Saarland will sich an Firmen in Not beteiligen
Die Gründung einer Gesellschaft, mit der das Land sich an Firmen in Not beteiligen kann, rückt näher. Sie müssen einige Bedingungen erfüllen.
Die saarländische Landesregierung will sich an kriselnden Unternehmen beteiligen. Dafür sind zwei Gesellschaften auf den Weg gebracht worden. Laut Wirtschaftsministerin Rehlinger ist das Saarland damit Vorreiter in Deutschland.
Unternehmen ringen um ihre Zukunft, Menschen verlieren ihre Arbeitsplätze oder müssen um sie bangen. Das ist die Schattenseite von dem, was nüchtern-bürokratisch Strukturwandel genannt wird. Das Saarland steckt mittendrin. Besonders betroffen: die Auto-, die Autozulieferund die Stahlindustrie. „Ich will den Strukturwandel in diesem Land nicht demütig ertragen, sondern ich will ihn aktiv gestalten“, gab sich Wirtschaftsministerin Anke Rehlinger (SPD) am Mittwoch kämpferisch. „Wir wollen Unternehmen und Beschäftigte stützen und stabilisieren, den Veränderungen konstruktiv begegnen und die Chancen beim Schopfe ergreifen.“
Dafür hat die Landesregierung zwei neue Gesellschaften auf den Weg gebracht: die Saarland Eigenkapitalgesellschaft (SEK), über die sich das Land an Unternehmen, die in Schieflage geraten sind, beteiligen kann; außerdem eine Gesellschaft für Transformations-Management Saar (GeTS), die bei der Vermittlung von Arbeitskräften mitwirken soll. Beides wurde vor Monaten angekündigt. In der vorigen Woche sei die Beteiligungsgesellschaft vom Ministerrat beschlossen worden, sagte Rehlinger am Mittwoch bei der Vorstellung der beiden Instrumente. Für das Transformations-Management soll der Beschluss am nächsten Dienstag folgen.
Im Nachtragshaushalt des Landes sind 40 Millionen Euro für die Eigenkapitalgesellschaft vorgesehen. Mit dem Geld sollen dann weitere Bankkredite ermöglicht werden, so dass die Gesellschaft mit 200 Millionen Euro agieren könne, so Rehlinger. Sie sieht in dieser Landesgesellschaft „ein schnelles, flexibles Instrument“, um saarländische Betriebe zu stabilisieren und sie dabei zu begleiten, sich zukunftsfähig aufzustellen – mit dem Effekt, Arbeitsplätze zu sichern. Für einen Einstieg des Landes kommen Unternehmen ab einer Größe von zehn Millionen Euro Umsatz oder Bilanzsumme und mit einer Belegschaft von mindestens 50 Beschäftigten infrage.
Dabei „verfolgen wir nicht 1:1 das Modell Lufthansa: dass der Staat Milliarden gibt und sich ansonsten draußen hält. Wir wollen mindestens mit 25,1 Prozent dabei sein, um den Transformationsprozess beeinflussen zu können“, sagte Rehlinger. Ein Anteilseigner hat bei mindestens 25,1 Prozent eine Sperr-Minorität, kann also wesentliche Firmenentscheidungen, die er für falsch hält, blockieren. Das Land wolle sich nicht dauerhaft an einer Firma beteiligen, sondern die Anteile wieder verkaufen, wenn das Unternehmen die Problemlage
überwunden hat.
Mehrere Voraussetzungen müssen laut Rehlinger für den Einstieg erfüllt sein: Ein Gutachten muss bescheinigen, dass das Land nicht anders handelt, als es ein privater Investor tun würde. Bei einem Verkauf der Anteil muss demnach eine Rendite realistisch sein. Ein Einstieg soll auch unabhängig davon möglich sein, wenn die Krise des Unternehmens nur durch die Corona-Pandemie ausgelöst wurde. Eine weitere Bedingung für das Engagement des Landes: Die Mitarbeiter müssen über den Betriebsrat beteiligt werden.
Zur Eigenkapitalgesellschaft soll mit der Gesellschaft für Transformations-Management ein arbeitsmarktpolitisches Instrument hinzukommen. Das Saarland sei damit Vorreiter in Deutschland, sagte Rehlinger. Die Gesellschaft soll mit 500 000 Euro ausgestattet werden und bei der Vermittlung von Arbeitskräften, die in ihrem Unternehmen von Stellenabbau bedroht sind, an andere Firmen mit Personalbedarf helfen. Die Gesellschaft soll ein „agiler Mittler“und Koordinator zwischen Unternehmen, Betriebsräten, Anbietern von beruflicher Weiterbildung und der Arbeitsagentur sein.