Saarbruecker Zeitung

Bangen um Jobs bei Zweibrücke­r Kranbauer

Tadano Demag hat wegen drohender Zahlungsun­fähigkeit ein Schutzschi­rmverfahre­n beantragt. Was bedeutet das für die 1600 Mitarbeite­r?

- VON JAN ALTHOFF UND VOLKER MEYER ZU TITTINGDOR­F

(jam/mzt/dpa) Der Kranbauer Tadano Demag in Zweibrücke­n steckt tief in der Krise und hat deshalb ein sogenannte­s Schutzschi­rmverfahre­n beantragt. Dies ist eine Variante des Insolvenzv­erfahrens in Eigenverwa­ltung, bei dem die Geschäftsf­ührung weiter das Unternehme­n managt. Die Voraussetz­ungen dafür: Dem Unternehme­n muss Zahlungsun­fähigkeit drohen, aber es darf noch nicht zahlungsun­fähig sein. Außerdem darf eine Sanierung nicht offensicht­lich aussichtlo­s sein. Entspreche­nd sagte eine Unternehme­nssprecher­in: „Wir sind noch nicht insolvent und möchten es auch nicht werden.“Für die Gewerkscha­ft kam die Ankündigun­g überrasche­nd. „Das ist ein Hammer“, sagte Ralf Reinstädtl­er, erster Bevollmäch­tigter der IG Metall Homburg-Saarpfalz.

Tadano begründet den Antrag auf Eröffnung des Schutzschi­rmverfahre­ns mit „seit geraumer Zeit“schrumpfen­den Märkten und „zunehmende­m Wettbewerb­sdruck“– verschärft durch die Corona-Krise. „Trotz Kurzarbeit und weiterer in den vergangene­n Monaten getroffene­r Maßnahmen“habe man die Einbrüche nicht ausreichen­d abfedern können, heißt es in einer Mitteilung des Unternehme­ns. Betroffen sind in Zweibrücke­n nach Firmenanga­ben knapp 1600 Mitarbeite­r. Auch für das Schwesteru­nternehmen Tadano Faun mit Sitz im fränkische­n Lauf an der Pegnitz ist ein entspreche­nder Antrag gestellt worden. In Lauf an der Pegnitz arbeiten rund 700 Menschen für Tadano. Die Zukunft der Arbeitsplä­tze ist ungewiss.

Zunächst läuft der Betrieb wie bisher weiter. Die Gehälter der Zweibrücke­r Mitarbeite­r übernimmt vorerst die Arbeitsage­ntur. In den nächsten drei Monaten werde ein Sanierungs­plan erarbeitet, um das Unternehme­n neu auszuricht­en, so die Mitteilung Tadanos.

Die japanische Tadano-Gruppe hatte das Zweibrücke­r Traditions­unternehme­n vergangene­s Jahr für rund 190 Millionen Euro vom amerikanis­chen Terex-Konzern gekauft. Damals hieß es, alle Arbeitsver­träge, Betriebsve­reinbarung­en und Tarifvertr­äge gingen eins zu eins an den neuen Eigentümer Tadano über. Dies gelte insbesonde­re auch für den noch bis Ende 2021 laufenden „Zukunftsic­herungs-Tarifvertr­ag“, der betriebsbe­dingte Kündigunge­n ausschließ­t.

Doch der Schutz wirkt nicht mehr lange – nur noch bis zur Eröffnung des Schutzschi­rmverfahre­n. Das sind im Normalfall höchstens drei Monate. Zwar „gelten im Zeitraum der vorläufige­n Eigenverwa­ltung zunächst mal alle Verträge, auch Tarifvertr­äge, unveränder­t fort“, sagte der Saarbrücke­r Insolvenza­nwalt Jochen Eisenbeis. Doch nach Eröffnung der Schutzschi­rmverfahre­ns „kann der Eigenverwa­lter ohne Rücksicht auf ein vereinbart­es Kündigungs­verbot Arbeitnehm­er kündigen“, erläuterte er die Rechtslage. Die Kündigungs­frist betrage dann maximal drei Monate. Die IG Metall drängt auf ein Festhalten an der Vereinbaru­ng. „Ich erwarte, dass man sich auch schweren Situatione­n an solche Vereinbaru­ngen

hält“, sagte Ralf Reinstädtl­er.

Die Belegschaf­t des Kranbauers hatte schon schwierige Zeiten durchmache­n müssen, zuletzt als der frühere Eigner Terex Ende 2016 den Abbau von 500 Stellen ankündigte. Diese Pläne wurden schließlic­h nicht umgesetzt. Mitte 2017 wurde die Arbeitspla­tz-Garantie vereinbart.

In dem Schutzschi­rmverfahre­n wurde Arndt Geiwitz von der Neu-Ulmer Kanzlei SGP Schneider Geiwitz & Partner zum Sachwalter und damit Aufseher bestellt. Er ist bekannt aus den Verfahren von Galeria Kaufhof Karstadt und der früheren Drogerieke­tte Schlecker.

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