U-Ausschuss: Linke fordert erneut Kollings Rücktritt
(kip) Im Untersuchungsausschuss zum mutmaßlichen Missbrauchsskandal an der Kinderpsychiatrie der Homburger Universitätsklinik (UKS) hat gestern der Sonderermittler der Staatskanzlei, Harald Schnur, drei Stunden lang ausgesagt. Die Vorfälle in der Klinik fanden vermutlich zwischen 2010 und 2014 statt. Ein 2016 verstorbener Arzt soll Jungen bei Untersuchungen missbraucht haben. Nach seinem Tod hatte die Staatsanwaltschaft das Verfahren gegen ihn eingestellt. Erst im Sommer 2019 wurden Eltern informiert, dass ihre Kinder eventuell betroffen seien. Die Staatskanzlei will auch erst 2019 von dem Fall erfahren haben. Der Kripobeamte Schnur ist seit Bekanntwerden des Skandals vom Innenministerium in die Staatskanzlei abgeordnet, um die Vorgänge aufzuklären.
Die Obfrau der CDU-Fraktion im Untersuchungsausschuss, Jutta Schmitt-Lang, fand seine Aussagen wichtig, da „mal wieder sehr klar wurde, wie viele Hinweise der Klinikleitung schon bekannt waren“. Die
Klinikleitung hingegen behauptete, dass sie davon ausging, dass die 2014 neben der Staatsanwaltschaft eingeschaltete Ärztekammer Staatssekretär Stephan Kolling (CDU) und den damaligen Chef der Staatskanzlei und UKS-Aufsichtsratsvorsitzenden Jürgen Lennartz (CDU) über die Ermittlungen gegen den Assistenzarzt in Kenntnis gesetzt habe. Kolling wie Lennartz hatten im U-Ausschuss bestritten, informiert worden zu sein.
U-Ausschussmitglied Dennis Lander von den Linken erklärte, dass der
Sonderermittler ausgesagt habe, dass die Zeugen, die 2014 erklärten, Kolling sei informiert gewesen, „glaubwürdig seien“. Deswegen müsste er„jetzt ganz klar sagen: Der Kolling muss zurücktreten“. Jürgen Renner, U-Ausschussmitglied der SPD, hat den Sonderermittler so verstanden, dass bereits 2011 erste Hinweise an die Klinikleitung gingen, diese aber nicht mit einer Anzeige reagierte. „Die wäre aber angebracht gewesen“, so Renner. Sie kam aber erst im Dezember 2014. Wie Lander sieht Renner Klärungsbedarf.
Hat die Klinikleitung sich 2014 falsch verhalten, waren Kolling und Lennarzt von dem Fall informiert? Renner: „Das Problem der verschiedenen Aussagen von Kolling und Klinikleitung fällt an die Rechtsaufsicht zurück“, also an die Staatskanzlei. „Die muss diesen Widerspruch auflösen“, fordert Renner. Wenn der UKS-Vorstand seiner Informationspflicht nicht nachgekommen sei, müsse es dort „Konsequenzen geben“. Wenn er seiner Pflicht nachgekommen sei, „ist der Kolling dran“, so Renner.