Gericht untersagt Transfer von Eizellenspenden im Vorkernstadium
(dpa) Es ist ein Grundsatzentscheidung, die das Bayerische Oberste Landesgericht getroffen hat: Eizellen im sogenannten Vorkernstadium dürfen in Deutschland keiner anderen Frau als der biologischen Mutter eingesetzt werden. Das Bayerische Oberste Landesgericht war die letzte Instanz in der Sache. Angeklagt waren der Vorstand des Vereins „Netzwerk Embryonenspende“und zwei Mediziner. Ihnen wurden Verstoß gegen das Embryonenschutzgesetz sowie missbräuchliche Anwendung von Fortpflanzungstechniken beziehungsweise Beihilfe dazu vorgeworfen. Der Verein hatte ungewollt kinderlos gebliebenen Paaren Eizellenspenden vermittelt – ohne dafür Geld zu nehmen, wie Vereinsgründer Hans-Peter Eiden betonte. Dabei handelte es sich um Eizellen, die anderen Frauen im Rahmen von Kinderwunschbehandlungen entnommen worden waren und dabei gewissermaßen übrig blieben. In zwei früheren Prozessen waren die drei Angeklagten freigesprochen worden. Diese Freisprüche wurden nun insofern aufgehoben, als dass sie gespendete Eizellen betrafen, die sich noch im Vorkernstadium befanden oder bei denen nicht klar war, in welchem Stadium sie sich befanden. Diese Fälle wurden an das Landgericht Augsburg zurückverwiesen, wo sie neu aufgerollt werden müssen. Die Angeklagten reagierten nach dem Urteil betroffen. Ihnen bleibt nun noch die Möglichkeit einer Verfassungsbeschwerde.