Haftstrafe für Rentner nach Streit
(dpa) Das Landgericht Saarbrücken hat am Dienstag einen 64 Jahre alten Mann wegen versuchten Totschlags zu vier Jahren und sechs Monaten Haft verurteilt. Der Rentner hatte am 22. März dieses Jahres im Streit einen 30 Jahre alten Nachbarssohn mit einem Messer schwer verletzt. Nach Angaben einer Sprecherin blieb das Gericht mit dem Urteil unter dem Antrag der Staatsanwaltschaft, die fünf Jahre Haft gefordert hatte. Der Grund: Merkmale für einen Mordversuch gebe es laut den Richtern nämlich nicht.
Der Rentner, ein deutscher Staatsangehöriger, soll sich über den Mopedfahrer geärgert haben, der auf dem Weg zu dessen Jagdrevier an seinem Ziegenstall vorbeigefahren war. Laut Anklage tauchte der 64-Jährige aus einer Hecke auf, schlug mit einer Schaufel auf den 30-Jährigen ein und brachte ihn so zu Fall. Dann stach er dem Nachbarssohn mit einem Messer in die Brust. Dem Opfer gelang schließlich die Flucht. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Der Geschädigte war nach der Tat dreieinhalb Monate krankgeschrieben und befindet sich seitdem in psychologischer Behandlung. Bei dem Angriff habe er Angst wie noch nie in seinem Leben gehabt. „Er hatte einen Blick drauf wie ein Wahnsinniger, ich träume heute noch davon“, sagte er bei der vorangegangen Verhandlung am 17. September über den Angeklagten.
Dieser hatte zuletzt vor Gericht eine komplett andere Version geschildet. Demnach habe der Nachbar ihn angegriffen und mit einem Stiel und seinem Helm geschlagen. „Ich war machtlos und hilflos, das war eine Situation auf Leben und Tod“, berichtete er. Seine Frau sagte aus, der Nachbarssohn habe am Tag zuvor zum wiederholten Male vor dem Schaf- und Ziegenstall sein Moped aufgedreht, um die Tiere „zu quälen und zu vergiften“. Das Landgericht Saarbrücken glaubte ihm aber nicht.