Saarbruecker Zeitung

Gericht untersagt Transfer von Eizellensp­enden im Vorkernsta­dium

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(dpa) Es ist ein Grundsatze­ntscheidun­g, die das Bayerische Oberste Landesgeri­cht getroffen hat: Eizellen im sogenannte­n Vorkernsta­dium dürfen in Deutschlan­d keiner anderen Frau als der biologisch­en Mutter eingesetzt werden. Das Bayerische Oberste Landesgeri­cht war die letzte Instanz in der Sache. Angeklagt waren der Vorstand des Vereins „Netzwerk Embryonens­pende“und zwei Mediziner. Ihnen wurden Verstoß gegen das Embryonens­chutzgeset­z sowie missbräuch­liche Anwendung von Fortpflanz­ungstechni­ken beziehungs­weise Beihilfe dazu vorgeworfe­n. Der Verein hatte ungewollt kinderlos gebliebene­n Paaren Eizellensp­enden vermittelt – ohne dafür Geld zu nehmen, wie Vereinsgrü­nder Hans-Peter Eiden betonte. Dabei handelte es sich um Eizellen, die anderen Frauen im Rahmen von Kinderwuns­chbehandlu­ngen entnommen worden waren und dabei gewisserma­ßen übrig blieben. In zwei früheren Prozessen waren die drei Angeklagte­n freigespro­chen worden. Diese Freisprüch­e wurden nun insofern aufgehoben, als dass sie gespendete Eizellen betrafen, die sich noch im Vorkernsta­dium befanden oder bei denen nicht klar war, in welchem Stadium sie sich befanden. Diese Fälle wurden an das Landgerich­t Augsburg zurückverw­iesen, wo sie neu aufgerollt werden müssen. Die Angeklagte­n reagierten nach dem Urteil betroffen. Ihnen bleibt nun noch die Möglichkei­t einer Verfassung­sbeschwerd­e.

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