Saar-Rechnungshof wird als Korrektiv immer wichtiger
Der Rechnungshof bringt nicht nur Geldverschwendung und Schildbürger-Streiche ans Licht, sondern ist im Saarland zunehmend auch ein wichtiges politisches Korrektiv, auch wenn seine führenden Beamten das vielleicht selber gar nicht so sehen. Es sind die politischen Umstände, die das Amt am Saarbrücker Staden ungefragt in diese Rolle hineindrängen.
Um ein Beispiel zu nennen: Seit 2015 ist es im Landtag kaum möglich, die finanziellen Belastungen durch die Flüchtlingsaufnahme sachlich zur Sprache zu bringen. Während Bremen Transparenz schafft, ist das im Saarland angeblich nicht möglich. Es ist bis heute vermintes Terrain: Die einen meiden das Thema aus Angst, den Falschen in die Hände zu spielen. Für die anderen sind die Kosten ein gefundenes Fressen, um ihre Ressentiments gegen Migranten auszuleben. Es war der Rechnungshof, der zeigte, dass man die Flüchtlingskosten auch sachlich, ohne Populismus und ohne Schaum vor dem Mund für eine Belastung des Landeshaushaltes halten kann.
In der Corona-Krise spielt der Rechnungshof erneut eine wichtige Rolle, in die er sich wieder nicht hineingedrängt hat. Im saarländischen Landtag muss sich die große Koalition für die massive Verschuldung kaum rechtfertigen. Die Linke als größte Oppositionsfraktion will eher noch mehr Schulden machen als die Koalitionsfraktionen. Selbst wenn sie die Neuverschuldung kritisch sähe und zusätzliche Ausgaben hinterfragte, fehlten ihr die nötigen personellen Kapazitäten, um zu kontrollieren, ob sich das Land an die Finanz-Regeln des Grundgesetzes, der Landeshaushaltsordnung und des Sanierungshilfegesetzes hält.
Von der Mini-AfD-Fraktion ganz zu schweigen.
Viele Ausgaben, die das Land jetzt ausnahmsweise über Kredite finanzieren will, sind gut begründet, aber der nötige Bezug zur Corona-Pandemie erschließt sich nicht immer auf Anhieb. Der Verdacht, dass die Landesregierung die Gunst der Stunde nutzt und unter dem Deckmantel der Corona-Krise kreditfinanzierte Ausgaben beschließt, die mit der Pandemie nichts zu tun haben, ist jedenfalls nicht völlig absurd. Ob das – wie der Bund der Steuerzahler meint – ein verfassungswidriger Missbrauch der Schuldenbremse ist, politische Schlitzohrigkeit oder nur eine großzügige, aber rechtlich akzeptable Auslegung der Regeln – das weiß bislang niemand.
Wer also kontrolliert das Finanzgebaren der übermächtigen Landtagsmehrheit? Eine Verfassungsklage gegen die Schulden-Haushalte 2020 bis 2022 wird es nicht geben. Selbst wenn die Opposition klagen wollte, könnte sie es nicht, weil sie nicht genügend Mandate hat. Der Verfassungsgerichtshof fällt als Kontrollinstanz also aus.
Zur Demokratie gehört, dass sich die Regierenden Kritik stellen und ihr Handeln rechtfertigen müssen – wenn schon die Opposition im Landtag nicht die nötige Schlagkraft hat und das Verfassungsgericht außen vor bleibt, kommt es umso mehr auf den Rechnungshof an.