Rechtssicher handeln in strittigen Gesundheitsfragen
Fundierte Beratung und professionelle Vertretung im Medizin- und Patientenrecht leisten spezialisierte Anwälte aus der Region.
Gerade in medizinischen Belangen zählt das höchste Gut: die eigene Gesundheit. Hohe Kosten, unwillige Zahlungsträger oder schlimmstenfalls ärztliche Kunstfehler, die teure Nachbehandlungen nach sich ziehen, sind aber gar nicht so selten. Ot lohnt es sich mit möglichst kühlem Kopf genauer hinzusehen. Denn häuig ist das Recht auf der Seite der Patienten, ohne dass dieser das ahnen. 14 553 fachärztliche Gutachten zu vermuteten Behandlungsfehlern hat der Medizinische Dienst der Krankenversicherung (MDK) im vergangenen Jahr erstellt. In jedem vierten Fall wurde ein Fehler bestätigt. Das geht aus der Begutachtungsstatistik der Organisation hervor.
Noch viel höher dürte die Dunkelzifer sein. Dabei geht es gerade im Gesundheitsbereich ot um immense Summen.
Ob nun Behandlungsformen doch von der Kasse übernommen werden können, wenn man mit anwaltlichem Druck vorspricht. Ob Kosten korrigiert oder gar ein Recht auf Nachbehandlung ausbedungen wird.
Unter Umständen kann es sogar zu Schadenersatzansprüchen gekommen sein.
Schon im Vorfeld anstehender Behandlungen und auch im Alter lohnt es sich, vorausschauend zu handeln und sich etwa per Patientenverfügung mit allen Eventualitäten auseinanderzusetzen. Auf „Nummer Sicher“geht man dabei, wenn man auf rechtssichere Formulierungen Acht gibt und ein solches Dokument in Kopie etwa beim Anwalt hinterlegt.
Tatsächlich hat jeder Arzt die sorgfältige Pflicht zur Auklärung des Patienten, wie auch die Pflicht zur Dokumentierung der Behandlung. Insbesondere wenn er diesen Pflichten nicht zur Genüge nachgekommen ist, kann es zu Regressansprüchen kommen. Ein Arzt hatet im Medizinrecht zum Beispiel bei einem Behandlungsfehler. Behandlungsfehler können bei der Suche nach der Diagnose, bei der Wahl der richtigen Behandlung, aber auch bei der Therapie, also der Durchführung der gewählten Handhabung autauchen. Patienten können laut des Medizinrechts Schadensersatz oder Schmerzensgeld fordern, wenn der Arzt einen Diagnoseoder Behandlungsfehler gemacht hat. Dabei können sie einen Patientenanwalt zu Rate ziehen. In besonders schweren Fällen kann es sogar zu einer Freiheitsstrafe kommen. Wenn es um ihren freien Willen bezüglich der Reaktion auf mögliche Gesundheitsumstände geht, hilt eine Patientenverfügung, diesen auch durchzusetzen, wenn sie selbst nicht mehr in der Lage sind sich in dem Moment zu artikulieren. red