Gericht: BFV soll Schalkes Pokalgegner neu benennen
Meldung von Schweinfurt war „Rechtsverletzung“.
(sid) Der FC Schalke 04 muss weiter warten: Der Gegner des Bundesligisten in der ersten DFB-Pokalrunde soll durch den Bayerischen Fußball-Verband (BFV ) neu benannt werden. Dazu forderte die 37. Zivilkammer des Landgerichts München I den BFV am Mittwoch auf. Damit könnte Drittligist Türkgücü München, der eine einstweilige Verfügung gegen die Nominierung des FC Schweinfurt 05 als Schalke-Gegner erwirkt hatte, doch noch zum Zuge kommen. Der BFV und der Deutsche Fußball-Bund (DFB) waren gegen diese Verfügung vorgegangen.
„Wir haben die Nominierungs-Entscheidung an den BFV zurückgegeben. Wir sind zu dem Ergebnis gekommen, dass die Meldung von Schweinfurt 05 nicht auf die Spielordnung des BFV gestützt werden kann“, sagte die Vorsitzende Richterin Gesa
Lutz. Die Meldung der Unterfranken für den Pokal sei eine „Rechtsverletzung“gewesen. Es liege „keine fehlerfreie Ermessensbegründung“seitens des BFV vor. Das Landgericht hat damit die einstweilige Verfügung von Türkgücü „teilweise aufgehoben und abgeändert“. Das Urteil ist nicht rechtskräftig, beide Streitparteien können Berufung vor dem Oberlandesgericht München einlegen.
Die für Mitte Oktober geplante Auslosung zur zweiten Runde des DFB-Pokals am 22. und 23. Dezember soll nun erst Anfang November erfolgen. Am 11. September hatte das Gericht dem Erlass einer einstweiligen Verfügung von Türkgücü gegen den BFV und den DFB stattgegeben, das für den 13. September angesetzte Erstrundenspiel zwischen Schalke und Regionalligist Schweinfurt wurde kurzfristig abgesagt.