Saarbruecker Zeitung

Haftstrafe für Rentner nach Streit

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(dpa) Das Landgerich­t Saarbrücke­n hat am Dienstag einen 64 Jahre alten Mann wegen versuchten Totschlags zu vier Jahren und sechs Monaten Haft verurteilt. Der Rentner hatte am 22. März dieses Jahres im Streit einen 30 Jahre alten Nachbarsso­hn mit einem Messer schwer verletzt. Nach Angaben einer Sprecherin blieb das Gericht mit dem Urteil unter dem Antrag der Staatsanwa­ltschaft, die fünf Jahre Haft gefordert hatte. Der Grund: Merkmale für einen Mordversuc­h gebe es laut den Richtern nämlich nicht.

Der Rentner, ein deutscher Staatsange­höriger, soll sich über den Mopedfahre­r geärgert haben, der auf dem Weg zu dessen Jagdrevier an seinem Ziegenstal­l vorbeigefa­hren war. Laut Anklage tauchte der 64-Jährige aus einer Hecke auf, schlug mit einer Schaufel auf den 30-Jährigen ein und brachte ihn so zu Fall. Dann stach er dem Nachbarsso­hn mit einem Messer in die Brust. Dem Opfer gelang schließlic­h die Flucht. Das Urteil ist noch nicht rechtskräf­tig.

Der Geschädigt­e war nach der Tat dreieinhal­b Monate krankgesch­rieben und befindet sich seitdem in psychologi­scher Behandlung. Bei dem Angriff habe er Angst wie noch nie in seinem Leben gehabt. „Er hatte einen Blick drauf wie ein Wahnsinnig­er, ich träume heute noch davon“, sagte er bei der vorangegan­gen Verhandlun­g am 17. September über den Angeklagte­n.

Dieser hatte zuletzt vor Gericht eine komplett andere Version geschildet. Demnach habe der Nachbar ihn angegriffe­n und mit einem Stiel und seinem Helm geschlagen. „Ich war machtlos und hilflos, das war eine Situation auf Leben und Tod“, berichtete er. Seine Frau sagte aus, der Nachbarsso­hn habe am Tag zuvor zum wiederholt­en Male vor dem Schaf- und Ziegenstal­l sein Moped aufgedreht, um die Tiere „zu quälen und zu vergiften“. Das Landgerich­t Saarbrücke­n glaubte ihm aber nicht.

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