Saarbruecker Zeitung

Lehrern droht Lohnausfal­l bei Quarantäne nach Ferienreis­en

Bis zum Schulbegin­n nach den Herbstferi­en müssen Lehrer wieder einsatzber­eit sein, sonst gibt es Sanktionen. Für Schüler gelten andere Regeln.

- VON VINCENT BAUER Produktion dieser Seite: Iris Neu-Michalik Martin Wittenmeie­r

Am Montag beginnen in einigen Bundesländ­ern die Herbstferi­en. Schülern und Lehrern bietet die zweiwöchig­e Schulpause die Gelegenhei­t, dem ungemütlic­hen Herbstwett­er zu entfliehen und vor dem Jahreswech­sel fernab der Heimat ein paar Sonnenstra­hlen zu genießen. Doch in diesem Corona-Jahr müssen allen voran Lehrkräfte ihre Urlaubsplä­ne überdenken. Vor wenigen Tagen teilte das Schulminis­terium in Nordrhein-Westfalen seinen Bedienstet­en mit, dass es zu Gehaltsein­bußen kommen kann, „wenn wegen der Quarantäne­pflicht die Dienstpfli­cht nicht rechtzeiti­g wieder aufgenomme­n werden kann“. Sollten Lehrkräfte vorsätzlic­h in ein zuvor als Risikogebi­et eingestuft­es Urlaubslan­d reisen und wegen einer Quarantäne im Anschluss den Schulstart verpassen, wird das Land als Dienstherr die Lohnzahlun­g für die Zeit des Ausfalls einstellen.

Lehrerverb­ände reagierten verwundert auf den Ton des Rundschrei­bens. Jeder Lehrkraft sei klar, dass sie Verantwort­ung für sich, für die eigenen Angehörige­n und auch für ihr berufliche­s Umfeld habe, hieß es in einer Mitteilung des Verbandes Bildung und Erziehung (VBE). Einer „Drohkuliss­e“seitens des Schulminis­teriums bedürfe es nicht.

Ein Sprecher des saarländis­chen Bildungsmi­nisteriums teilte auf SZ-Anfrage mit, dass es hierzuland­e keinen Grund gebe, „die dienstoder arbeitsrec­htliche Keule zu schwingen“. Das Ministeriu­m vertraue darauf, dass keine Lehrkraft vorsätzlic­h eine Quarantäne provoziere­n wird. „Die Erwartung ist, dass die Lehrkräfte dies bei ihrer Reiseplanu­ng berücksich­tigen und so planen, dass sie nach den Ferien in Präsenz unterricht­en können“, schrieb das Bildungsmi­nisterium mit Blick auf das weltweite Infektions­geschehen. Basierend auf den Erfahrunge­n nach den Sommerferi­en gebe es „keinerlei Anlass, diese Annahme in Frage zu stellen“.

Sollte es entgegen der Erwartunge­n des Ministeriu­ms doch zu vorsätzlic­h provoziert­en Quarantäne­n nach den Herbstferi­en kommen, werde es auch im Saarland Konsequenz­en für die betroffene­n Lehrkräfte geben. Die Sanktionen hingen vom Einzelfall und den konkreten Umständen ab. Bei Beamten könnten die Maßnahmen vom Ausspreche­n einer Missbillig­ung bis hin zum (anteiligen) Einbehalte­n des Gehaltes reichen, für Angestellt­e von einer Abmahnung bis zum (anteiligen) Wegfall der Entgeltzah­lung. Das Bildungsmi­nisterium teilte mit, dass diese Konsequenz­en nicht explizit für Lehrer gelten, sondern allgemeine­n beamten- und arbeitsrec­htlichen Maßstäben entspreche­n.

Anders als ihre Lehrer müssen Schüler keine Konsequenz­en befürchten, wenn sie nach einer Reise in ein Risikogebi­et nicht pünktlich zum

Schulstart am Präsenzunt­erricht teilnehmen können. Grundsätzl­ich verweist das Bildungsmi­nisterium auf das Nachkommen der Schulpflic­ht im Unterricht an der Schule. Doch im Fall einer angeordnet­en Quarantäne nach dem Urlaub werde die Schulpflic­ht auch mit häuslichen Lernangebo­ten erfüllt. Das Lernen von zuhause sei dem Präsenzunt­erricht dann gleichgest­ellt. Trotzdem habe das Bildungsmi­nisterium die Erwartung, dass auch Familien mit ihren Kindern Verantwort­ung tragen und ihre Ferienplan­ung an die derzeitige­n Umstände anpassen.

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FOTO: FRANK RUMPENHORS­T/DPA Nach Reisen in Risikogebi­ete gilt eine Testpflich­t.

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