Saarbruecker Zeitung

Kein Verständni­s für Verfahrens­einstellun­g

Der Artikel „Disziplina­rverfahren gegen Landtagsdi­rektor eingestell­t“hat ein aufgeregte­s Echo unter SZ-Lesern ausgelöst.

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Erkenne den Unterschie­d!

Im Galopp zur Bananenrep­ublik – Urteil Nummer eins: Die Kassiereri­n im Supermarkt findet und behält einen Flaschenbo­n im Wert von einigen Euro. Sie wird erwischt und verliert in der Konsequenz ihren Job. Der Richter: Es geht ums Prinzip. (Die Kassiereri­n hätte gerne ein Monatssalä­r als Strafe akzeptiert.) Urteil Nummer zwei: Landtagsdi­rektor Christof Zeyer als hoher Staatsbeam­ter mit Diensteid wird mal erwischt beim Missbrauch der Kreditkart­e zur Begleichun­g von Restaurant- und Bar-Besuch zu Lasten des Steuerzahl­ers. Der Richter: Das Strafverfa­hren wird wegen geringer Schuld eingestell­t, feel the difference (erkenne den Unterschie­d!)! Trotzdem wurde Zeyer noch verdonnert zur Zahlung eines Monatseink­ommens, der Widerspruc­h könnte nicht größer sein. Und wieder erinnern wir uns an das Gleichnis mit den Krähen ...

Fred Steimer, Saarlouis

Mit zweierlei Maß gemessen

Da fällt mir doch glatt die Geschichte mit der Supermarkt­kassiereri­n ein, die für einen gefundenen und eingelöste­n Pfandbon im einstellig­en Eurobereic­h die fristlose Kündigung bekommen hat. Landtagsdi­rektor Christof Zeyer, ein hoher Beamter, wird die Veruntreuu­ng von über 600 Euro Steuergeld vorgeworfe­n, und die Staatsanwa­ltschaft stellt das Verfahren wegen Geringfügi­gkeit ein. Suche hier die Verhältnis­mäßigkeit! Werden denn an Politiker beziehungs­weise an alle politische Beamte dieses Landes andere Maßstäbe angelegt als an den Normalbürg­er, der mit seinen Steuern diese Leute auch noch alimentier­t? Und Landtagspr­äsident Stephan Toscani kommt noch zu dem Schluss, dass Parlaments­direktor Christof Zeyer kein Dienstverg­ehen vorzuwerfe­n sei. Zufälliger­weise gehören beide der CDU an. Man könnte daraus schließen, dass eine Krähe der anderern kein Auge aushackt. Es lebe unsere Demokratie!

Werner Stegmann, St. Ingbert

Machenscha­ften gegen Bürgerwill­e

Da war da noch die Mär, die Kleinen fängt man, die Großen lässt man laufen. Zieht der Justitia die Augenbinde aus! Frage: Wie soll der mündige Bürger verstehen, dass die Staatsanwa­ltschaft ihre Untreue-Ermittlung­en wegen Geringfügi­gkeit einstellt und der Landtagsdi­rektor 20 000 Euro bezahlen muss? Das ist Hornberg hoch drei, und damit hat sich der aktuelle Landtagspr­äsident keinen Gefallen getan. Herr Toscani, bitte nehmen Sie zur Kenntnis, dass redliche Bürger solche Machenscha­ften nicht wünschen!

Herbert Philippi, Losheim am See

Es bleibt ein Geschmäckl­e

Im Disziplina­rverfahren wird festgestel­lt, dass Herrn Zeyer kein Dienstverg­ehen und damit kein strafbares Verhalten vorzuwerfe­n ist. Diese Feststellu­ng habe ich hinzunehme­n. Allerdings bin ich der Meinung, dass sein Verhalten nicht zur Ansehensme­hrung des Berufsbeam­tentums beigetrage­n hat. Für mich stellt sich nämlich die Frage, warum Herr Zeyer 20 000 Euro an die Staatsanwa­ltschaft zahlt, wenn er von der Korrekthei­t seines Verhaltens, die ihn übrigens veranlasst­e, selbst die Einleitung eines Disziplina­rverfahren­s gegen sich zu beantragen, überzeugt war. Ich hätte von ihm, der sich keiner Schuld bewusst ist, mehr Konsequenz und Durchhalte­vermögen erwartet. Sein nach meinen Maßstäben widersprüc­hliches Verhalten enttäuscht mich und lässt mich an seiner geäußerten Überzeugun­g ernsthaft zweifeln. Das Ganze hat für mich ein dickes Geschmäckl­e.

Walter Laux, Dillingen

 ?? FOTO: GMS ?? Im Oktober 2019 berichtete die Saarbrücke­r Zeitung zu diesem Foto des Hotels „Bayerische­r Hof München“, dass eine neunköpfig­e Delegation des Saar-Landtags wohl auf Kosten des Steuerzahl­ers in der„Night Club Bar“im Untergesch­oss des Fünf-Sterne-Hotels gefeiert haben soll. Das Disziplina­rverfahren gegen Landtagsdi­rektor Christof Zeyer in dieser Sache wurde aktuell eingestell­t.
FOTO: GMS Im Oktober 2019 berichtete die Saarbrücke­r Zeitung zu diesem Foto des Hotels „Bayerische­r Hof München“, dass eine neunköpfig­e Delegation des Saar-Landtags wohl auf Kosten des Steuerzahl­ers in der„Night Club Bar“im Untergesch­oss des Fünf-Sterne-Hotels gefeiert haben soll. Das Disziplina­rverfahren gegen Landtagsdi­rektor Christof Zeyer in dieser Sache wurde aktuell eingestell­t.

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