag sie in der Praxis zuletzt schon bei gut 52 Prozent.

Rückgabe Elektroger­äte Es soll für die Verbrauche­r leichter werden, Elektrosch­rott loszuwerde­n. Umweltmini­sterin Svenja Schulze (SPD) schlägt vor, dass große Supermärkt­e, die öfter Elektroart­ikel im Sortiment haben, alte Geräte zurücknehm­en müssen, wenn diese eine Kantenläng­e bis 50 Zentimeter haben. Bisher waren dazu nur Läden mit einer Verkaufsfl­äche für Elektroger­äte von mindestens 400 Quadratmet­ern verpflicht­et, die Grenze lag bei 25 Zentimeter­n. Größere Geräte müssen bisher und auch künftig nur zurückgeno­mmen werden, wenn der Kunde auch ein neues kauft. Der Gesetzentw­urf wird nun innerhalb der Regierung abgestimmt.

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FOTO: JULIAN STRATENSCH­ULTE/DPA In Deutschlan­d soll weniger Müll entstehen, und was nicht mehr genutzt wird, soll vermehrt wiederverw­ertet werden.

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