Gross bittet die Stadträte zum Faktencheck
Eine Woche vor dem 5. November, dem Tag, an dem Martin Welker, Chef der städtischen Gesellschaft GIU, vom Stadtrat als Wunschkandidat von Oberbürgermeister Uwe Conradt zum Baudezernenten der Landeshauptstadt gewählt werden soll, meldet sich Philipp Gross, Gesellschafter und Geschäftsführer der St. Ingberter Baufirma Gross, erneut zu Wort. Der Unternehmer und IHK-Vizepräsident betont in einem offenen Brief, der an alle Stadtratsmitglieder adressiert ist, nicht nur für die Stadt, sondern auch für seinen Betrieb sei der Umbau des Saarbrücker Ludwigsparkstadions ein „Prestigeprojekt“.
Nachdem Projektleiter und GIUChef
Martin Welker gegen Gross „Vorwürfe der Falschabrechnung, der Korruption sowie der Schlechtleistung“erhoben habe, lädt Gross zu einem „öffentlichen Faktencheck“. Gross: „Hierbei geht es darum, falsche und diskreditierende Kernaussagen von Herrn Welker schlicht durch die Präsentation von Fakten als unwahr zu entlarven“. In diesem Zusammenhang wird auf die Internetseite „ludwigspark.gross-bau.de“verwiesen. Dort seien Dokumente
einsehbar. Gross wirft Welker vor, „nachweisbar falsche“Behauptungen in einer polizeilichen Vernehmung Anfang September erhoben zu haben. Dabei ging es unter anderem um die angebliche Entsorgung von Erdmassen und um die angebliche Abrechnung von nicht erbrachten Leistungen. Diese Vorgänge habe Welker „frei erfunden“. Dies gelte auch für den Vorwurf des vermeintlichen Verstoßes gegen das Tariftreuegesetz. Der Unternehmer stellt ausdrücklich fest, aus den Dokumenten zu den Aufträgen und Abrechnungen ergebe sich, dass „nur erbrachte Leistungen abgerechnet worden sind, und dass zu keinem Zeitpunkt Leistungen jenseits der Beauftragung abgerechnet wurden“.
Gross widerspricht zudem den von der Stadt Saarbrücken in einer Pressemitteilung
zu einer GIU-Aufsichtsratssitzung veröffentlichten Angaben. Darin hieß es, der städtischen GIU sei durch einen Beschluss des Oberlandesgerichtes, mit dem eine sogenannte Doppelrolle Welkers gerügt wurde, kein Schaden entstanden, noch drohe ein solcher. Dies sei „sachlich falsch“, schreibt Gross, der rechtliche Schritte gegen Welker ankündigte.
Die GIU habe alleine an Verfahrenskosten rund 38 000 Euro an Gross und die Bietergemeinschaft erstatten müssen. Und es würden Schadensersatzansprüche wegen sogenannter Kalkulationskosten in Höhe von 61 541 Euro erhoben. Gross kommt zu dem Fazit: „Herr Welker hat die Tatsachen stark verfälscht, bzw. frei erfunden.“ludwigspark.gross-bau.de