Bangen um Jobs bei Zweibrücker Kranbauer
Tadano Demag hat wegen drohender Zahlungsunfähigkeit ein Schutzschirmverfahren beantragt. Was bedeutet das für die 1600 Mitarbeiter?
(jam/mzt/dpa) Der Kranbauer Tadano Demag in Zweibrücken steckt tief in der Krise und hat deshalb ein sogenanntes Schutzschirmverfahren beantragt. Dies ist eine Variante des Insolvenzverfahrens in Eigenverwaltung, bei dem die Geschäftsführung weiter das Unternehmen managt. Die Voraussetzungen dafür: Dem Unternehmen muss Zahlungsunfähigkeit drohen, aber es darf noch nicht zahlungsunfähig sein. Außerdem darf eine Sanierung nicht offensichtlich aussichtlos sein. Entsprechend sagte eine Unternehmenssprecherin: „Wir sind noch nicht insolvent und möchten es auch nicht werden.“Für die Gewerkschaft kam die Ankündigung überraschend. „Das ist ein Hammer“, sagte Ralf Reinstädtler, erster Bevollmächtigter der IG Metall Homburg-Saarpfalz.
Tadano begründet den Antrag auf Eröffnung des Schutzschirmverfahrens mit „seit geraumer Zeit“schrumpfenden Märkten und „zunehmendem Wettbewerbsdruck“– verschärft durch die Corona-Krise. „Trotz Kurzarbeit und weiterer in den vergangenen Monaten getroffener Maßnahmen“habe man die Einbrüche nicht ausreichend abfedern können, heißt es in einer Mitteilung des Unternehmens. Betroffen sind in Zweibrücken nach Firmenangaben knapp 1600 Mitarbeiter. Auch für das Schwesterunternehmen Tadano Faun mit Sitz im fränkischen Lauf an der Pegnitz ist ein entsprechender Antrag gestellt worden. In Lauf an der Pegnitz arbeiten rund 700 Menschen für Tadano. Die Zukunft der Arbeitsplätze ist ungewiss.
Zunächst läuft der Betrieb wie bisher weiter. Die Gehälter der Zweibrücker Mitarbeiter übernimmt vorerst die Arbeitsagentur. In den nächsten drei Monaten werde ein Sanierungsplan erarbeitet, um das Unternehmen neu auszurichten, so die Mitteilung Tadanos.
Die japanische Tadano-Gruppe hatte das Zweibrücker Traditionsunternehmen vergangenes Jahr für rund 190 Millionen Euro vom amerikanischen Terex-Konzern gekauft. Damals hieß es, alle Arbeitsverträge, Betriebsvereinbarungen und Tarifverträge gingen eins zu eins an den neuen Eigentümer Tadano über. Dies gelte insbesondere auch für den noch bis Ende 2021 laufenden „Zukunftsicherungs-Tarifvertrag“, der betriebsbedingte Kündigungen ausschließt.
Doch der Schutz wirkt nicht mehr lange – nur noch bis zur Eröffnung des Schutzschirmverfahren. Das sind im Normalfall höchstens drei Monate. Zwar „gelten im Zeitraum der vorläufigen Eigenverwaltung zunächst mal alle Verträge, auch Tarifverträge, unverändert fort“, sagte der Saarbrücker Insolvenzanwalt Jochen Eisenbeis. Doch nach Eröffnung der Schutzschirmverfahrens „kann der Eigenverwalter ohne Rücksicht auf ein vereinbartes Kündigungsverbot Arbeitnehmer kündigen“, erläuterte er die Rechtslage. Die Kündigungsfrist betrage dann maximal drei Monate. Die IG Metall drängt auf ein Festhalten an der Vereinbarung. „Ich erwarte, dass man sich auch schweren Situationen an solche Vereinbarungen
hält“, sagte Ralf Reinstädtler.
Die Belegschaft des Kranbauers hatte schon schwierige Zeiten durchmachen müssen, zuletzt als der frühere Eigner Terex Ende 2016 den Abbau von 500 Stellen ankündigte. Diese Pläne wurden schließlich nicht umgesetzt. Mitte 2017 wurde die Arbeitsplatz-Garantie vereinbart.
In dem Schutzschirmverfahren wurde Arndt Geiwitz von der Neu-Ulmer Kanzlei SGP Schneider Geiwitz & Partner zum Sachwalter und damit Aufseher bestellt. Er ist bekannt aus den Verfahren von Galeria Kaufhof Karstadt und der früheren Drogeriekette Schlecker.