Das gilt bei Krankmeldung per Telefon
Bis Ende des Jahres können Arbeitnehmer telefonisch beim Arzt eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung erhalten.
(dpa) Wer Symptome wie Husten, Halskratzen und Schnupfen hat, muss für eine Krankschreibung nicht mehr unbedingt persönlich in der Arztpraxis erscheinen. Vorerst bis 31. Dezember können sich Arbeitnehmer mit leichten Atemwegserkrankungen wieder telefonisch krankschreiben lassen.
Diese Regelung hatte es bereits im Frühjahr für einige Zeit gegeben. Durch sie sollen in der sich aktuell zuspitzenden Corona-Situation volle Wartezimmer und ein erhöhtes Ansteckungsrisiko vermieden werden.
Für wen gilt die Ausnahmeregel?
Sie gilt, zum Beispiel für Personen mit Erkältungen oder grippalen Infekten, aber nicht für Patienten mit schwerer Symptomatik. Schwerere Fälle, bei denen Covid-19 ausgeschlossen werden muss, sollten mit dem Arzt per Telefon das weitere Vorgehen besprechen oder gezielt zu solchen Akutanlaufstellen gehen, wo sie getestet werden, teilt der Gemeinsame Bundesausschuss von Ärzten, Krankenkassen und Kliniken zu der neuen Sonderregelung der Arbeitsunfähigkeitsrichtlinie mit.
Wie lange gilt die Krankschreibung? Bis zu sieben Kalendertage. Die Krankschreibung kann einmalig telefonisch für bis zu weitere sieben Kalendertage verlängert werden.
Gilt das auch, wenn ein Kind krank ist und ich nicht arbeiten kann?
Diese Regelungen gelten auch für die ärztlichen Bescheinigungen zum Bezug von Krankengeld, für den Fall, dass das Kind betroffen ist, erklärt der Spitzenverband der gesetzlichen Krankenkassen (GKV ).
Wie kommt die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung zum Patienten?
In der Regel kommt sie per Post. Das gilt sowohl für Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen als auch für Bescheinigungen zum Bezug von Krankengeld bei erkrankten Kindern.
So steht es in der Ausführungsvereinbarung zwischen GKV-Spitzenverband und Kassenärztlicher Bundesvereinigung.
Müssen Patienten der Arztpraxis bereits bekannt sein?
Anders als bei einer Krankschreibung per Video, die von der Corona-Situation unabhängig immer möglich ist, muss der Arbeitnehmer bei der Krankschreibung per Telefon nicht schon in der Praxis bekannt sein, wie der Gemeinsame Bundesausschuss auf Nachfrage mitteilt.
Allerdings haben Patienten auch keinen Anspruch auf die Telefon-Krankschreibung: Es liegt im Ermessen des Arztes, ob er den Patienten doch noch für eine persönliche Untersuchung in die Praxis bestellt.