Verbraucher sollen im Online-Handel besser geschützt werden
(dpa) Unternehmen wie Amazon und Ebay sollen nach dem Willen des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz künftig zu mehr Transparenz verpflichtet werden. So sollen sie Verbrauchern zum Beispiel offenlegen, warum bei Suchen bestimmte Produkte und Hersteller in der Ergebnisliste ganz oben auftauchen. Das geht aus dem Referentenentwurf zu einem geplanten Gesetz hervor, mit dem eine EU-Richtlinie zum verbesserten Verbraucherschutz umgesetzt wird.
Werden von den Unternehmen Algorithmen eingesetzt, die zum Beispiel aufgrund des bisherigen Kaufverhaltens individuelle Preise für Verbraucher ermitteln, müssen Amazon und Co. ihre Kunden laut Entwurf darüber künftig informieren.
Besser geschützt werden sollen auch Käufer von Eintrittskarten, die die Tickets nicht beim Veranstalter selbst, sondern über Wiederverkäufer auf Ticketbörsen erwerben. Der Anbieter muss künftig über den vom Veranstalter festgelegten Originalpreis
der Eintrittskarte informieren.
Zugleich will das Justizministerium in einem zweiten Gesetz klassische Verbraucherrechte, wie es sie etwa beim Online-Kauf von Gegenständen wie einer Waschmaschine gibt, auch auf digitale Inhalte und Dienstleistungen ausdehnen. So soll es etwa für Musik, Videos, Apps und Spiele sowie für Cloud-Dienste und soziale Medien umfassende Gewährleistungsrechte für Verbraucher geben. Diese sollen den Verbrauchern auch bei kostenlosen Diensten zur Verfügung stehen, bei denen anstelle der Zahlung eines Preises personenbezogene Daten zur Verfügung gestellt werden („Bezahlen mit Daten“). Das betreffe auch die Nutzung von sozialen Netzwerken.
Der Entwurf verpflichtet die Verkäufer außerdem funktionserhaltende Updates und Sicherheitsupdates kostenlos bereitzustellen. Es sei nicht hinnehmbar, dass Verbraucher, die Software oder Apps kaufen, diese nicht über einen längeren Zeitraum nutzen könnten, sagt Justizund Verbraucherschutzministerin Christine Lambrecht (SPD).