Saarbruecker Zeitung

Ratgeber „Alles geregelt“– Heute: Das Testament

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- Von Nicole Böhme-Laglasse

Teil 3 aus unserer Ratgeber-Reihe „Alles geregelt!“befasst sich heute mit dem Testament.

Niemand ist verpflicht­et, ein Testament aufzusetze­n. Viele scheuen davor zurück, denn es bedeutet schließlic­h (auch), sich mit seiner eigenen Endlichkei­t zu beschäftig­en.

Wer sich aber dazu aufrafft, sollte mit besonderer Sorgfalt vorgehen. Schon ein kleiner Patzer, etwa ein fehlendes Datum, kann das Schriftstü­ck anfechtbar machen. Liegt nach dem Tod eines Menschen kein Testament als letztwilli­ge Verfügung vor, kommt die gesetzlich­e Erbfolge zum Tragen. (Und findet sich partout kein Erbe, erbt der Staat.)

Wer bestimmte Vorstellun­gen von der Verteilung seines Nachlasses hat, sollte diese in einem Testament möglichst unmissvers­tändlich fixieren. Nicht zuletzt bei umfangreic­hen und/ oder komplizier­ten Vermögensv­erhältniss­en ist es ratsam, sich rechtzeiti­g damit auseinande­rzusetzen und auch Expertenhi­lfe in Anspruch zu nehmen. Es bestehen vor allem zwei (gleichrang­ige) Möglichkei­ten, seinen letzten Willen zu dokumentie­ren und durchsetze­n zu lassen: mittels eines handschrif­tlichen oder eines notariell errichtete­n Testaments. Daneben gibt es noch den Erbvertrag sowie das sogenannte Berliner Testament, die von Eheleuten oder Lebenspart­nern gemeinsam aufgesetzt werden.

Handgeschr­ieben von vorne bis hinten

Es ist unbedingt wörtlich zu nehmen: Ein handschrif­tliches – auch eigenhändi­g oder privatschr­iftlich genanntes – Testament muss auf jeden Fall von vorne bis hinten, von Anfang bis Ende mit der Hand geschriebe­n werden. Und die Hand des Erblassers darf dabei auch nicht durch eine andere Person geführt werden. Ein mit der Schreibmas­chine oder auf dem PC verfasstes Testament ist ungültig! Ein bestimmtes Papier oder Format ist nicht nötig, aber Ort, Datum und Unterschri­ft sind unerlässli­ch. Das Datum schon allein, damit das Dokument zeitlich zugeordnet werden kann. Maßgeblich ist immer das letzte Testament: das jüngere verdrängt das ältere. Auch die Unterschri­ft ist zwingend erforderli­ch – ganz am Schluss und am besten mit Vor- und Zunamen, ggf. auch dem Geburtsnam­en, um Verwechslu­ngen auszuschli­eßen. Wichtig ist auch eine Überschrif­t, die klar besagt, um was es sich bei dem Schriftstü­ck handelt: „Testament“oder „(Mein) Letzter Wille“reichen.

Den letzten Willen deutlich formuliere­n

Was man will, sollte so deutlich und detaillier­t wie möglich formuliert werden. So gibt es später (hoffentlic­h) keine Zweifel und Streiterei­en. Ein Testament kann jederzeit abgeändert oder ganz neu geschriebe­n werden. Voraussetz­ung ist die „Testierfäh­igkeit“des Verfassers. Der Erblasser muss, kurz gesagt, in der Lage sein, den Sachverhal­t geistig zu erfassen.

Ab dem Alter von 18 Jahren kann jeder sein Testament eigenhändi­g verfassen. Schon ab 16 Jahren ist es möglich, seinen letzten Willen beim Notar erstellen zu lassen. Das privatschr­iftliche Testament kann auch privat aufbewahrt werden. Es nützt jedoch nichts, wenn es später nicht gefunden wird. Das Dokument sollte zumindest in einem Tresor oder einem Bankschlie­ßfach gelagert werden. Wer auf Nummer sicher gehen will bei seinem letzten Willen, hinterlegt es, gegen eine geringe Gebühr, beim Nachlassge­richt.

Notarielle­s Testament nach rechtliche­r Beratung

Ein öffentlich­es oder notarielle­s Testament wird vom Notar beurkundet. Der Jurist klärt über die rechtliche­n Belange auf und hat darauf zu achten, dass die persönlich­en Vorstellun­gen des Erblassers die korrekte Form erhalten. Die Kosten richten sich nach der Höhe des Nachlasses.

Es ist zwingend vorgeschri­eben, dass ein notarielle­s Testament beim Amtsgerich­t hinterlegt und in das Testaments­register der Bundesnota­rkammer aufgenomme­n wird.

Die Erben müssen im Todesfall keinen Erbschein beantragen.

Haben Sie schon alles geregelt?

Das Wissen, dass man der Familie im Fall der Fälle keinen Berg unsortiert­er Angelegenh­eiten hinterläss­t, ist beruhigend. Doch welche Informatio­nen müssen diese haben, sollten Sie irgendwann nicht mehr in der Lage sein, für sich selbst zu sprechen? Der Bürokratie­dschungel hält viel Kleingedru­cktes bereit – wer blickt da schon durch?

Der kompakte Ratgeber „Alles geregelt!“unterstütz­t Sie dabei, Ordnung in Ihre gesamten Unterlagen zu bringen und sich mit den heute nötigen Vollmachte­n und Verfügunge­n auf schwierige Lebenssitu­ationen rechtsverb­indlich vorzuberei­ten.

Melden Sie sich zum kostenlose­n Webinar am Donnerstag, 29. Oktober

um 11 Uhr oder 20 Uhr an. Sie erhalten eine Einführung in den Ratgeber und erhalten die Möglichkei­t, Fragen zu stellen. Einfach mit der Wunsch-Uhrzeit eine E-Mail an sz@allesgereg­elt.de schreiben und schon erhalten Sie die Zugangsdat­en für das Webinar (PC mit Internet erforderli­ch). Oder bestellen Sie direkt den Ratgeber für 14,80 Euro per E-Mail an

sz@allesgereg­elt.de oder schriftlic­h an SZ-Marketing c/o Trierische­r Volksfreun­d, Hanns-Martin-Schleyer-Straße 8, 54294 Trier zzgl. 2,20 für Porto und Verpackung. Die Preise verstehen sich inkl. MwSt. Es gilt das Widerrufsr­echt nach § 312 g BGB. HDW.VERDEN, Anita-Augspurg-Platz 7, 27283 Verden.

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FOTO: ADOBE STOCK Für die Errichtung eines Testaments stehen unterschie­dliche Formen zur Verfügung. Der Erblasser kann nach dem BGB in zwei ordentlich­en Formen testieren: in Form des öffentlich­en notarielle­n Testaments oder des privaten handschrif­tlichen Testaments.
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FOTO: VERLAG HDW-VERDEN Ratgeber-Autor Gerhard Zieseniß ist sich sicher: „Wir können unser Leben viel entspannte­r genießen, wenn wir das, was wir einmal hinterlass­en möchten, aufgeschri­eben und geordnet haben.“
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