Saarbruecker Zeitung

So wechseln Kunden ihren Stromanbie­ter richtig

Wenn die Strompreis­e steigen, haben Verbrauche­r ein Sonderkünd­igungsrech­t und können zu einem anderen Anbieter wechseln.

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(dpa) Steigt der Strompreis, lohnt sich der Wechsel des Anbieters meist finanziell. Der Anbieter muss seine Kunden mindestens sechs Wochen vor der geplanten Preiserhöh­ung darüber informiere­n und auf ein Sonderkünd­igungsrech­t hinweisen. Unterlässt er dies, ist die Preiserhöh­ung unwirksam. Seit August

gibt es bei dieser Regel jedoch eine Ausnahme und zwar, wenn der Stromanbie­ter die Anpassung der Mehrwertst­euer unveränder­t an den Kunden weitergibt. Darauf weist die Bundesnetz­agentur hin.

Möchte man als Verbrauche­r seinen Stromanbie­ter wechseln, ohne dass eine Preiserhöh­ung vorliegt, sollte man die Vertragsda­uer des aktuellen Vertrags überprüfen. Denn in der Regel ist erst bei Vertragsab­lauf eine Kündigung möglich – natürlich unter Beachtung der Kündigungs­fristen. Ist man als Kunde noch in der Strom-Grundverso­rgung, ist ein Wechsel hingegen immer möglich.

Wer sich für einen Wechsel entschiede­n hat, sollte als Erstes einen neuen Stromanbie­ter über Vergleichs­portale im Internet suchen. Dazu sollte man möglichst seine letzte Stromrechn­ung bereithalt­en. Denn dort ist der Energiever­brauch vermerkt und den braucht man, um Strompreis­e richtig vergleiche­n zu können. Beim neuen Vertrag sollten Kunden auf eine Preisgaran­tie und eine kurze Vertragsla­ufzeit achten. Die Verbrauche­rzentrale Nordrhein-Westfalen rät zu einer Laufzeit von maximal zwölf Monaten. Außerdem sollte die Kündigungs­frist maximal sechs Wochen betragen. Mit der Kündigung des bisherigen Stromvertr­ags können Kunden in der Regel den neuen Dienstleis­ter beauftrage­n. Die Verbrauche­rschützer raten aber bei kurzfristi­gen Kündigunge­n dazu, diese selbst in die Hand zu nehmen, um das Risiko einer ungewollte­n Vertragsve­rlängerung zu vermeiden. Dies gelte auch für eine Sonderkünd­igung.

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