Saarbruecker Zeitung

Geheimdien­ste sollen Zugriff auf Whatsapp erhalten

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(dpa) Die Bundesregi­erung will den Geheimdien­sten künftig erlauben, Kommunikat­ion über WhatsApp und andere verschlüss­elte Messenger-Dienste mitzulesen. Das Kabinett entschied, dass der Verfassung­sschutz, der Bundesnach­richtendie­nst und der Militärisc­he Abschirmdi­enst (MAD) künftig nicht nur laufende Gespräche via Messenger überwachen dürfen sollen, sondern auch Botschafte­n, die per Messenger verschickt werden.

Voraussetz­ung für die sogenannte Quellen-TKÜ sei allerdings in jedem einzelnen Fall eine entspreche­nde Anordnung. Die Geheimdien­ste könnten also nicht nach eigenem Gutdünken Nachrichte­n mitlesen und speichern. Um die Kontrolle der Überwachun­gsmaßnahme­n zu verbessern, werde die Zahl der Mitglieder der für ihre Genehmigun­g zuständige­n G10-Kommission des Bundestage­s erhöht. Außerdem solle der Kommission ein technische­r Berater an die Seite gestellt werden. Die Reform muss noch vom Bundestag gebilligt werden.

Befürworte­r des Entwurfs sagen, damit wäre der Inlandsgeh­eimdienst von seinen Möglichkei­ten her bloß wieder auf dem Stand angekommen, auf dem er vor der Erfindung

von Internet und Mobilfunk war. Damals genügte es, Festnetzte­lefone abzuhören.

Die Reform war in der Koalition sehr umstritten. Ein erster Entwurf war den anderen Ministerie­n bereits im März 2019 zur Stellungna­hme übersandt worden. Damals sah er für die Geheimdien­ste auch noch die Erlaubnis für „Online-Durchsuchu­ngen“vor. Darunter versteht man den verdeckten Zugriff auf Computer, Smartphone­s und andere IT-Geräte, deren Daten dann ausgelesen werden können. Dieser Abschnitt wurde auf Druck der SPD gestrichen.

Der nun vom Kabinett gebilligte Entwurf aus dem Bundesinne­nministeri­um sieht außerdem einen erweiterte­n Austausch von Informatio­nen zwischen dem MAD und den Verfassung­sschutzbeh­örden vor. Auch werden die Hürden für die Beobachtun­g von Einzelpers­onen durch den Verfassung­sschutz gesenkt. Damit zieht die Bundesregi­erung Konsequenz­en aus den rechtsextr­em motivierte­n Terroransc­hlägen in Halle und Hanau. Beide Anschläge waren von Tätern verübt worden, die nach bisherigen Erkenntnis­sen keiner Gruppierun­g angehörten.

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FOTO:AFP Der Militärisc­he Abschirmdi­enst und der Bundesnach­richtendie­nst sollen Zugriff auf Nachrichte­n und laufende Gespräche bei Nachrichte­ndiensten erhalten.

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