Kein Verständnis für Verfahrenseinstellung
Der Artikel „Disziplinarverfahren gegen Landtagsdirektor eingestellt“hat ein aufgeregtes Echo unter SZ-Lesern ausgelöst.
Erkenne den Unterschied!
Im Galopp zur Bananenrepublik – Urteil Nummer eins: Die Kassiererin im Supermarkt findet und behält einen Flaschenbon im Wert von einigen Euro. Sie wird erwischt und verliert in der Konsequenz ihren Job. Der Richter: Es geht ums Prinzip. (Die Kassiererin hätte gerne ein Monatssalär als Strafe akzeptiert.) Urteil Nummer zwei: Landtagsdirektor Christof Zeyer als hoher Staatsbeamter mit Diensteid wird mal erwischt beim Missbrauch der Kreditkarte zur Begleichung von Restaurant- und Bar-Besuch zu Lasten des Steuerzahlers. Der Richter: Das Strafverfahren wird wegen geringer Schuld eingestellt, feel the difference (erkenne den Unterschied!)! Trotzdem wurde Zeyer noch verdonnert zur Zahlung eines Monatseinkommens, der Widerspruch könnte nicht größer sein. Und wieder erinnern wir uns an das Gleichnis mit den Krähen ...
Fred Steimer, Saarlouis
Mit zweierlei Maß gemessen
Da fällt mir doch glatt die Geschichte mit der Supermarktkassiererin ein, die für einen gefundenen und eingelösten Pfandbon im einstelligen Eurobereich die fristlose Kündigung bekommen hat. Landtagsdirektor Christof Zeyer, ein hoher Beamter, wird die Veruntreuung von über 600 Euro Steuergeld vorgeworfen, und die Staatsanwaltschaft stellt das Verfahren wegen Geringfügigkeit ein. Suche hier die Verhältnismäßigkeit! Werden denn an Politiker beziehungsweise an alle politische Beamte dieses Landes andere Maßstäbe angelegt als an den Normalbürger, der mit seinen Steuern diese Leute auch noch alimentiert? Und Landtagspräsident Stephan Toscani kommt noch zu dem Schluss, dass Parlamentsdirektor Christof Zeyer kein Dienstvergehen vorzuwerfen sei. Zufälligerweise gehören beide der CDU an. Man könnte daraus schließen, dass eine Krähe der anderern kein Auge aushackt. Es lebe unsere Demokratie!
Werner Stegmann, St. Ingbert
Machenschaften gegen Bürgerwille
Da war da noch die Mär, die Kleinen fängt man, die Großen lässt man laufen. Zieht der Justitia die Augenbinde aus! Frage: Wie soll der mündige Bürger verstehen, dass die Staatsanwaltschaft ihre Untreue-Ermittlungen wegen Geringfügigkeit einstellt und der Landtagsdirektor 20 000 Euro bezahlen muss? Das ist Hornberg hoch drei, und damit hat sich der aktuelle Landtagspräsident keinen Gefallen getan. Herr Toscani, bitte nehmen Sie zur Kenntnis, dass redliche Bürger solche Machenschaften nicht wünschen!
Herbert Philippi, Losheim am See
Es bleibt ein Geschmäckle
Im Disziplinarverfahren wird festgestellt, dass Herrn Zeyer kein Dienstvergehen und damit kein strafbares Verhalten vorzuwerfen ist. Diese Feststellung habe ich hinzunehmen. Allerdings bin ich der Meinung, dass sein Verhalten nicht zur Ansehensmehrung des Berufsbeamtentums beigetragen hat. Für mich stellt sich nämlich die Frage, warum Herr Zeyer 20 000 Euro an die Staatsanwaltschaft zahlt, wenn er von der Korrektheit seines Verhaltens, die ihn übrigens veranlasste, selbst die Einleitung eines Disziplinarverfahrens gegen sich zu beantragen, überzeugt war. Ich hätte von ihm, der sich keiner Schuld bewusst ist, mehr Konsequenz und Durchhaltevermögen erwartet. Sein nach meinen Maßstäben widersprüchliches Verhalten enttäuscht mich und lässt mich an seiner geäußerten Überzeugung ernsthaft zweifeln. Das Ganze hat für mich ein dickes Geschmäckle.
Walter Laux, Dillingen