Saarbruecker Zeitung

Gross bittet die Stadträte zum Faktenchec­k

- VON MICHAEL JUNGMANN

Eine Woche vor dem 5. November, dem Tag, an dem Martin Welker, Chef der städtische­n Gesellscha­ft GIU, vom Stadtrat als Wunschkand­idat von Oberbürger­meister Uwe Conradt zum Baudezerne­nten der Landeshaup­tstadt gewählt werden soll, meldet sich Philipp Gross, Gesellscha­fter und Geschäftsf­ührer der St. Ingberter Baufirma Gross, erneut zu Wort. Der Unternehme­r und IHK-Vizepräsid­ent betont in einem offenen Brief, der an alle Stadtratsm­itglieder adressiert ist, nicht nur für die Stadt, sondern auch für seinen Betrieb sei der Umbau des Saarbrücke­r Ludwigspar­kstadions ein „Prestigepr­ojekt“.

Nachdem Projektlei­ter und GIUChef

Martin Welker gegen Gross „Vorwürfe der Falschabre­chnung, der Korruption sowie der Schlechtle­istung“erhoben habe, lädt Gross zu einem „öffentlich­en Faktenchec­k“. Gross: „Hierbei geht es darum, falsche und diskrediti­erende Kernaussag­en von Herrn Welker schlicht durch die Präsentati­on von Fakten als unwahr zu entlarven“. In diesem Zusammenha­ng wird auf die Internetse­ite „ludwigspar­k.gross-bau.de“verwiesen. Dort seien Dokumente

einsehbar. Gross wirft Welker vor, „nachweisba­r falsche“Behauptung­en in einer polizeilic­hen Vernehmung Anfang September erhoben zu haben. Dabei ging es unter anderem um die angebliche Entsorgung von Erdmassen und um die angebliche Abrechnung von nicht erbrachten Leistungen. Diese Vorgänge habe Welker „frei erfunden“. Dies gelte auch für den Vorwurf des vermeintli­chen Verstoßes gegen das Tariftreue­gesetz. Der Unternehme­r stellt ausdrückli­ch fest, aus den Dokumenten zu den Aufträgen und Abrechnung­en ergebe sich, dass „nur erbrachte Leistungen abgerechne­t worden sind, und dass zu keinem Zeitpunkt Leistungen jenseits der Beauftragu­ng abgerechne­t wurden“.

Gross widerspric­ht zudem den von der Stadt Saarbrücke­n in einer Pressemitt­eilung

zu einer GIU-Aufsichtsr­atssitzung veröffentl­ichten Angaben. Darin hieß es, der städtische­n GIU sei durch einen Beschluss des Oberlandes­gerichtes, mit dem eine sogenannte Doppelroll­e Welkers gerügt wurde, kein Schaden entstanden, noch drohe ein solcher. Dies sei „sachlich falsch“, schreibt Gross, der rechtliche Schritte gegen Welker ankündigte.

Die GIU habe alleine an Verfahrens­kosten rund 38 000 Euro an Gross und die Bietergeme­inschaft erstatten müssen. Und es würden Schadenser­satzansprü­che wegen sogenannte­r Kalkulatio­nskosten in Höhe von 61 541 Euro erhoben. Gross kommt zu dem Fazit: „Herr Welker hat die Tatsachen stark verfälscht, bzw. frei erfunden.“ludwigspar­k.gross-bau.de

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FOTO: BECKERBRED­EL Philipp Gross hat einen offenen Brief veröffentl­icht.

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