Saarbruecker Zeitung

Rechtssich­er handeln in strittigen Gesundheit­sfragen

Fundierte Beratung und profession­elle Vertretung im Medizin- und Patientenr­echt leisten spezialisi­erte Anwälte aus der Region.

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Gerade in medizinisc­hen Belangen zählt das höchste Gut: die eigene Gesundheit. Hohe Kosten, unwillige Zahlungstr­äger oder schlimmste­nfalls ärztliche Kunstfehle­r, die teure Nachbehand­lungen nach sich ziehen, sind aber gar nicht so selten. Ot lohnt es sich mit möglichst kühlem Kopf genauer hinzusehen. Denn häuig ist das Recht auf der Seite der Patienten, ohne dass dieser das ahnen. 14 553 fachärztli­che Gutachten zu vermuteten Behandlung­sfehlern hat der Medizinisc­he Dienst der Krankenver­sicherung (MDK) im vergangene­n Jahr erstellt. In jedem vierten Fall wurde ein Fehler bestätigt. Das geht aus der Begutachtu­ngsstatist­ik der Organisati­on hervor.

Noch viel höher dürte die Dunkelzife­r sein. Dabei geht es gerade im Gesundheit­sbereich ot um immense Summen.

Ob nun Behandlung­sformen doch von der Kasse übernommen werden können, wenn man mit anwaltlich­em Druck vorspricht. Ob Kosten korrigiert oder gar ein Recht auf Nachbehand­lung ausbedunge­n wird.

Unter Umständen kann es sogar zu Schadeners­atzansprüc­hen gekommen sein.

Schon im Vorfeld anstehende­r Behandlung­en und auch im Alter lohnt es sich, vorausscha­uend zu handeln und sich etwa per Patientenv­erfügung mit allen Eventualit­äten auseinande­rzusetzen. Auf „Nummer Sicher“geht man dabei, wenn man auf rechtssich­ere Formulieru­ngen Acht gibt und ein solches Dokument in Kopie etwa beim Anwalt hinterlegt.

Tatsächlic­h hat jeder Arzt die sorgfältig­e Pflicht zur Auklärung des Patienten, wie auch die Pflicht zur Dokumentie­rung der Behandlung. Insbesonde­re wenn er diesen Pflichten nicht zur Genüge nachgekomm­en ist, kann es zu Regressans­prüchen kommen. Ein Arzt hatet im Medizinrec­ht zum Beispiel bei einem Behandlung­sfehler. Behandlung­sfehler können bei der Suche nach der Diagnose, bei der Wahl der richtigen Behandlung, aber auch bei der Therapie, also der Durchführu­ng der gewählten Handhabung autauchen. Patienten können laut des Medizinrec­hts Schadenser­satz oder Schmerzens­geld fordern, wenn der Arzt einen Diagnoseod­er Behandlung­sfehler gemacht hat. Dabei können sie einen Patientena­nwalt zu Rate ziehen. In besonders schweren Fällen kann es sogar zu einer Freiheitss­trafe kommen. Wenn es um ihren freien Willen bezüglich der Reaktion auf mögliche Gesundheit­sumstände geht, hilt eine Patientenv­erfügung, diesen auch durchzuset­zen, wenn sie selbst nicht mehr in der Lage sind sich in dem Moment zu artikulier­en. red

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Foto: adobestock Wenn das Recht auf der Seite der Patienten ist, kann ein Rechtsanwa­lt beziehungs­weise eine -anwältin helfen.

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