Laternenpfosten vor Aufprallschutz an A 1
(bub) An der Autobahnauffahrt am Ende der Lebacher Straße in Saarbrücken hat der Landesbetrieb für Straßenwesen 17 000 Euro ausgegeben, um an der dort beginnenden Mittelleitplanke einen Aufprallschutz zu installieren. Das System funktioniert wie eine Ziehharmonika: Bei einem Aufprall schiebt es sich zusammen und dämpft die Energie. So ein Aufprallschutz kann Leben retten. Am Ende der Lebacher Straße wird das aber schwierig, denn vor dem Aufprallschutz steht eine Laterne. Das erscheint wenig sinnvoll.
Christian Altmann, Pressesprecher des Landesbetriebes für Straßenbau, erläuterte, dass der Schutz im Herbst 2018 installiert worden sei. Die Laterne „befindet sich noch im Stadtbereich Saarbrücken mit einer zulässigen Höchstgeschwindigkeit von maximal 50 Stundenkilometern. Hier ist nach den derzeitig gültigen Richtlinien für Fahrzeug-Rückhaltesysteme keine Schutzeinrichtung erforderlich. Die Schutzeinrichtung einschließlich Anpralldämpfer dient lediglich dem unmittelbar anschließenden Autobahnabschnitt.“Demnach gehen die Planer davon aus, dass man bis zur Laterne 50 fährt und erst danach einem höheren Unfallrisiko ausgesetzt ist? Nach Angabe des LfS habe man die Kuriosität an dieser Stelle erkannt, sich dann aber doch für eine strikte Umsetzung der geltenden Richtlinien für passiven Schutz durch Fahrzeug-Rückhaltesysteme entschieden. Und den Aufprallschutz vor der Laterne errichten? Für das Stadtgebiet sei das LfS nach eigener Auskunft nicht mehr zuständig – und dort sei auch kein solcher Schutz vorgeschrieben.