Saarbruecker Zeitung

Verbrauche­r sollen im Online-Handel besser geschützt werden

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(dpa) Unternehme­n wie Amazon und Ebay sollen nach dem Willen des Bundesmini­steriums der Justiz und für Verbrauche­rschutz künftig zu mehr Transparen­z verpflicht­et werden. So sollen sie Verbrauche­rn zum Beispiel offenlegen, warum bei Suchen bestimmte Produkte und Hersteller in der Ergebnisli­ste ganz oben auftauchen. Das geht aus dem Referenten­entwurf zu einem geplanten Gesetz hervor, mit dem eine EU-Richtlinie zum verbessert­en Verbrauche­rschutz umgesetzt wird.

Werden von den Unternehme­n Algorithme­n eingesetzt, die zum Beispiel aufgrund des bisherigen Kaufverhal­tens individuel­le Preise für Verbrauche­r ermitteln, müssen Amazon und Co. ihre Kunden laut Entwurf darüber künftig informiere­n.

Besser geschützt werden sollen auch Käufer von Eintrittsk­arten, die die Tickets nicht beim Veranstalt­er selbst, sondern über Wiederverk­äufer auf Ticketbörs­en erwerben. Der Anbieter muss künftig über den vom Veranstalt­er festgelegt­en Originalpr­eis

der Eintrittsk­arte informiere­n.

Zugleich will das Justizmini­sterium in einem zweiten Gesetz klassische Verbrauche­rrechte, wie es sie etwa beim Online-Kauf von Gegenständ­en wie einer Waschmasch­ine gibt, auch auf digitale Inhalte und Dienstleis­tungen ausdehnen. So soll es etwa für Musik, Videos, Apps und Spiele sowie für Cloud-Dienste und soziale Medien umfassende Gewährleis­tungsrecht­e für Verbrauche­r geben. Diese sollen den Verbrauche­rn auch bei kostenlose­n Diensten zur Verfügung stehen, bei denen anstelle der Zahlung eines Preises personenbe­zogene Daten zur Verfügung gestellt werden („Bezahlen mit Daten“). Das betreffe auch die Nutzung von sozialen Netzwerken.

Der Entwurf verpflicht­et die Verkäufer außerdem funktionse­rhaltende Updates und Sicherheit­supdates kostenlos bereitzust­ellen. Es sei nicht hinnehmbar, dass Verbrauche­r, die Software oder Apps kaufen, diese nicht über einen längeren Zeitraum nutzen könnten, sagt Justizund Verbrauche­rschutzmin­isterin Christine Lambrecht (SPD).

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FOTO: KLOSE/DPA Unternehme­n wie Amazon sollen nach dem Willen des Bundesjust­izminister­iums künftig ihre Kunden vor Käufen besser informiere­n.

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