Neue Runde im Kampf ums Homeoffice
Arbeitsminister Heil will das Recht auf Heimarbeit gesetzlich verankern. In der Union stößt er damit auf taube Ohren.
Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) fordert das Recht auf Homeoffice und mobiles Arbeiten. CDU und CSU wollen das nicht. Am Dienstag legte eine Arbeitsgruppe der Union einen Gegenentwurf zu Heils Plänen vor. Damit geht der Koalitionsstreit in eine neue Runde.
Durch die Corona-Krise wurde die Sache politisch brisant. Nach einer aktuellen Untersuchung des Bundesarbeitsministeriums haben im Juli und August gut 14,6 Millionen der angestellten Arbeitnehmer von zu Hause aus gearbeitet. Das waren 36 Prozent aller Beschäftigten. Im gleichen Vorjahreszeitraum lag der Anteil nur bei 24 Prozent. Unter diesen Vorzeichen hatte Heil kürzlich einen Gesetzentwurf präsentiert, der „dort, wo es möglich ist“, einen Rechtsanspruch auf jährlich mindestens 24 Tage mobiles Arbeiten vorsieht. Doch beim Koalitionspartner beißt er damit bis heute auf Granit.
„Der Arbeitsminister tut so, als müsste man etwas regeln, damit es in Fluss kommt“, kritisierte der Vorsitzende des Arbeitskreises „Zukunft der Arbeit“in der Unionsfraktion, Thomas Heilmann, gestern in Berlin. Dabei seien Millionen Menschen bereits im Homeoffice. Ein Rechtsanspruch helfe niemandem und schaffe nur zusätzlich Bürokratie, so Heilmann. Stattdessen müssten die Rahmenbedingungen für mobiles Arbeiten verbessert werden, sagte der CDU-Politiker.
Nach dem Alternativ-Vorschlag der Unions-Arbeitsgruppe sollen dazu vor allem der Arbeits- und Versicherungsschutz sowie das Steuerrecht teilweise neu geregelt werden. „Obwohl mobile Arbeit bei immer mehr Tätigkeiten möglich ist, verhindern Unsicherheit über rechtliche Fragen und wirtschaftliche Folgen bei Arbeitnehmern wie Arbeitgebern eine noch schnellere Verbreitung“, heißt es in dem Papier.
Konkret wird darin vorgeschlagen, dass der Arbeitgeber eine App zur Verfügung stellt, anhand derer der Beschäftigte den Heim-Arbeitsplatz auf unfallverhütende und belastungsmindernde Eigenschaften hin überprüfen kann. Dadurch sollen Besuche von Arbeitgebern in den Wohnungen der Beschäftigten überflüssig werden. Zudem sollen Arbeitnehmer, die außerhalb des Unternehmens tätig sind, vom gleichen Unfallversicherungsschutz profitieren wie bei einer Tätigkeit im Betrieb. Bei diesem Punkt gebe es noch die größten Schnittmengen zu Heils Gesetzentwurf, erklärte Heilmann. Obendrein wird angestrebt, dass Arbeitgeber ihrem mobil arbeitenden Personal die Kosten etwa für Breitbandanschlüsse oder Schreibtischstühle steuerfrei ersetzen dürfen, auch wenn sie privat mitgenutzt werden.
Wegen der insgesamt „großen konzeptionellen Unterschiede“zur SPD dämpfte Heilmann jedoch die Erwartung
auf eine Einigung noch in dieser Wahlperiode, also bis zum Herbst 2021. Dies sei „eher“etwas für die nächsten Koalitionsverhandlungen. Zugleich räumte er ein, dass auch das Papier der Arbeitsgruppe noch nicht endgültig in der Unionsfraktion abgestimmt sei.
Die aktuelle Koalitionsvereinbarung von Union und SPD enthält nur ein eher allgemeines Bekenntnis zu Neuregelung der außerbetrieblichen Beschäftigung. Dort heißt es: „Wir wollen mobile Arbeit fördern und erleichtern. Dazu werden wir einen rechtlichen Rahmen schaffen.“Von einem Rechtsanspruch ist nicht die Rede. Angeregt wird aber ein „Auskunftsanspruch“der Arbeitnehmer gegenüber dem Arbeitgeber über die Gründe für eine ablehnende Entscheidung beim Homeoffice. Im Papier der Unionsarbeitsgruppe findet das keine Erwähnung.