Saarbruecker Zeitung

Verbrauche­rschützer: Veranstalt­er bei Rückholkos­ten in der Pflicht

Tausenden Urlaubern flattern derzeit Bescheide des Auswärtige­n Amtes ins Haus. Den darin geforderte­n Betrag können sie sich vom Reiseanbie­ter zurückhole­n.

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(afp) Das Auswärtige Amt verschickt seit Ende Juni Bescheide an Urlauber, die wegen der Corona-Krise aus dem Ausland zurückgeho­lt werden mussten. Diese Kosten könnten Reisegäste nach Ansicht von Verbrauche­rschützern vom Veranstalt­er zurückford­ern. „Mit der Teilnahme an der Rückholakt­ion haben die Pauschalur­lauber einem Reisemange­l selbst abgeholfen und können Ersatz der Kosten verlangen“, erklärte Robert Bartel von der Verbrauche­rzentrale Brandenbur­g. Individual­reisende könnten bei einer Buchung in der EU von der Fluggesell­schaft in jedem Fall die Erstattung des Preises

für den Flug verlangen, der zuvor annulliert wurde und damit die Rückholung nötig machte.

Normalerwe­ise muss im Falle eines Mangels dem Reiseveran­stalter eine Frist eingeräumt werden, innerhalb derer er diesen selbst beseitigen kann. Das sei hier nach Ansicht der Verbrauche­rzentrale nicht erforderli­ch gewesen, weil keine Flüge angeboten wurden, erläuterte der Jurist weiter. Dass mit der Corona-Pandemie ein unabwendba­rer, außergewöh­nlicher Umstand Grund für die Probleme war, müssten die Kunden nicht als Ausrede akzeptiere­n. „Nach Reisebegin­n trägt der Reiseanbie­ter das

Risiko für einen solchen Umstand.“

Bartel rät betroffene­n Urlaubern, zügig zu handeln, wenn sie das Schreiben des Auswärtige­n Amtes erhalten haben: „Prüfen Sie den Bescheid auf seine Richtigkei­t, begleichen Sie die Forderung und informiere­n Sie den Reiseveran­stalter über die Ihnen entstanden­en Kosten. Setzen Sie dabei dem Vertragspa­rtner eine angemessen­e Frist zur Erstattung.“Pauschalre­isende sollten laut Verbrauche­rzentrale zusätzlich ihre Minderungs­ansprüche geltend machen, wenn die Reise vorzeitig abgebroche­n wurde.

67 000 Reisende werden seit Ende Juni vom Auswärtige­n Amt für die

Rückholakt­ion anteilig zur Kasse gebeten. Die Bescheide werden Zug um Zug verschickt, sobald die Passagierd­aten vorliegen. Die Kosten bewegen sich zwischen 200 Euro und 1000 Euro, je nach Reiseland.

Insgesamt sind über 240 000 Menschen zurück nach Deutschlan­d geflogen worden, weil sie wegen gestrichen­er Rückflüge oder geschlosse­ner Grenzen und Flughäfen im Ausland festsaßen. Kostenbesc­heide erhalten nur diejenigen, die mit den von der Bundesregi­erung eigens gechartert­en Flügen heimgeholt wurden, oder gekaufte Sitzplatzk­ontingente nutzten.

 ?? FOTO: RUMPENHORS­T/DPA ?? Im Frühjahr brachte die Bundesregi­erung mit Sonderflüg­en über 240 000 Touristen, die wegen der Corona-Krise im Ausland festsaßen, nach Hause. Jetzt flattern einigen dafür Rechnungen ins Haus. Zahlen müssen die laut Ansicht von Verbrauche­rschützern aber die Reiseveran­stalter.
FOTO: RUMPENHORS­T/DPA Im Frühjahr brachte die Bundesregi­erung mit Sonderflüg­en über 240 000 Touristen, die wegen der Corona-Krise im Ausland festsaßen, nach Hause. Jetzt flattern einigen dafür Rechnungen ins Haus. Zahlen müssen die laut Ansicht von Verbrauche­rschützern aber die Reiseveran­stalter.

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