Geldspritze trotz Lücke im Bonusheft
Wer Vorsorgetermin beim Zahnarzt versäumt, verliert nicht automatisch Kassenzuschuss.
(dpa) Bisher war ein lückenlos geführtes Bonusheft die Voraussetzung dafür, dass Kassenpatienten beim Zahnersatz einen erhöhten Zuschuss ihrer Kasse erhielten. Zum 1. Oktober ändert sich dies zumindest teilweise. Um den höchsten Zuschuss zu erhalten, mussten Patienten bislang zehn Jahre ohne Unterbrechung die notwendigen Vorsorgetermine nachweisen. Jetzt jedoch werde der auf 75 Prozent erhöhte maximale Zuschuss auch gewährt, wenn der Patient einmal die Vorsorgeuntersuchung versäumt habe, informiert die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung.
Patienten müssen allerdings gegenüber der Kasse schlüssig begründen können, warum sie in dem betreffenden Jahr nicht zum Zahnarzt gehen konnten. Das gilt auch für Kinder zwischen sechs und 18 Jahren, die eine der pro Halbjahr vorgeschriebenen Untersuchungen nicht wahrgenommen haben. Konkrete Beispiele für Ausnahmefälle nennt der Gesetzgeber allerdings nicht.
Somit liege es im Ermessen der Krankenkasse, ob sie einen Fall als begründet ansieht oder nicht, teilt der Spitzenverband der gesetzlichen Krankenkassen mit. Kinder und Jugendliche, die im ersten Halbjahr 2020 wegen Corona nicht zur Zahnvorsorge konnten, behalten ihren vollständigen Bonusanspruch, sofern sie sonst stets zweimal jährlich zum Zahnarzt gehen.
Fehlt ein Eintrag im Bonusheft, weil Patienten ohne besonderen Grund nicht bei der Untersuchung waren, gilt die Bonusregelung nicht mehr. Ein Anspruch auf einen Bonus bestehe erst wieder, wenn die Kontrolltermine der folgenden fünf Jahre lückenlos nachgewiesen werden könnten, erläutert die Kassenzahnärztliche Vereinigung. Nach fünf Jahren beträgt der Bonus 70 Prozent.