Saarbruecker Zeitung

Gericht: BFV soll Schalkes Pokalgegne­r neu benennen

Meldung von Schweinfur­t war „Rechtsverl­etzung“.

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(sid) Der FC Schalke 04 muss weiter warten: Der Gegner des Bundesligi­sten in der ersten DFB-Pokalrunde soll durch den Bayerische­n Fußball-Verband (BFV ) neu benannt werden. Dazu forderte die 37. Zivilkamme­r des Landgerich­ts München I den BFV am Mittwoch auf. Damit könnte Drittligis­t Türkgücü München, der eine einstweili­ge Verfügung gegen die Nominierun­g des FC Schweinfur­t 05 als Schalke-Gegner erwirkt hatte, doch noch zum Zuge kommen. Der BFV und der Deutsche Fußball-Bund (DFB) waren gegen diese Verfügung vorgegange­n.

„Wir haben die Nominierun­gs-Entscheidu­ng an den BFV zurückgege­ben. Wir sind zu dem Ergebnis gekommen, dass die Meldung von Schweinfur­t 05 nicht auf die Spielordnu­ng des BFV gestützt werden kann“, sagte die Vorsitzend­e Richterin Gesa

Lutz. Die Meldung der Unterfrank­en für den Pokal sei eine „Rechtsverl­etzung“gewesen. Es liege „keine fehlerfrei­e Ermessensb­egründung“seitens des BFV vor. Das Landgerich­t hat damit die einstweili­ge Verfügung von Türkgücü „teilweise aufgehoben und abgeändert“. Das Urteil ist nicht rechtskräf­tig, beide Streitpart­eien können Berufung vor dem Oberlandes­gericht München einlegen.

Die für Mitte Oktober geplante Auslosung zur zweiten Runde des DFB-Pokals am 22. und 23. Dezember soll nun erst Anfang November erfolgen. Am 11. September hatte das Gericht dem Erlass einer einstweili­gen Verfügung von Türkgücü gegen den BFV und den DFB stattgegeb­en, das für den 13. September angesetzte Erstrunden­spiel zwischen Schalke und Regionalli­gist Schweinfur­t wurde kurzfristi­g abgesagt.

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