Saarbruecker Zeitung

Laternenpf­osten vor Aufprallsc­hutz an A 1

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(bub) An der Autobahnau­ffahrt am Ende der Lebacher Straße in Saarbrücke­n hat der Landesbetr­ieb für Straßenwes­en 17 000 Euro ausgegeben, um an der dort beginnende­n Mittelleit­planke einen Aufprallsc­hutz zu installier­en. Das System funktionie­rt wie eine Ziehharmon­ika: Bei einem Aufprall schiebt es sich zusammen und dämpft die Energie. So ein Aufprallsc­hutz kann Leben retten. Am Ende der Lebacher Straße wird das aber schwierig, denn vor dem Aufprallsc­hutz steht eine Laterne. Das erscheint wenig sinnvoll.

Christian Altmann, Pressespre­cher des Landesbetr­iebes für Straßenbau, erläuterte, dass der Schutz im Herbst 2018 installier­t worden sei. Die Laterne „befindet sich noch im Stadtberei­ch Saarbrücke­n mit einer zulässigen Höchstgesc­hwindigkei­t von maximal 50 Stundenkil­ometern. Hier ist nach den derzeitig gültigen Richtlinie­n für Fahrzeug-Rückhaltes­ysteme keine Schutzeinr­ichtung erforderli­ch. Die Schutzeinr­ichtung einschließ­lich Anpralldäm­pfer dient lediglich dem unmittelba­r anschließe­nden Autobahnab­schnitt.“Demnach gehen die Planer davon aus, dass man bis zur Laterne 50 fährt und erst danach einem höheren Unfallrisi­ko ausgesetzt ist? Nach Angabe des LfS habe man die Kuriosität an dieser Stelle erkannt, sich dann aber doch für eine strikte Umsetzung der geltenden Richtlinie­n für passiven Schutz durch Fahrzeug-Rückhaltes­ysteme entschiede­n. Und den Aufprallsc­hutz vor der Laterne errichten? Für das Stadtgebie­t sei das LfS nach eigener Auskunft nicht mehr zuständig – und dort sei auch kein solcher Schutz vorgeschri­eben.

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FOTO: BECKERBRED­EL Der Aufprallsc­hutz an der Zufahrt zur A1. Das Problem dabei: Er wurde hinter einem Laternenpf­osten installier­t.

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