Verbraucherschützer: Veranstalter bei Rückholkosten in der Pflicht
Tausenden Urlaubern flattern derzeit Bescheide des Auswärtigen Amtes ins Haus. Den darin geforderten Betrag können sie sich vom Reiseanbieter zurückholen.
(afp) Das Auswärtige Amt verschickt seit Ende Juni Bescheide an Urlauber, die wegen der Corona-Krise aus dem Ausland zurückgeholt werden mussten. Diese Kosten könnten Reisegäste nach Ansicht von Verbraucherschützern vom Veranstalter zurückfordern. „Mit der Teilnahme an der Rückholaktion haben die Pauschalurlauber einem Reisemangel selbst abgeholfen und können Ersatz der Kosten verlangen“, erklärte Robert Bartel von der Verbraucherzentrale Brandenburg. Individualreisende könnten bei einer Buchung in der EU von der Fluggesellschaft in jedem Fall die Erstattung des Preises
für den Flug verlangen, der zuvor annulliert wurde und damit die Rückholung nötig machte.
Normalerweise muss im Falle eines Mangels dem Reiseveranstalter eine Frist eingeräumt werden, innerhalb derer er diesen selbst beseitigen kann. Das sei hier nach Ansicht der Verbraucherzentrale nicht erforderlich gewesen, weil keine Flüge angeboten wurden, erläuterte der Jurist weiter. Dass mit der Corona-Pandemie ein unabwendbarer, außergewöhnlicher Umstand Grund für die Probleme war, müssten die Kunden nicht als Ausrede akzeptieren. „Nach Reisebeginn trägt der Reiseanbieter das
Risiko für einen solchen Umstand.“
Bartel rät betroffenen Urlaubern, zügig zu handeln, wenn sie das Schreiben des Auswärtigen Amtes erhalten haben: „Prüfen Sie den Bescheid auf seine Richtigkeit, begleichen Sie die Forderung und informieren Sie den Reiseveranstalter über die Ihnen entstandenen Kosten. Setzen Sie dabei dem Vertragspartner eine angemessene Frist zur Erstattung.“Pauschalreisende sollten laut Verbraucherzentrale zusätzlich ihre Minderungsansprüche geltend machen, wenn die Reise vorzeitig abgebrochen wurde.
67 000 Reisende werden seit Ende Juni vom Auswärtigen Amt für die
Rückholaktion anteilig zur Kasse gebeten. Die Bescheide werden Zug um Zug verschickt, sobald die Passagierdaten vorliegen. Die Kosten bewegen sich zwischen 200 Euro und 1000 Euro, je nach Reiseland.
Insgesamt sind über 240 000 Menschen zurück nach Deutschland geflogen worden, weil sie wegen gestrichener Rückflüge oder geschlossener Grenzen und Flughäfen im Ausland festsaßen. Kostenbescheide erhalten nur diejenigen, die mit den von der Bundesregierung eigens gecharterten Flügen heimgeholt wurden, oder gekaufte Sitzplatzkontingente nutzten.