Wesentliche Punkte der Tarifeinigung
(dpa) Arbeitgeber und Gewerkschaften des öffentlichen Dienstes von Bund und Kommunen haben sich auf höhere Einkommen für die rund 2,3 Millionen Beschäftigten verständigt. Hier die wesentlichen Bestandteile der Tarifeinigung nach Angaben der Gewerkschaften:
Die Löhne und Gehälter steigen zum 1. April 2021 um 1,4 Prozent, mindestens aber um 50 Euro. Bei den Auszubildenden sind es 25 Euro.
Zum 1. April 2022 ist eine weitere Steigerung um 1,8 Prozent vorgesehen. Für Azubis sind es demnach 25 Euro mehr.
Die Laufzeit beträgt 28 Monate. Die Jahressonderzahlung wie Weihnachts- oder Urlaubsgeld steigt für die unteren acht Einkommensgruppen um fünf Prozent.
Zudem gibt es eine einmalige Corona-Sonderzahlung: für die unteren acht Einkommensgruppen von 600 Euro, für die mittleren (E 9-12) 400 Euro und für die oberen Einkommensgruppen (E 13-15) 300 Euro.
Pflegekräfte sollen ab März 2021 zusätzlich eine Pflegezulage von 70 Euro bekommen, die ein Jahr später auf 120 Euro erhöht wird. Die Zulage in der Intensivmedizin wird mehr als verdoppelt auf 100 Euro monatlich, die Wechselschichtzulage steigt von 105 auf 155 Euro monatlich.
Ärzte in den Gesundheitsämtern erhalten ab März 2021 eine Zulage von 300 Euro monatlich.
Die Arbeitszeit Ost soll auf das West-Niveau in zwei Schritten von 40 Stunden auf 39,5 zum Januar 2022 und auf 39 Stunden zum Januar 2023 gesenkt werden. Verdi macht für die Pflege folgende Beispielrechnung auf: Eine Pflegefachkraft im Krankenhaus mit Entgeltgruppe 7 (Berufserfahrung Stufe 6) mit derzeit rund 3539,56 Euro Monatseinkommen erhält einschließlich der vereinbarten Zulagen künftig nach allen Anhebungen bis zu 300 Euro mehr. In den unteren Einkommensgruppen würde der Gewerkschaft zufolge etwa ein Beschäftigter der Müllabfuhr in der Entgeltgruppe 3 (Stufe 6) mit einem Monatseinkommen von 2822,87 Euro am Ende 101,71 Euro mehr erhalten.